Einspeisevergütung
Lexikon der Photovoltaik-Begriffe
Die Einspeisevergütung ist das Kernstück des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG): Der Betrag, den die Netzbetreiber an die Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien entrichten, wenn dieser in das allgemeine Netz eingespeist oder – bei netzgekoppelten Anlagen – nachweislich selbst verbraucht wird.
Einspeisevergütung in Zahlen:
Die Einspeisevergütung ist nicht für alle Anlagenarten gleich hoch. Nach aktuellen Gesetzes-Anpassungen ergeben sich für die 2. Jahreshälfte 2010 folgende Sätze
Einspeisevergütung für Dach- und Gebäudeanlagen
| Datum der Inbetriebnahme | Leistung bis 30 KW | Leistung 30-100 KW | Leistung 100-1000 KW | Leistung über 1000 KW |
| Ab 1.Juli 2010 | 34,05 | 32,39 | 30,65 | 25,55 |
| Ab 1. Oktober 2010 | 33,03 | 31,17 | 29,59 | 24,67 |
| Ab 1.Januar 2011* | 30,06 | 28,46 | 26,93 | 22,45 |
Hier wie auch in den folgenden Tabellen gilt die Staffelung, dass auch bei größeren Photovoltaikanlagen die ersten 30 KW mit der höheren Einspeisevergütung, die nächsten 70 KW mit dem mittleren Fördersatz und erst die Leistungen darüber mit dem geringeren Fördersatz vergütet werden.
* Die genannten Vergütungssätze ab 2011 gelten bei einer geplanten Degression von 9%. Liegt der Zuwachs an neuen Photovoltaikanlagen über 3.500 KW, wird die Förderung weiter gedrosselt, liegen die Zubauten unter 2.500 KW, werden die Fördersätze leicht angehoben (jeweils um weitere 1 bis 2 Prozentpunkte).
Einspeisevergütung bei Freiflächenanlagen
Das Gesetz unterscheidet Ackerflächen, Konversionsflächen und sonstige Freiflächen. Den Zubau auf Ackerböden, die durch die Photovoltaik versiegelt oder teilversiegelt würden, fördert das Erneuerbare-Energien-Gesetz seit dem 1. Juli 2010 nicht mehr. Konversionsflächen (z.B. aus Militärgelände oder Industriebrachen) werden mit höheren Sätzen gefördert, übrige Freiflächen (z.B. Autobahnrandstreifen oder ehemaligen Gewerbegebiete) mit moderateren Sätzen.
| Datum der Inbetriebnahme | Ackerflächen | Konversionsflächen | Sonstige Freiflächen |
| Ab 1. Juli 2010 | entfällt | 26,16 | 25,01 |
| Ab 1. Oktober 2010 | entfällt | 25,30 | 24,16 |
| Ab 1. Januar 2011 * | entfällt | 23,03 | 21,99 |
* Die genannten Vergütungssätze ab 2011 gelten bei einer geplanten Degression von 9%. Liegt der Zuwachs an neuen Photovoltaikanlagen über 3.500 MW, wird die Förderung weiter gedrosselt, liegen die Zubauten unter 2.500 MW, werden die Fördersätze leicht angehoben (jeweils um weitere 1 bis 2 Prozentpunkte).
Einspeisevergütung bei Selbstverbrauch
Der Selbstverbrauch ist nun fraglos die lukrativste Form der Verwendung selbsterzeugten Solarstroms. Gefördert werden nun Photovoltaik-Anlagen bis zu 500 kWp (vorher 30 kWp), womit über den privaten Selbstverbrauch hinaus auch der Eigenbedarf von Energie-verbrauchenden Unternehmen gefördert wird. Der Selbstverbrauch von bis zu 30% der erzeugten Energie wird mit einem Bonus von 3,6 Cent / kWh zusätzlich zur Volleinspeisung vergütet.
Die Menge, die über die 30% hinausgeht, erhält sogar einen Bonus von 8 Cent.
| Datum der Inbetriebnahme | Leistung bis 30 KW * | Leistung 30-100 KW * | Leistung 100-500 KW * | |||
| ab 1. Juli 2010 | 16,50 | 22,80 | 14,89 | 19,27 | 13,21 | 17,59 |
| ab 1. Oktober 2010 | 16,50 | 22,80 | 14,89 | 19,27 | 13,21 | 17,59 |
| ab 1.Januar 2011** | 15,01 | 19,00 | 13,55 | 17,53 | 12,02 | 16,01 |
*Bei Anlagen zum Eigenverbrauch gelten zwei Tarife. Wer mindestens 30% seines Bedarfs durch die eigene Photovoltaikanlage deckt, erhält die höhere Vergütung.
** Die genannten Vergütungssätze ab 2011 gelten bei einer geplanten Degression von 9%. Liegt der Zuwachs an neuen Photovoltaikanlagen über 3.500 KW, wird die Förderung weiter gedrosselt, liegen die Zubauten unter 2.500 KW, werden die Fördersätze leicht angehoben (jeweils um weitere 1 bis 2 Prozentpunkte).
Die Einspeisevergütung richtet sich nach dem Zeitraum der erstmaligen Inbetriebnahme der Anlage: Beispielsweise erhält eine im September 2010 in Betrieb genommene Photovoltaikanlage auch im Juni 2030 noch die Einspeisevergütung, die bei ihrer ersten Inbetriebnahme, also im September 2010 galt – unabhängig von allen Absenkungen und Änderungen der Einspeisevergütung in den Jahrzehnten seither. Der Besitzstand einer einmal erlangten Berechtigung zur Einspeisvergütung bleibt also unangetastet und wird auch im Nachhinein nicht geschmälert – es gelten die Bestimmungen des gesetzlichen Vertrauensschutzes.
Als Förderinstrument ist die Einspeisevergütung ein Markt-Anreizprogramm – hierzu dienen auch ihre degressiven, regelmäßig sinkenden Fördersätze: Die attraktiven Vergütungen sollen potenzielle Betreiber dazu motivieren, Photovoltaik auf ihrem Dach zu installieren und finanziell davon zu profitieren; gleichzeitig sollen Hersteller dazu angereizt werden, Photovoltaikanlagen zu produzieren, die stetig effizienter und preislich attraktiver werden.
Dies ist bisher mit großem Erfolg geschehen. Lag der Preis für Photovoltaikanlagen noch 1998 bei rund 14.000 € pro kWp Leistung, muss man im Herbst nur noch ca. 2.500 bis 4.000 € / kWp rechnen. Experten erwarten, dass die Netzparität (selbsterzeugter Strom aus Photovoltaik und Strom aus dem Netz sind gleich teuer) im Jahr 2013 erreicht wird.
Vgl. auch: Zur Solarförderung neben der Einspeisevergütung
Alle Angaben ohne Gewähr.
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