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In den bisherigen Schritten haben Sie sich beraten lassen, Grundlagen zur Entscheidung für ein bestimmtes, auf Sie zugeschnittenes Photovoltaiksystem gelegt und sich mit der Finanzierung und Versicherung Ihrer Solaranlage auseinandergesetzt.
Im vierten Schritt nun geht es um den “Papierkram”, um die notwendigen Genehmigungen, Verträge, Aufträge und die Einspeisevergütungsvereinbarung.
Genehmigungen
Photovoltaikanlagen sind in der Regel genehmigungsfrei – was nicht heißt, dass der Aufbau der Anlage keinen Regelungen unterliegt; nur ist dafür bei Baubeginn nun nicht das Bauamt zuständig, sondern der Bauherr selbst.
Denkmalschutz, Gemeindeordnungen, Bebauungspläne können der Photovoltaikanlage trotzdem entgegenstehen z.B. wenn ein besonderes Bauensemble in seinem Gesamteindruck geschützt werden soll, oder wenn der Denkmalschutz einzelner Gebäude es vorsieht.
Wenn Sie nicht ganz sicher sind, ob bei Ihnen solche rechtlichen Hemmnisse für eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach bestehen, empfiehlt es sich, die für Sie zuständige Bewillingungsbehörde zu befragen – in der Regel die Baubehörde, das Denkmalamt oder der Baubürgermeister.
Am besten holen Sie bei Bauamt/Kommunalverwaltung frühzeitig Vorinformationen zur Baugenehmigung für Ihre Photovoltaikanlage ein – oder erkundigen sich nach den zu erfüllenden Auflagen. Falls eine Genehmigung oder beispielsweise eine Besichtigung durch Sachverständige des Denkmalamtes erforderlich ist u.ä., sollten Sie die entsprechende Genehmigung so bald wie möglich beantragen, um den möglichen Zeitverlust bis zur Klärung bzw. Bewilligung gering zu halten.
Falls es sich um ein Fremddach handelt, sollten sie auch die Nutzungsbedingungen klären.
Solarförderung
Das Gleiche gilt für eventuelle Anträge auf Solarförderung (abgesehen von der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz: Hier reicht die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur bei Inbetriebnahme). Die Solarförderung sollte bewilligt sein, bevor Sie den Kaufvertrag und Installationsauftrag unterzeichnen, besonders, wenn die Förderung notwendiger Bestandteil Ihres Finanzierungsmixes ist.
Finanzierungsvereinbarungen
Über die Finanzierung haben Sie sich bereits im dritten Schritt kundig gemacht. Nachdem Sie mit Ämtern, Förderstellen und Solarteuer handelseinig geworden sind, ist es nun an der Zeit, den Finanzierungsvertrag mit der ausgewählten Bank zu unterzeichnen.
Fremddach
Wenn Sie sich für die Anpachtung eines Fremddaches entschieden haben, sollten Sie die entsprechende Vereinbarung nun schließen. Achten Sie am besten darauf, dass Sie ein Wegerecht zu Ihrer Solaranlage erhalten, und dass im Vertrag ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die baulichen Vorrichtungen der Photovoltaikanlage Ihr Eigentum sind und bei Eigentümerwechsel auch bleiben.
Das Baurecht geht in der Regel davon aus, dass Aufbauten wie eben die eines Solardaches zur Immobilie gehören, und dass bei Eigentümerwechsel des Hauses auch die Solaranlage den Eigentümer wechselt. Der Vertrag muss in diesem Punkt dringend Klarheit schaffen.
Es empfiehlt sich, zur Abfassung des Vertrages rechtliche Beratung aufzusuchen.
Auftragsvergabe
- Nachdem Sie die Finanzierung geklärt, alle notwendigen Information und Genehmigungen eingeholt und sich für eine Photovoltaikvariante entschieden haben, ist es jetzt Zeit, den Kaufvertrag abzuschließen und den Solarteur mit der Installation der Anlage zu beauftragen. Dies ist der schönste Teil Ihres Unterschriften-Marathons: Sie erwerben Ihre Photovoltaikanlage!
Herzlichen Glückwunsch!
Einspeisevergütung
- Mit Ihrem Stromnetzbetreiber sollten Sie die Einspeisebedingungen klären.
- Dort können Sie jetzt auch ggf. Ihren Einspeisevertrag unterzeichnen.
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sind die Betreiber der Stromversorgungsnetze sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen Ihren durch Ihre Photovoltaikanlage erzeugten Strom abzunehmen, so lange dieser nicht das Maß 100 kWh überschreitet (in diesem Fall hängt die Abnahme es vom jeweiligen Bedarf ab).
Eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung, wie einige Netzbetreiber sie wünschen, ist nicht notwendig. Und, um es vorsichtig auszudrücken – durch keine der bisher bekanntgewordenen Vertragsvorlagen der Netzbetreiber wird der einzelne Betreiber einer Anlage für Erneuerbare Energien besser gestellt.
Selbstverständlich spricht aber nichts dagegen, eine solche Vereinbarung zu unterzeichnen, wenn sie das ohnehin schon Feststehende nur noch einmal zusätzlich bekräftigt. In jedem anderen Fall empfehlen wir, auf die Zusendung eines solchen Vertragsentwurfes mit einem kurzen sachlichen Brief zu reagieren, in dem Sie darauf hinweisen, dass die Einspeisung und Einspeisevergütung des durch Ihre Solaranlage erzeugten Stroms bereits durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt – und eine darüber hinausgehende Vereinbarung nicht notwendig ist.
Gelegentlich erwarten Ihre Ansprechpartner bei Finanzierungsinstituten, dass Sie die Vereinbarung zur Einspeisevergütung mit Ihrem Netzbetreiber als Sicherheit vorlegen. Aber auch dort wird man sich nicht der Erläuterung verschließen, dass diese Vereinbarung Sie möglicherweise schlechter stellen würde – und dass sie rechtlich nicht notwendig ist.
Aber auch die Banken gewinnen zunehmend an Erfahrung mit Photovoltaik-Finanzierungen – Ihre Ansprechpartner werden daher vermutlich nicht mehr auf der Vorlage einer solchen, für Sie möglicherweise schädlichen Vereinbarung bestehen.
Ertragsversicherung
Als letztes gilt es die Ertragsversicherung abzuschließen, die Sie vor Ausfällen der – möglicherweise in Ihre Finanzierung eingerechneten – Einspeisevergütung schützt. Sie kann Ausfälle durch Defekte der Photovoltaikanlage, mutwillige Beschädigung, Brand etc. abdecken.
Manche Finanzinstitute erwarten eine solche Versicherung als Voraussetzung der Kreditzusage. Da sie Ihnen hilft, Ihren Verpflichtungen nachzukommen und eine unverschuldete Kreditklemme zu vermeiden, ist dies auch vernünftig.
Wir möchten Ihnen ebenfalls zu einer solchen Versicherung raten und empfehlen, die Versicherungsprämien von vornherein in die finanzielle Berechnung Ihrer Photovoltaikanlage miteinzubeziehen.
Auch eine Betreiber-Haftpflicht- und ggf. eine Montageversicherung empfehlen sich, um Ihre Investition zu schützen und Ihnen finanzielle Sicherheit zu geben.
Im 5. Schritt finden Sie unsere Hinweise zur Installation und Inbetriebnahme, die Ihnen die Verwirklichung Ihrer Photovoltaikanlage noch leichter machen sollen:

