Einspeisevergütung


Politisches Chaos: Die gescheiterte Neuordnung der Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung sollte nach dem Willen von Bundesregierung und Bundestag zum 1. April 2012 neu geordnet werden. Jedoch hat der Bundesrat am 11. Mai 2012 rückwirkend seine Zustimmung versagt – die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, welche die Art und Höhe der Einspeisevergütung für die Zukunft regelt, muss nun auch die nächste Stufe des Gesetzgebungsverfahrens passieren: Die Verhandlung im Vermittlungsausschuss. Prekär ist dies dadurch, dass die Neuordnung bereits zum 9. Februar 2012 verkündet worden war. Derzeit allerdings ist unklar:

  • wie die am Ende stehende Vereinbarung aussehen wird,
  • wann sie in Kraft tritt
  • und für PV-Anlagen welcher Größe sie gelten wird.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass völlige Unsicherheit herrscht.

Verlässliche Zahlen

Wir stellen hier im Folgenden den bisher “schlechtesten” Stand der Diskussion dar: Die für die Bundesrats-Abstimmung vorgelegten Einspeisevergütungs-Sätze, die bis zum 11. Mai 2012 als zukünftige Regelung galten. Die besonders von der PV-Kürzung betroffenen Bundesländer haben sich in der Abstimmung quergestellt, da die Photovoltaik-Förderung Ihnen zu niedrig erschien.
Um diese Bundesländer zur Zustimmung zu bewegen, werden die Fördersätze angehoben werden müssen. In den anstehenden Verhandlungen des Gesetzgebungsverfahrens werden die bisher geplanten “schlechteren” Sätze daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit übertroffen. Mit anderen Worten: Photovoltaik-Bauherren werden sich in Zukunft ziemlich sicher besser stehen als bisher geplant.

Um auf der sicheren Seite zu sein, stellen wir hier aber vorübergehend diese bisher geplanten Sätze dar: Die Einspeisevergütung wird in Zukunft mit hoher Sicherheit nicht geringer, höchstwahrscheinlich aber höher ausfallen.
Diese Vorgehensweise gewährt Ihnen Planungssicherheit: Sie wissen, mit welchen Mindestsätzen Sie rechnen können. Bei ausreichendem Eigenverbrauch (siehe hier) lohnt die Photovoltaik sich auch zu diesen Sätzen.

Auch in unseren anderen orientierenden Beiträgen, die von der Einspeisevergütung beeinflusst werden, z.B. zur Photovoltaik-Förderung, verfahren wir auf diese Weise: Mit den sicheren Sätzen.

Weitere und detailliertere Informationen erhalten Sie durch die von uns angebotene kostenlose (und unverbindliche) individuelle Berechnung durch Solarteure bei Ihnen vor Ort.

Zur Einspeisevergütung für Dachanlagen bis 10 kWp
Zur Einspeisevergütung für mittlere Dachanlagen von 10 bis 1.000 kWp
Zur Einspeisevergütung für Freiflächen- und große Dachanlagen bis 10.000 kWp
Weitere Informationen zur Einspeisevergütung

Stand: April/Mai 2012

Grafik: Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist das Kernstück des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG): Der Betrag, den die Netzbetreiber an die Betreiber von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien entrichten, wenn dieser in das allgemeine Netz eingespeist wird.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung der aktuellen Sätze ab 1. April 2012 und die monatlichen geplanten Änderungen ab 1. Mai 2012.

  • Vgl. auch unsere Beispielberechnungen zur aktuellen Photovoltaik-Rendite unter der Fragestellung “Lohnt sich Photovoltaik?”
  • Eine schnelle, individuelle Berechnung der Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Dach / Ihrem Land finden Sie über unsere kostenlose und unverbindliche Photovoltaik-Berechnung.

Einspeisevergütung in Zahlen:

Die Einspeisevergütung ist nicht für alle Anlagen gleich hoch. Der Vergütungssatz hängt ab von der Anlagengröße und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme – und bleibt dann 20 Jahre lang gleich.

Nach den aktuellen, vom Bundestag am 29. März 2012 beschlossenen Gesetzesänderungen ergeben sich ab 1. April 2012 folgende Sätze.

Zur Einspeisevergütung für Dachanlagen bis 10 kWp in Cent / kWh
Zur Einspeisevergütung für mittlere Dachanlagen von 10 bis 1.000 kWp in Cent / kWh
Zur Einspeisevergütung für Freiflächenanlagen und große Dachanlagen bis 10.000 kWp und darüber in Cent / kWh
Weitere Informationen zur Einspeisevergütung

Vergütungsabrechnung: Für Aufdachanlagen attraktiv

Einspeisevergütung für eine typische Auf­dach­anlage bis 10 kWp

Dachanlagen bis 10 kWp werden in der Regel auf Ein- bis Zweifamilienhäusern oder Mietshäusern installiert. Sie erhalten den höchsten Einspeisevergütungssatz von 19,5 Cent / kWh (April 2012).
Solarstrom aus Dachanlagen bis 10 kWp wird bis zu 80% der Anlagenleistung vergütet – eine Begrenzung, die zu Eigenverbrauch oder zur Selbstvermarktung anregen soll. Wir empfehlen den Eigenverbrauch von 40% der Anlagenleistung oder mehr.









Einspeisevergütung für Dachanlagen bis 10 kWp in c/kWh
- ab 1.4.: - ab 1.5.: - ab 1.6.: - ab 1.7.: - ab 1.8.: - ab 1.9.: - ab 1.10.: - ab 1.11.:
19,50 19,31 19,11 18,92 18,73 18,54 18,36 je nach Zubau im Vorquartal*

* Bei hohem Photovoltaik-Zubau im jeweils vorangegangenen Quartal sinkt die Einspeisevergütung ab 1.11.2012 rascher – um eine Überförderung zu vermeiden. Bei niedrigem Zubau langsamer: Um die Photovoltaik weiterhin attraktiv zu halten.

Zur individuellen Berechnung

Schutzdach mit Photovoltaikanlage mittlerer Größe

Einspeisevergütung für mittlere Dachanlagen von 10 kWp bis 1.000 kWp

Dachanlagen mittlerer Größe zwischen 10 kWp und 1.000 kWp erhalten für 90% der Anlagenleistung eine Einspeisevergütung, die pro kWh unter jener für Kleinanlagen, aber über derjenigen für Großanlagen bis 10.000 kWp bzw. Freilandanlagen liegt.
In der Regel werden Photovoltaikanlagen dieser Größe auf Werkshallen, Scheunendächern und großen Überdachungen von Fuhrparks etc. installiert. Die frühere Unterscheidung zwischen Anlagen bis 100 kWp und von 100 bis 1.000 kWp wird von 1. April 2012 an nicht mehr getroffen.








Einspeisevergütung für Dachanlagen von 10 kWp bis 1.000 kWp in c/kWh
- ab 1.4.: - ab 1.5.: - ab 1.6.: - ab 1.7.: - ab 1.8.: - ab 1.9.: - ab 1.10.: - ab 1.11.:
16,50 16,33 16,17 16,01 15,85 15,69 15,53 je nach Zubau im Vorquartal

Zur individuellen Berechnung

Einspeisevergütung für Freiland-Photovoltaik

Einspeisevergütung für große Dachanlagen und Freiflächenanlagen bis 10.000 kWp

Große Dachanlagen von 1.000 bis 10.000 kWp und Freiflächenanlagen bis 10.000 kWp erhalten den geringsten Einspeisevergütungssatz – Hinter­grund sind die im Verhältnis zum Stromertrag geringsten Installationskosten.
Der in Großanlagen erzeugte Solarstrom erhält die Einspeisevergütung bis zu 100% der Anlagenleistung.

Großanlagen werden in der Regel auf großen Werkshallen, öffentlichen Bauten wie Schulen, Stadien, Krankenhäusern und im Freiland installiert. Den Zubau auf Ackerböden, die durch die Photovoltaik versiegelt oder teilversiegelt würden, fördert das Erneuerbare-Energien-Gesetz seit dem 1. Juli 2010 nicht mehr; Freilandanlagen in Nationalparks und Naturschutzgebieten werden seit dem 1. Januar 2012 nicht mehr gefördert.








Einspeisevergütung für Dachanlagen von 1.000 kWp bis 10.000 kWp in c/kWh
- ab 1.4.: - ab 1.5.: - ab 1.6.: - ab 1.7.: - ab 1.8.: - ab 1.9.: - ab 1.10.: - ab 1.11.:
13,50 13,37 13,23 13,10 12,97 12,83 12,71 je nach Zubau im Vorquartal

Zur individuellen Berechnung

Weitere Informationen zur Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung richtet sich nach dem Zeitraum der erstmaligen Inbetriebnahme der Anlage. So erhält eine im November 2012 in Betrieb genommene Photovoltaikanlage auch im August 2032 noch die Einspeisevergütung, die bei ihrer ersten Inbetriebnahme, also im November 2012 galt – unabhängig von allen Absenkungen und Änderungen der Einspeisevergütung in den Jahrzehnten seither. Der Besitzstand einer einmal erlangten Berechtigung zur Einspeisvergütung bleibt also unangetastet und wird auch im Nachhinein nicht geschmälert – es gelten die Bestimmungen des gesetzlichen Vertrauensschutzes.

PV-Architektur Berechnen

Als Förderinstrument ist die Einspeisevergütung ein Markt-Anreizprogramm – hierzu dienen ihre ab 1. Mai 2012 monatlich um 1% sinkenden Fördersätze: Die attraktiven Vergütungen sollen potenzielle Betreiber dazu motivieren, Photovoltaik auf ihrem Dach zu installieren und finanziell davon zu profitieren; gleichzeitig sollen Hersteller dazu angereizt werden, Photovoltaikanlagen zu produzieren, die stetig effizienter und preislich attraktiver werden. Demselben Ziel gilt übrigens der “atmende Deckel”, der ab 1. November 2012 gilt: Liegen die Zubauzahlen des vorangegangenen Quartals über den Erwartungen, wird die Einspeisevergütung stärker abgesenkt, um den Zubau zu bremsen; liegen die Zubauzahlen unter den Erwartungen, wird die Einspeisevergütung weniger stark abgesenkt.

Diesem Anreiz-Programm war bisher ein großer Erfolg beschieden. Lag der Preis für Photovoltaikanlagen 1998 noch bei rund 14.000 € pro kWp Leistung, muss man zum Jahreswechsel 2011/2012 mit nur noch knapp 2.000 € / kWp rechnen. Die von Experten für 2013 erwartete Netzparität (selbsterzeugter Strom aus Photovoltaik und Strom aus dem Netz sind gleich teuer) wird bereits im Jahr 2012 erreicht.

Preise, Förderung, Ertrag, Einspeisevergütung und Rendite:
Zur individuellen Berechnung einer PV-Anlage auf Ihrem Dach / Ihrem Land

Einspeisevergütung und Eigenverbrauch

Einspeisevergütung für die Aufdachphotovoltaik

Der Eigenverbrauch wird vom 1. April 2012 an nicht mehr durch eine zusätzliche Einspeisevergütung gefördert – bei einem durchschnittlichen deutschen Strompreis von 24,95 c/kWh im Jahr 2011 (Quelle: Wikipedia) liegt der Preis für Haushaltsstrom im Jahr 2012 erstmalig über den Gestehungskosten des selbsterzeugten Solarstroms und der Einspeisevergütung. Durch die Ersparnisse gegenüber zugekauftem Strom ist damit der Eigenverbrauch die lukrativste Verwendung des selbsterzeugten Solarstroms.

Vergütung bei Einspeise-Abregelung

Wichtig: Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 wurde die Einspeisung und ihre Vergütung weiter flexibilisiert. In Zeiten hoher Netzbelastung kann der Netzbetreiber vom Betreiber der Photovoltaikanlage verlangen, die Einspeisung von Solarstrom abzuregeln – dies geschieht über einen Abschalter, der in neue PV-Anlagen integriert ist (oder bei Anlagen, die nicht älter sind als zwei Jahre, nachgerüstet wird). Das Abregelungsverlangen ist zwingend, aber automatisiert – für den PV-Betreiber ergibt sich kein zusätzlicher Aufwand. In der Praxis ist es also der Netzbetreiber, der die Einspeisung über einen elektronischen Fernbefehl ab- bzw. wieder einschaltet.

Für die entgangene Möglichkeit der Einspeisung während der Abregelung erhält der Solarstromerzeuger eine Entschädigung in Höhe von 95% der entgangenen Vergütung – insgesamt ist der Abschlag aber auf höchstens 1% der Jahresleistung der PV-Anlage begrenzt; so bleibt seine Investitionssicherheit gewahrt.

Einspeisezähler

Alternativ können Betreiber von Anlagen bis 30 kW sich entscheiden, ganzjährig höchstens 70% des selbsterzeugten Solarstroms ins Netz einzuspeisen; dann erfolgt keine Abregelung. Die übrigen 30% werden selbst verbraucht – was sich ohnehin empfiehlt – hierdurch entgeht der Betreiber einer privaten Dach-Photovoltaikanlage dem Abregelungsverlust. Wo immer möglich, halten wir diese Vorgehensweise für die empfehlenswerte.

Zur individuellen Berechnung

Bewertung der Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung hat in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit deutlich an Ruf eingebüßt. Besonders im Umfeld des Energiekonzepts der Bundesregierung im Jahr 2010 hat die Energie-Industrie großflächige Imagekampagnen gefahren, um die Einspeisevergütung für die Photovoltaik als ineffizient und teuer hinzustellen (vgl. Photovoltaik – pro und contra).
Möglicherweise ist es daher sinnvoll, hier noch einmal daran zu erinnern, dass die Umlage-Kosten der Photovoltaik z.B. geringer sind als die von Offshore-Windparks – allerdings braucht die dezentrale Photovoltaik nicht so aufwendige Stromleitungen, die sich durchs ganze Land ziehen (auch diese wird über die Stromrechnung bezahlt und erreicht Größenordnungen von rund 1c pro kWh). Dabei verfügt die Photovoltaik zusätzlich über den Vorteil, dass bei ihr die Bürger selbst an der Produktion ihres eigenen Stroms beteiligt sind – dies ist den großen Stromproduzenten, welche an ihren Großprojekten Milliarden, an der Photovoltaik jedoch nichts verdienen, natürlich ein Dorn im Auge. Dadurch wird zwar ihre Stoßrichtung deutlich, aber ihre Argumente nicht richtiger. – Übrigens können sich auch Bürger ohne eigenes Dach über gepachtete Dächer oder über Bürgersolarstromanlagen an der Photovoltaik beteiligen und diese über Einspeisevergütung und Eigenverbrauch finanzieren.


Alle Angaben ohne Gewähr.


Zur individuellen Berechnung

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