Einspeisevergütung 2012
Einige Tage früher als erwartet hat die Bundesnetzagentur die aktuellen Zahlen zur Einspeisevergütung 2012 veröffentlicht. In einem knappen Satz: Die Vergütung, mit der das Erneuerbare-Energien-Gesetz den Ausbau der Photovoltaik fördert, wird vom 1. Januar 2012 an um 15% niedriger ausfallen als bisher.
Für Betreiber, die ihre Photovoltaikanlage vor diesem Stichtag in Betrieb genommen haben, ändert sich nichts. Betreiber allerdings, die vom 1. Januar 2012 an eine Photovoltaikanlage mit höchstens 30 kWp Spitzenleistung auf ihrem Dach installieren, erhalten zwanzig Jahre lang für jede Kilowattstunde eingespeisten Solarstrom anstatt 28,74 Cent wie bisher nun 24,43 Cent. Diese Nachlässe werden allerdings weitgehend von den Preisnachlässen für Photovoltaikanlagen aufgefangen – es lohnt sich also auch im Jahr 2012, eine Photovoltaikanlage zu installieren.
Alles Wichtige zu den aktuellen Fördersätzen fassen wir hier für Sie kurz zusammen.
Einspeisevergütung 2012 und EEG
Auch im EEG 2012, das zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt, ist die Einspeisevergütung das zentrale Förderinstrument für die Erneuerbaren Energien. Dabei handelt es sich nicht, wie oft behauptet wird, um eine verdeckte Subvention, sondern um ein Marktanreizprogramm, das der Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und regenerativer Energien dient. Im Bereich der Photovoltaik garantiert das Gesetz nun Betreibern für 20 Jahre einen Fixbetrag für jede Kilowattstunde eingespeisten Solarstroms – eben die Einspeisevergütung; eine Regelung, die potentiellen Investoren eine sichere Kalkulationsbasis schafft und Haus- oder Landbesitzern die Entscheidung für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage erleichtert.
Mit dem Ziel, in einigen Jahren die förderfreie Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen, sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz außerdem eine schrittweise Senkungen der Einspeisevergütung für Solarstrom vor:
- Diese, sogenannte Degression soll einerseits dafür sorgen, dass – vom Wafer- bis zum Wechselrichterproduzenten – alle Hersteller entlang der photovoltaischen Wertschöpfungskette dazu angehalten sind, die Solartechnologie mit hohem Tempo weiterzuentwickeln und ihre Produktionsprozesse zunehmend effektiver zu gestalten,
- andererseits dient die Degression dazu, die Höhe der Einspeisevergütung so zu regulieren, dass Photovoltaikanlagen weiterhin eine attraktive Investition bleiben.
Die Degression im EEG 2012
Damit die Degression diese Aufgaben erfüllen kann, ist sie seit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2009 auf Initiative des Umweltministers Norbert Röttgen (CDU) an die letztjährigen Zubauzahlen der Photovoltaik geknüpft (“Atmender Deckel”). Dabei sieht das EEG grundsätzlich eine jährliche Degression der Einspeisevergütung von 9 % vor. Diese Basisdegression wird aber nur wirksam, wenn im Vorjahr Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 2.500 und 3.500 MWp zugebaut wurden. Liegt der sogenannte PV-Zubau über diesem Korridor, wird die Basisdegression:
- ab 3.500 MWp um 3,0 Prozentpunkte,
- ab 4.500 MWp um 6,0 Prozentpunkte,
- ab 5.500 MWp um 9,0 Prozentpunkte
erhöht. Liegt der PV-Zubau darunter, wird die Basisdegression verringert, und zwar:
- unter 2.500 MWp um 2,5 Prozentpunkte,
- unter 2.000 MWp um 5,0 Prozentpunkte.
Einspeisevergütung 2012 – die Entscheidung der Bundesnetzagentur
In unserem Blogartikel “Einspeisevergütung im Jahr 2012″ hatten wir bereits als wahrscheinlich betrachtet, dass die Degression der Einspeisevergütung zum Januar 2012 mehr als 9% betragen würde, offen blieb die Frage der exakten Höhe.
Die Bundesnetzagentur hat diese Frage nun am 27. Oktober durch die Festlegung der Einspeisevergütung für 2012 beantwortet (Link öffnet in einer neuen Seite):
Zwischen 1. Oktober 2010 und 30. September 2011 lag die Leistung der neuinstallierten Photovoltaikanlagen bei 5.200 MWp. Nach § 20a, Abs. 3 des EEG 2012 folgt daraus eine Erhöhung der Basisdegression um 6 Prozentpunkte. Damit sinkt die Einspeisevergütung 2012 im Vergleich zum Vorjahr um 15 %:
- Für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit einer Spitzenleistung von max. 30 kWp verringert sich die Einspeisevergütung so von 28,74 auf 24,43 Cent pro kWh.
- Für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit einer Spitzenleistung zwischen 30 und max. 100 kWp sinkt die Einspeisevergütung so von 27,33 auf 23,23 Cent pro kWh.
Damit liegt die Einspeisevergütung für Solarstrom 2012 erstmals auf dem Preisniveau des herkömmlichen Haushaltsstroms – auf dem Weg zur förderfreien Wettbewerbsfähigkeit der Photovoltaik ist das ein bedeutender Meilenstein.
Was die Absenkung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagenbetreiber in der Praxis bedeutet, mag eine beispielhafte Berechnung verdeutlichen.
Eine Photovoltaikanlage mit 15 kWp Nennleistung und einem angenommenen Ertrag von 850 kWh/kWp würde folgenden Einnahmen erwirtschaften:
12.750 kWh x 0,2874 = 3664,35 € (Einspeisevergütung 2011)
12.750 kWh x 0,2443 = 3114,83 € (Einspeisevergütung 2012)
Mit der Einspeisevergütung 2012 liegen die Einnahmen also um rund 550 Euro jährlich niedriger – eine entsprechende Photovoltaikanlage aber, die im ersten Quartal 2011 noch durchschnittlich 37.500 € gekostet hat, kostete im dritten Quartal nur noch 31.500 €; im Jahr 2012 kann ein weiterer Preissturz erwartet werden – zumal die kostengünstige Konkurrenz aus China und Japan bereits heute die Photovoltaik deutlich verbilligt.
Dass Photovoltaikanlagen durch die 15-prozentige Degression der Einspeisevergütung 2012 plötzlich nicht mehr rentabel wären, steht daher nicht zu befürchten. Weil die Degression im Verein mit der internationalen Wettbewerbssituation wie beabsichtigt die Hersteller der Photovoltaikbranche dazu veranlasst, ihre Preise für Photovoltaikanlagen zu senken, wird die Degression in Etwa aufgefangen. Von 2006 bis 2011 verlief die Degression der Einspeisevergütung mit der Degression der Photovoltaik-Preise pro kWp ungefähr parallel; beide liegen im Bereich von 50 bis 60%.
Der Ertrag, der mit einer jeweils aktuellen Photovoltaikanlage erzielt werden kann, wird in toto gleichwohl mit den Jahren geringer, da die Degression der Einspeisevergütung sich auf einen höheren Ausgangsbetrag bezieht (im Einzelfall hängt die Rendite zusätzlich von möglichen Zins- oder umgekehrt sinkenden Steuerersparnissen für den geringeren Investitionsbetrag ab) – es ist daher in der Regel ökonomisch und ökologisch sinnvoll, die Investition in Photovoltaikanlagen nicht immer wieder aufzuschieben, sondern die nützlichen Module eher heute als morgen zu installieren: Umso rascher wird die dringend notwendige Energiewende Realität.

Folgende Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:
Bundesnetzagentur
Eigenverbrauch
Außerdem:
Abschreibung Photovoltaik
Einspeisevergütung
Vielen Dank!
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Artikel über die “Einspeisevergütung 2012″!


