Einspeisevergütung in Europa
Die Einspeisevergütung ist in Deutschland das zentrale Förderinstrument des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, mit Hilfe dessen die Energiewende – der Umstieg von der Energieversorgung aus konventionellen Energieträgern wie Kohle, Gas und Uran zu regenerativen Energiequellen wie der Photovoltaik, der Windkraft, der Solarthermie und der Biomasse – vorangetrieben werden soll.
Wie erfolgreich das EEG und die Eispeisevergütung seit ihrer Einführung im Jahr 2000 sind, verdeutlicht ein Blick auf die Entwicklung des Beitrags der regenerativen Energieträger zur Stromerzeugung. Während im Jahr 2000 gerade einmal 6,4% des Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien erzeugt wurden, waren es im Jahr 2011 bereits 19,9% (Link öffnet sich in neuem Fenster).
Besonders effektiv ist die Einspeisevergütung in der Photovoltaik, die seit der EEG Novelle 2004 und dem Ende des “100.000-Dächer-Programms” in das Erneuerbare-Energien-Gesetz integriert ist. So stieg etwa die installierte PV-Leistung seit 2005 von 1,9 GWp auf 17,3 GWp (2010) und 2011 wurden bereits 3,2% des deutschen Stroms mit Hilfe der Photovoltaik erzeugt.
Bei dieser eindrucksvollen Bilanz verwundert es wenig, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz und die Einspeisevergütung als Vorlage für zahlreiche Energiegesetze in Europa gedient haben. In welchen Formen sie in der EU umgesetzt wurden und wie sich die Einspeisevergütungssätze in den wichtigsten PV-Märkten Europas im Jahr 2012 entwickeln werden, haben wir für Sie hier zusammengetragen.
Einspeisevergütung – zwei Modelle in Europa
Nach dem Vorbild der Einspeisevergütung in Deutschland und Spanien – dort trat die erste Regelung zur Einspeisevergütung von Solarstrom am 1. Januar 2004 in Kraft – haben in den letzten Jahren 20 von 27 EU-Mitgliedsstaaten die Einspeisevergütung als wesentliches Förderinstrument für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und insbesondere der Photovoltaik eingerichtet. Dabei greifen die Staaten auf zwei verschiedene Einspeisevergütungsmodelle zurück:
- das Fixtarifmodell
- das Prämientarifmodell
Beim Fixtarifmodell erhält der EE-Stromproduzent für jeder Kilowattstunden eingespeisten EE-Strom über einen feststehenden Zeitraum (meist 20 Jahre) einen fixen Vergütungssatz. Der Höhe des Einspeisevergütungssatzes ist in diesem Fall unabhängig vom Strommarktpreis.
Im Gegensatz dazu wird beim Prämientarifmodell die Einspeisevergütung als Prämie auf den aktuellen Strompreis ausbezahlt. Die Höhe der Einspeisevergütung hängt hier also zu einem guten Teil von der Strompreisentwicklung am freien Strommarkt ab.
Die meisten europäischen Staaten setzten – wie etwa auch Deutschland – heute auf das Fixtarifmodell, da es insbesondere für kleine private EE-Stromproduzenten eine sicherere Investitionsgrundlage schafft. Das eher markorientierte Prämientarifmodell wird in der EU derzeit von Dänemark (für Onshore Windkraft), Estland, den Niederlanden, Italien (nur in der Photovoltaik), Slowenien, Spanien (hier als Option zum Fixtarifmodell) und Tschechien eingesetzt.
Einspeisevergütung in Europa – ein Erfolgsmodell
Wie aus einer Studie (englisch) (Link öffnet sich in neuem Fenster) der International Feed-In Cooperation – ein Kooperationsprojekt, in dem Deutschland, Spanien und Slowenien ihre Erfahrungen mit der Einspeisevergütungsregelung für EE-Strom austauschen – hervorgeht, ist die Einführung der Einspeisevergütung für den Großteil der neuinstallierten Leistung im Bereich der Onshore-Windkraft- (etwa 86%) und Photovoltaikanlagen (fast 100%) in Europa verantwortlich.
So konnte etwa im Bereich der Photovoltaik die EU-weit installierte Leistung von 2008 auf 2009 um mehr als 50% auf rund 15,9 GWp erhöht werden. Neben Deutschland und Spanien zeigte die PV-Einspeisevergütung insbesondere in Tschechien und Italien große Wirkung. Italien hat 2011 mit einem PV-Zubau von rund 7 GWp (Link öffnet sich in neuem Fenster) sogar Deutschland als weltweit größten PV-Wachstumsmarkt überholt.
Einspeisevergütung und Degression
Der Erfolg der Einspeisevergütung führt derzeit in vielen EU-Ländern dazu, dass die Degression, also die regelmäßige Kürzung der Vergütungssätze für neu installierte Anlagen, verstärkt wird. Mit Hilfe der Degression soll ein Kostendruck erzeugt werden, der alle Unternehmen der photovoltaischen Wertschöpfungskette zu einer kostengünstigeren und effizienteren Produktion anreizt. Da in den letzten Jahre aber die Preise für PV-Anlagen in allen wichtigen Photovoltaikmärkten der EU deutlich nachgegeben haben, ist eine Erhöhung Degressionsschritte notwendig.
Auch hier folgt man in vielen EU-Ländern dem Beispiel Deutschlands, wo etwa die Vergütungssätze für PV-Dachanlagen (<30 kWp) von 39,14 zu Beginn des Jahres 2010 auf 24,33 Cent/kWh ab 1. Januar 2012 gesenkt wurden. In der Schweiz wurde bspw. die kostendeckende Einspeisevergütung zum 1. Januar 2012 für angebaute PV-Anlagen (< 10 kWp) von 48,3 auf 44,4 Rp/kWh gekürzt. Am 1. März 2012 efolgt ein weiterer Degressionsschritt auf 39,9 Rp/kWh.
Noch drastischer fallen die Kürzungen der Einspeisevergütung derzeit in Italien aus. Dort wurde die Einspeisevergütungsprämie seit Juli 2011 jeden Monat gekürzt und ist für PV-Anlagen auf Gebäuden mit einer Leistung zwischen 3 und 20 kWp von 35,6 auf 26,8 Cent/kWh gesunken. Mit dem 1. Januar 2012 erfolgte eine weitere Kürzung auf nunmehr 24,7 Cent/kWh.
Trotz dieser teilweise recht markanten Degressionsschritte wird sich die Photovoltaik – wie in Deutschland – auch in den anderen EU-Staaten im Jahre 2012 noch rechnen.

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