Einspeisevergütung
Lexikon der Photovoltaik-Begriffe
Zur Einspeisevergütung für Dach- und Gebäudeanlagen in Cent / kWh
Zur Einspeisevergütung für Freiflächenanlagen in Cent /kWh
Zur Einspeisevergütung bei Eigenverbrauch in Cent / kWh
Weitere Informationen zur Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist das Kernstück des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG): Der Betrag, den die Netzbetreiber an die Betreiber von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien entrichten, wenn dieser in das allgemeine Netz eingespeist oder – bei netzgekoppelten Anlagen – nachweislich selbst verbraucht wird.
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung der aktuellen Sätze, die für die 1. Jahreshälfte 2012 gelten.
- Vgl. auch: Eigenverbrauch für den Überblick über die lukrativste Form der Einspeisevergütung.
- Individuell durchrechnen lassen für die kostenlose und unverbindliche Berechnung einer Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach.
Einspeisevergütung in Zahlen:
Die Einspeisevergütung ist nicht für alle Anlagenarten gleich hoch. Nach den aktuell gültigen, von der zuständigen Bundesnetzagentur veröffentlichten Anpassungen ergeben sich ab 1. Januar 2012 folgende Sätze.
Die Berechnung der Einspeisevergütung für eine PV-Anlage richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme – und bleibt dann 20 Jahre lang gleich. Dabei werden die Sätze der Einspeisevergütung seit 2011 halbjährlich, in Abstimmung mit der Marktentwicklung folgend, abgesenkt. Die Höhe dieser Absenkung (Degression) hängt davon ab, wie viele Anlagen zugebaut wurden: Die Bundesnetzagentur ist jeweils beauftragt, aus den Zubauzahlen dieser Zeit die Höhe der aktuellen Einspeisevergütung zu errechnen (nähere Informationen hierzu vgl. unten unter Degression – die Berechnung).
Zur Einspeisevergütung für Dach- und Gebäudeanlagen in Cent / kWh
Zur Einspeisevergütung für Freiflächenanlagen in Cent / kWh
Zur Einspeisevergütung bei Eigenverbrauch in Cent / kWh
Weitere Informationen zur Einspeisevergütung
Einspeisevergütung für Dach- und Gebäudeanlagen in Cent / kWh
| Datum Inbetrieb- nahme ab: |
Leistung bis 30 KW |
Leistung 30-100 KW |
Leistung 100-1000 KW |
Leistung über 1 MW |
| 1. Januar 2012 | 24,43c | 23,23c | 21,98c | 18,33c |
*Hier wie auch in den folgenden Tabellen gilt die Staffelung, dass auch bei größeren Photovoltaikanlagen die ersten 30 KW mit der höheren Einspeisevergütung, die nächsten 70 KW mit dem mittleren Fördersatz und erst die Leistungen darüber mit dem geringeren Fördersatz vergütet werden.

Einspeisevergütung bei Freiflächenanlagen in Cent / kWh
Das Gesetz unterscheidet Ackerflächen, Konversionsflächen und sonstige Freiflächen. Den Zubau auf Ackerböden, die durch die Photovoltaik versiegelt oder teilversiegelt würden, fördert das Erneuerbare-Energien-Gesetz seit dem 1. Juli 2010 nicht mehr; Freilandanlagen in Nationalparks und Naturschutzgebieten werden seit dem 1. Januar 2012 nicht mehr gefördert. Konversionsflächen (z.B. aus Militärgelände, Müllhalden und Industriebrachen) werden mit höheren Sätzen gefördert, übrige Freiflächen (z.B. Autobahnrandstreifen oder ehemaligen Gewerbegebiete) mit moderateren Sätzen.
| Datum Inbetrieb- nahme ab: |
Ackerflächen (entfällt) | Konversionsflächen | Sonstige Freiflächen |
| 1. Januar 2012: | entfällt | 18,76c | 17,94c |
Einspeisevergütung bei Eigenverbrauch in Cent / kWh

Der Eigenverbrauch ist die lukrativste Form der Verwendung selbsterzeugten Solarstroms – hiermit belohnt das EEG Photovoltaik-Betreiber, welche die selbsterzeugte Energie zur Entlastung der öffentlichen Netze selbst verbrauchen.
Gefördert werden nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 bis zum 31.12.2013 installierte Photovoltaik-Anlagen bis zu 500 kWp (früher 30 kWp), womit neben dem privaten Eigenverbrauch auch der Eigenbedarf von energieverbrauchenden Unternehmen gefördert wird. Da 2012 erstmalig der Preis für Haushaltsstrom über der Einspeisevergütung liegt, bei Bezug von Fremdstrom gegenüber eigenem Strom also zugezahlt wird, empfiehlt sich der Eigenverbrauch, wo immer möglich.
Vorerst ist geplant, dass vom 1.1.2014 an keine Eigenverbrauchsanmeldungen mehr möglich sind – es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass die Regelung erneut verlängert wird.
Die Vergütungssätze für den Eigenverbrauch sind an die jeweilige Einspeisevergütung gekoppelt – sie liegen zwar unter der Einspeisevergütung, sind aber so hoch, dass sie zusammen mit der Ersparnis an Stromkosten einen Gewinn ergeben, der die Einspeisevergütung i.d.R. um einige Cent übertrifft.
Beim Eigenverbrauch gelten zwei Tarife. Wer bis zu 30% der durch die Photovoltaikanlage erzeugten Energie selbst verbraucht, erhält eine Vergütung, die 16,38c unter der Einspeisevergütung liegt. Für einen Anteil über 30% erhält man sogar eine Vergütung von nur 12c unter der Einspeisevergütung. Bei einem durchschnittlichen deutschen Strompreis von 24,95 c/kWh im Jahr 2011 (Quelle: Wikipedia) liegt der finanzielle Vorteil bei 8,57c (bis 30%) bzw. 12,95c (ab 30%) über der Einspeisevergütung.
Vergütung für Eigenverbrauch bei Dach- und Gebäudeanlagen
| Datum der Inbetriebnahme ab 1. Januar 2012 | Verbrauch (in % der Anlagenleistung) |
Leistung bis 30 KW | Leistung 30-100 KW | Leistung 100-500 KW |
| (Keine Veränderung) | bis 30% | 8,05c | 6,85c | 5,6c |
| ab 30% | 12,43c | 11,23c | 9,98c |
Vergütung bei Einspeise-Abregelung
Wichtig: Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 wurde die Einspeisung und ihre Vergütung weiter flexibilisiert. In Zeiten hoher Netzbelastung kann der Netzbetreiber vom Betreiber der Photovoltaikanlage verlangen, die Einspeisung von Solarstrom abzuregeln – dies geschieht über einen Abschalter, der in neue PV-Anlagen integriert ist (oder bei Anlagen, die nicht älter sind als zwei Jahre, nachgerüstet wird). Das Abregelungsverlangen ist zwingend, aber automatisiert – für den PV-Betreiber ergibt sich kein zusätzlicher Aufwand. In der Praxis ist es also der Netzbetreiber, der die Einspeisung über einen elektronischen Fernbefehl ab- bzw. wieder einschaltet.
Für die entgangene Möglichkeit der Einspeisung während der Abregelung erhält der Solarstromerzeuger eine Entschädigung in Höhe von 95% der entgangenen Vergütung – insgesamt ist der Abschlag aber auf höchstens 1% der Jahresleistung der PV-Anlage begrenzt; so bleibt seine Investitionssicherheit gewahrt.

Alternativ können Betreiber von Anlagen bis 30 kW sich entscheiden, ganzjährig höchstens 70% des selbsterzeugten Solarstroms ins Netz einzuspeisen; dann erfolgt keine Abregelung. Die übrigen 30% werden selbst verbraucht – was sich ja ohnehin empfiehlt (vgl. oben) – hierdurch entgeht der Betreiber einer privaten Dach-Photovoltaikanlage dem Abregelungsverlust. Wo immer möglich, halten wir diese Vorgehensweise für die empfehlenswerte.
Weitere Informationen zur Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung richtet sich nach dem Zeitraum der erstmaligen Inbetriebnahme der Anlage: Beispielsweise erhält eine im November 2012 in Betrieb genommene Photovoltaikanlage auch im August 2032 noch die Einspeisevergütung, die bei ihrer ersten Inbetriebnahme, also im November 2012 galt – unabhängig von allen Absenkungen und Änderungen der Einspeisevergütung in den Jahrzehnten seither. Der Besitzstand einer einmal erlangten Berechtigung zur Einspeisvergütung bleibt also unangetastet und wird auch im Nachhinein nicht geschmälert – es gelten die Bestimmungen des gesetzlichen Vertrauensschutzes.
Als Förderinstrument ist die Einspeisevergütung ein Markt-Anreizprogramm – hierzu dienen, wie neuerdings jährlich zum 1. Januar bzw. 1. Juli geplant, ihre degressiv sinkenden Fördersätze: Die attraktiven Vergütungen sollen potenzielle Betreiber dazu motivieren, Photovoltaik auf ihrem Dach zu installieren und finanziell davon zu profitieren; gleichzeitig sollen Hersteller dazu angereizt werden, Photovoltaikanlagen zu produzieren, die stetig effizienter und preislich attraktiver werden.
Dies ist bisher mit großem Erfolg geschehen. Lag der Preis für Photovoltaikanlagen 1998 noch bei rund 14.000 € pro kWp Leistung, muss man zum Jahreswechsel 2011/2012 mit nur noch ca. 2.000 € / kWp rechnen. Die von Experten für 2013 erwartete Netzparität

(selbsterzeugter Strom aus Photovoltaik und Strom aus dem Netz sind gleich teuer) wird bereits im Jahr 2012 erreicht.
Die Berechnung der Degression
Der Bund der deutschen Solarwirtschaft BSW und das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit BMU hatten sich am 20.1.2011 auf eine außerplanmäßige Absenkung der Einspeisevergütung für Gebäudeanlagen zum 1. Juli 2011 geeinigt (vgl. Information der amtlichen Clearingstelle EEG zur PV-Novelle und Pressemitteilung des BMU). Die Höhe der Absenkung (Degression) sollte aus dem bis dahin erfolgten Zubau berechnet werden. Da dieser weit unter den Erwartungen und damit unterhalb der Bemessungsgrenze lag, wurde zwar auf die Absenkung verzichtet – die zweimal jährliche Degression der Einspeisevergütung jedoch wurde in die EEG-Novelle 2012 übernommen und soll auch in den Folgejahren stattfinden.
Die erste Degressions-Stufe greift zum 1. Januar eines jeden Jahres. Sie wird zu Ende Oktober des Vorjahres von der Bundesnetzagentur aus den Zubauzahlen der letzten zwölf Monate errechnet. Zu diesem Termin wird die Einspeisevergütung um jeweils 9% abgesenkt – um mehr, wenn die Zubaurate des vorangegangenen 12-Monatezeitraums (Oktober des Vorjahres bis September vor der Berechnung) höher liegt als 3.500 MWp, um weniger als 9%, wenn die Zubaurate 2.500 MWp unterschreitet.
Die zweite Degressions-Stufe greift zum 1. Juli eines jeden Jahres – sie errechnet sich aus dem Zeitraum vom vorjährigen Oktober bis Anfang Mai. So kann Extrementwicklungen frühzeitig begegnet werden: Zu diesem Termin wird die Einspeisevergütung um jeweils 9% abgesenkt – wiederum um mehr, wenn die Zubaurate des ausgewerteten 7-Monatezeitraums höher liegt als 3.500 MWp, um weniger als 9%, wenn die Zubaurate 2.500 MWp unterschreitet (sogenannter “atmender Deckel”).
Die Sätze entsprechen denen der Degression zum 1. Januar, wirken sich aber, da der Bemessungszeitraum kürzer ist und zudem zum größten Teil im traditionell schwächeren Zubauzeitraum des Winters liegt, insgesamt weniger stark aus als die der ganzjährigen Bemessung.
| Zubau und Degression in Gigawatt peak |
Zubau bis 1,5 GWp | bis 2 GWp | bis 2,5 GWp | bis 3,5 GWp |
| Degression: 1,5 % | 4 % | 6,5 % | 9 % |
| Zubau bis 4,5 GWp | bis 5,5 GWp | bis 6,5 GWp | bis 7,5 GWp | über 7,5 GWp |
| Degression: 12 % | 15 % | 18 % | 21 % | 24 % |
Bewertung der Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung hat in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit deutlich an Ruf eingebüßt. Besonders im Umfeld des Energiekonzepts der Bundesregierung im Jahr 2010 hat die Energie-Industrie großflächige Imagekampagnen gefahren, um die Einspeisevergütung für die Photovoltaik als ineffizient und teuer hinzustellen. Möglicherweise ist es daher sinnvoll, noch einmal daran zu erinnern, dass die Umlage-Kosten der Photovoltaik bald ebenso gering sind wie die von Offshore-Windparks – allerdings braucht die dezentrale Photovoltaik nicht so aufwendige Stromleitungen, die sich durchs ganze Land ziehen (auch dies wird über die Stromrechnung bezahlt und erreicht Größenordnungen von rund 1c pro kWh). Dabei verfügt die Photovoltaik zusätzlich über den Vorteil, dass bei ihr die Bürger selbst an der Produktion ihres eigenen Stroms beteiligt sind. Dies ist den großen Stromproduzenten, welche an ihren Großprojekten Milliarden, an der Photovoltaik jedoch nichts verdienen, natürlich ein Dorn im Auge. Das macht ihre Argumente nicht richtiger. – Übrigens können sich auch Bürger ohne eigenes Dach über Bürgersolarstromanlagen an der Photovoltaik beteiligen.
Der Grund für hohe Degressionsschritte wie die 15%-ige Minderung der Einspeisevergütung zum 1. Januar 2012 liegt paradoxerweise in deren Erfolg: Hinter dem Erneuerbare-Energien-Gesetz steht der Wille des Gesetzgebers, den bundesweiten Ausbau der Photovoltaik zügig, aber nicht zu rasch voranzutreiben. Die Einspeisevergütung hatte nun die Photovoltaik so attraktiv gemacht, dass der Zubau im Rekordjahr 2010 8.000 MW erreichte – damit lagen 80% aller Investitionen in erneuerbare Energien bei der Photovoltaik. Die von Bundesumweltminister Norbert Röttgen und der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Bund der deutschen Solarwirtschaft BSW ausgearbeitete Degression der Vergütungssätze soll die Marktentwicklung moderat
abbremsen.
So soll der Solarwirtschaft die Möglichkeit gegeben werden, Forschung und Produktion anzupassen – damit sollen effizientere Anlagen bei gleichzeitig sinkenden Preisen entwickelt werden können (vgl. Presseerklärung des BSW). Der Dämpfungsmechanismus greift nun immer dann, wenn der PV-Markt sich zu sehr erhitzt, und reguliert das Marktgeschehen – die Kosten für Photovoltaikanlagen sinken weiter moderat ab, die Einspeisevergütung bleibt lukrativ. Genau das ist mit dem Markt-Anreiz-Instrument der Einspeisevergütung beabsichtigt.
Alle Angaben ohne Gewähr.
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | Z





[...] Strom- und Wärmegewinnung beizutragen. Die Förderung der Photovoltaik über die Einspeisevergütung macht diese auch für kühle Rechner [...]