Einspeisevergütung – wohin?

Die Einspeisevergütung, welche das Erneuerbare-Energien-Gesetz für selbsterzeugten Strom – unter anderem aus Photovoltaik-Anlagen – vorsieht, blickt auf eine Erfolgsgeschichte zurück, die in der Geschichte der Energieerzeugung kein Beispiel hat. In Deutschland sind heute mehr als 1 Million (!) Photovoltaikanlagen installiert, die zu Spitzenlastzeiten bereits ein Fünftel des benötigten Stroms bereitstellen – und mit denen allein 2011 über 12 Mio. t CO2 eingespart werden konnten.
Durch die Degression der Vergütungssätze haben sich seit 2006 zudem nicht nur die Preise für PV-Anlagen mehr als halbiert – die Vergütungskürzungen führen auch dazu, dass für zukünftig installierte PV-Anlagen kaum noch Förderkosten anfallen (externe Links öffnen sich in neuen Fenstern). Bei der Konkurrenz weckt das natürlich Begehrlichkeiten. Die Energieunternehmen, die an der dezentralen Photovoltaik nichts gewinnen können, argumentieren bei jeder sich bietenden Gelegenheit gegen die Einspeisevergütung für die Photovoltaik an – fordern aber steigende Einspeisevergütungen für die eigenen Offshore-Windparks.

In diesem Widerstreit der Interessen wird mitunter übersehen, dass:

Die Einspeisevergütung für PV-Strom belastet die Bürger kaum

Förderung der Erneuerbaren macht 0,3% der Haushaltsausgaben aus – © Agentur für EE.

  • a) die Summen, welche die PV-Einspeisevergütung derzeit kostet – ca. 5 Milliarden € pro Jahr -, angesichts der Kosten des Bruttogesamtstroms in Deutsch­land (rund 100 Milliarden) mit 5% ungefähr ihrem Anteil an der Stromversorgung entsprechen, plus einem Aufschlag für die Entwicklung zur Marktreife
  • b) die gesellschaftlichen Investitionen der letzten Jahrzehnte sich nun auszahlen: Die Photovoltaik steht kurz vor ihrem Sprung in die Strom-Produktion zu Haushaltspreisen. Zukünftige PV-Anlagen belasten die Bilanz also sehr viel weniger als in der Vergangenheit, als die Einspeisevergütung noch (gewollt) als Entwicklungsmotor diente.

Dennoch wird in der Politik aktuell wieder die Höhe der Einspeisevergütung diskutiert. Wer in den nächsten Wochen oder Monaten den Bau einer eigenen PV-Anlage plant, wird sich daher die Frage stellen, wie es weitergeht mit der Einspeisevergütung. Wir haben hier für Sie die wichtigsten Eckpunkte zu den zukünftigen Einspeisevergütungsplänen zusammengetragen.

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Einspeisevergütung 2012 – derzeitige Gesetzeslage

Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind am 1. Januar 2012 die neuen Regelungen der Einspeisevergütung von Solarstrom in Kraft getreten. Sie sehen zum einen eine Kürzung der Einspeisevergütungssätze (Degression) vor, die an die neu installierte PV-Leistung in einem bestimmten Zeitraum des Vorjahres geknüpft ist – eine Vereinbarung, die als “atmender Deckel” bezeichnet wird. Liegt der Solarzubau im angestrebten Ausbaukorridor von 2.500 – 3.500 MWp, wird die Einspeisevergütung um 9% gesenkt; übersteigt oder unterschreitet der Solarzubau diesen Korridor, fällt die Kürzung schwächer bzw. stärker aus. Zum anderen erfolgt die Degression fortan nicht mehr nur einmal jährlich, sondern zweimal, am 1. Januar und am 1. Juli.

Einspeisevergütung – diskutierte Änderungen

Geht es nach dem Willen der Kritiker, soll die Einspeisevergütung in dieser Form so rasch wie möglich von Grund auf geändert werden. In den vergangenen Tagen und Wochen sind hierzu zahlreiche Vorschläge präsentiert worden, von denen vor allem drei immer wieder in die Diskussion geworfen werden:

  • eine fixe Obergrenze für die Photovoltaik Förderung (fester Deckel);
  • eine zusätzliche Einmalkürzung;
  • eine Beibehaltung des atmenden Deckels mit kürzeren Degressionszyklen.

Die Einführung einer fixen Deckelung der Photovoltaik Förderung wird insbesondere von Vertretern der FDP und des Wirtschaftsflügels der CDU/CSU favorisiert. Sie fordern eine Begrenzung der Einspeisevergütungszahlungen auf eine Zubauleistung von 500 bis 1.000 MWp.
Von anderer Seite – wie beispielsweise von der Verbraucherzentrale Bundesverband – wird eine zusätzliche, einschneidende Einmalkürzung der Einspeisevergütung im Bereich zwischen 25 und 40% verlangt. Dieser Vorschlag wird gerne mit der Forderung nach einem Förderdeckel verknüpft.

Durch die Einspeisevergütung konnte die EE-Stromproduktion deutlich erhöht werden

Immer mehr Strom wird regenerativ erzeugt –
© Agentur für Erneuerbare Energien.

Bundesumweltminister Röttgen, in dessen Ressort die Förderung der Erneuerbaren Energien fällt, hat nun einen realistischeren Entwurf zu einem neuen Einspeisevergütungsmodell vorgelegt. Das Modell sieht vor, dass der atmende Deckel und die maximale jährliche Degression der Einspeisevergütung von etwa 27,7% (zwei Degressionsschritte von 15%) bestehen bleiben. Allerdings sollen die Kürzungen fortan monatlich oder wenigstens quartalsweise erfolgen, damit sich der jährliche PV-Zubau auf dem Niveau des Zielkorridors einpendelt und Nachfragespitzen in den letzten Monaten vor einem neuen Degressionsschritt verhindert werden.

Welches Modell der Einspeisevergütung wird kommen?

Bei der Frage, wie die Einspeisevergütung für PV-Strom in naher Zukunft geregelt werden soll, waren sich die Regierungsparteien lange Zeit weder untereinander noch intern einig. Eine in dieser Woche abgehaltene Sitzung der Koalitionsarbeitsgruppe Energie ist zwar ohne konkrete Ergebnisse zu Ende gegangen – sie ließ aber eine erste Annähherung erkennen.
Umweltminister Röttgen sagte nach dem Treffen, dass er auf eine Verständigung über die neue Photovoltaik-Förderung bis Ende Februar dränge. Eine Neuregelung solle dann bereits am 1. April 2012 in Kraft treten. Der Präsident des Bundesverband Solarwirtschaft, Carsten Körnig, rechnet hingegen damit, dass es frühestens am 1. Mai 2012 zu einer gesetzlichen Neuregelung kommen wird.
Bekannt wurde auch, dass die Deckelung der Förderung derzeit wohl kein Thema mehr sei und man sich grundsätzlich auf eine zusätzliche einmalige Kürzung der Einspeisevergütung geeinigt habe. Umstritten sei aber weiterhin die Höhe dieser Einmalkürzung und die Frage, ob die Degressionsschritte halb- bzw. vierteljährlich oder sogar monatlich erfolgen sollten.

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Resümee: Es scheint, als würden sich die Meinungen in der Regierung über die neue Regelung der Einspeisevergütung allmählich annähern.
Als sicher darf gelten, dass Photovoltaikbetreiber in spe sich in den kommenden Monaten auf eine Neuregelung der Einspeisevergütung für den Solarstrom einstellen müssen. Im Augenblick deutet vieles auf einen außerplanmäßigen einmaligen Kürzungsschritt und in der Folge auf eine regelmäßige Degression in kürzeren Abständen hin. Mit einer Umsetzung dieser Änderungen ist nach derzeitigem Stand noch bis zur Jahresmitte 2012 zu rechnen.

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