Ökostrom: Vom Betreiber zum Verbraucher

Schwerpunkt: “Ökostrom” auf Rechner Photovoltaik

Autoren: hsf, lea, nau

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Kostenloser Service: Unverbindlicher Vergleich von Ökostrom-Tarifen

Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen ist in Deutschland ein Erfolgsprodukt. Über ein Fünftel des deutschen Stroms wird derzeit ökologisch erzeugt – durch Windkrafträder und Photovoltaik, in Wasserkraftwerken, Solarstromparks oder mit Hilfe von Biomasse. Die Zustimmungswerte der Bundesbürger zum Ökostrom liegen in der jährlichen Umfrage des Instituts Infratest regelmäßig bei über 90% (zuletzt bei 94% im August 2011) – und deutlich über die Hälfte aller Befragten, nämlich 56%, erklärte sich bereit, für einen erhöhten Ökostrom-Anteil auch erhöhte Preise in Kauf zu nehmen.

Aber nicht jeder Strom, der unter dem Label “Ökostrom” firmiert, ist dadurch auch gleich ökologisch sinnvoll – und die eine oder andere Mogelpackung ist durchaus dabei: Nicht jeder Stromtarif, der sich ökologisch nennt oder auf erneuerbare Energien verweist, unterstützt auch deren Ausbau.

Zur Ökostrom-Berechnung

Wir widmen dem Thema “Ökostrom” im Blog von Rechner Photovoltaik daher im Herbst und Winter 2011/2012 eine mehrteilige Artikelserie, in der wir die verschiedenen Aspekte des Themas beleuchten.

Ökostrom mit Photovoltaik

Im ersten Teil haben wir uns damit beschäftigt, in welcher Weise Ökostrom in den “Stromsee” des öffentlichen Netzes einfließt und sich unerkennbar mit Strom aus konventionellen Quellen zu “Graustrom” vermischt – der Stromkunde hat keinen Einfluss darauf, welche Art Strom ihn erreicht. Großen Einfluss hat er allerdings darauf, welche Flüsse zur Einspeisung in den See zugelassen werden, oder besser: Energie aus welchen Quellen (z.B. erneuerbarer wie der Photovoltaik) in das Stromreservoir eingeleitet werden darf.
Diesen Einfluss übt er über die Wahl seines Stromtarifs aus.

Im heutigen Teil II über den Weg des Ökostroms vom Betreiber zum Verbraucher beantworten wir die Frage, nach welchen Modellen die Zuflüsse zum Stromsee reguliert werden.

Der Weg des Ökostroms – vom Betreiber zum Verbraucher

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG eröffnet Photovoltaikbetreibern mehrere Möglichkeiten, ihren selbsterzeugten Solarstrom zu vermarkten:

  • Sie speisen ihn wie bisher auf dem Weg der Einspeisevergütung ein,
  • sie schließen einen Liefervertrag mit einem Stromhändler ab, der über das Grünstromprivileg verfügt
  • oder sie vermarkten ihn direkt an der Leipziger Strombörse.

Grünstrom: Von dort nach hier – mit Umwegen

In allen drei Fällen wird der Solarstrom (natürlich nicht nur dieser; neben der Photovoltaik gelten diese Vermarktungswege für alle erneuerbaren Energien) in das öffentliche Netz eingespeist – entweder unmittelbar wie im ersten Fall, über den “Grünstrom”-Händler wie im zweiten oder über die Energy Exchange Leipzig wie im dritten Fall. Im öffentlichen Stromnetz vermischt er sich im sogenannten “Stromsee” (vgl. Teil I dieser Artikelserie) mit Strom aus anderen Quellen unerkennbar zu “Graustrom” – hier verliert sich seine Spur.

Für die Verbraucher, die über das öffentlichen Netz mit Strom versorgt werden, ist nicht zurück zu verfolgen, ob ihr Strom Erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Windenergie, Biomasse etc. entstammt oder konventioneller Stromproduktion in Kohle-, Atom- oder Gaskraftwerken.

Zur Ökostrom-Berechnung

Für den Ökostrom-Kunden, der Wert auf den Solarstrom oder andere erneuerbare Energien legt, stellen sich daher zwei Fragen: Wo kauft mein Ökostrom-Anbieter die Energie ein, und – wie wird sie eingespeist?

Ökostrom-Versorgungsmodelle

Die Frage nach der Einspeisung des Ökostroms beantwortet das Versorgungsmodell. Die Anbieter von Ökostrom können ihn grundsätzlich auf zwei verschiedene Arten einspeisen, und zwar:

  • nach der zeitgleichen Versorgung/Verrechnung
  • oder nach der mengengleichen Versorgung/Verrechnung.

Was bedeutet das?

Zeitgleiche Versorgung:

Zeitgleich ist die Stromversorgung, wenn der Ökostromanbieter den Kundenverbrauch mit seiner Einspeisung in einem Intervall von einer Viertelstunde abgleicht; der Verbrauch von Privatkunden wird dabei mit Hilfe eines standardisierten Lastprofils abgeschätzt, das auf Erfahrungswerten beruht.

Alle 15 Minuten wird also die prognostizierte Entnahme der Ökostrom-Kunden aus dem allgemeinen “Stromsee” durch die jeweils vorausberechnete Menge an “Ökostrom” ersetzt

Verschiedene Technologien und Industrien sind an der Stromerzeugung beteiligt.

– da dieser jedoch nicht definiert ist, (vgl. Teil I unserer Serie), bedarf es zusätzlicher Angaben des Tarifanbieters, bei welchen Lieferanten er sich mit Strom versorgt; idealerweise selbstverständlich bei solchen, die ihm Strom aus erneuerbaren Energien liefern.

Mengengleiche Versorgung:

Bei der mengengleichen Versorgung garantiert der Ökostromversorger, dass er dieselbe Menge “Ökostrom” einspeist (zum Begriff “Ökostrom” gilt hier dasselbe wie bei der zeitgleichen Versorgung), die seine Stromkunden über den Zeitraum eines Jahres hin verbrauchen (das sogenannte “Jahresstrommodell”) – wann der Anbieter diese Menge jedoch in das Netz einleitet, bleibt ihm überlassen.

Zur Ökostrom-Berechnung

Bewertung der Versorgungsmodelle

Stromerzeugung mit Windkraft

Der Unterschied der beiden Versorgungsmodelle liegt im Effekt vor allem darin, dass die Versorger im mengengleichen Modell den Ökostrom dann zukaufen können, wenn er zu geringeren Preisen gehandelt wird. Dies kann unter Umständen für die Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien weniger Einnahmen bedeuten – was den Ausbau der erneuerbaren Energien verlangsamen könnte; für den Stromkunden allerdings bringt die mengengleiche Versorgung unter Umständen geringere Tarifpreise mit sich – vorausgesetzt, der Anbieter gibt die Kostenersparnisse an ihn weiter.
Umgekehrt aber stehen nicht alle regenerativen Energien zu jeder Zeit zur Verfügung (z.B. Photovoltaik, Windenergie – im Unterschied zur Biomasse oder Geothermie), – insofern bietet, solange noch keine befriedigenden Speicherlösung gefunden ist, die mengengleiche Versorgung die Chance, die regenerative Energie dann abzuholen, wenn sie entsteht.

Die Wahl des Versorgungsmodells sagt per se also noch nicht viel über den ökologischen Nutzen aus. Auf vielen Online-Seiten zum Ökostrom (z.B. bei der von uns hochgeschätzten Organisation Greenpeace) wird die zeitgleiche Versorgung mit dem sogenannten “Händlermodell” (vgl. unten) gleichgesetzt und deshalb klar favorisiert. Das ist allerdings nicht ganz richtig: Das Versorgungsmodell sagt nichts darüber aus, aus welcher Quelle der Ökostrom-Anbieter seinen Strom bezieht – nur darüber, wie er ihn ins Netz einspeist (vgl. die Erläuterungen von Greenpeace Energy (PDF – öffnet sich in neuem Fenster).

Wichtiger als das Versorgungsmodell eines Ökostrom-Tarifs bei der Entscheidung für einen Ökostrom-Anbieter ist daher das Bezugsmodell, nach dem der Lieferant seinen Strom einkauft.

Ökostrom-Bezugsmodelle

Die entscheidendere der beiden oben gestellten Fragen, nämlich, wo der Ökostrom-Anbieter seine Energie einkauft, wird durch die Wahl des Bezugsmodells beantwortet. Hier lassen sich drei Hauptformen unterscheiden:

  • Das Händlermodell,
  • das Aufschlag- oder Fondsmodell
  • und das Zertifikatemodell.

Das Händlermodell

Bevorzugtes Modell des Strombezugs: Händermodell - transparent und kontrollierbar

Das Händlermodell kann sowohl mit mengengleicher als auch mit zeitgleicher Versorgung betrieben werden. Entscheidend ist, dass der Ökostrom-Anbieter feste Lieferverträge mit Stromhändlern und Betreibern von Anlagen und Kraftwerken eingeht, die seinen Bedarf erfüllen. Der Stromverbrauch der Ökostrom-Kunden wird mithin aus bekannten Quellen gedeckt – die wiederum transparent gemacht werden sollten. Viele Anbieter deklarieren ihre Ökostrom-Tarife über Zertifizierungen (zu den Ökostrom-Zertifikaten vgl. Teil III). Nach §42 des Energiewirtschafts-Gesetzes und §54 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes müssen Verbrauchern immerhin die prozentualen Anteile des Stroms aus erneuerbaren Energien dargelegt werden. Diese Informationen sind häufig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Elektrizitätsversorgungsunternehmens zu finden.
Nur wenn diese Lieferanten ausschließlich Energie aus erneuerbaren Energiequellen oder Kraft-Wärme-Kopplung beziehen, kann der Kunde absolut sicher gehen, dass er tatsächlich ökologischen “Ökostrom” erhält.

Das Aufschlags- oder Fondsmodell

Geldfluss im "Ökostromtarif" nach dem Aufschlagsmodell

Im Aufschlags- oder Fondsmodell wird – zunächst überraschend – der Stromkunde nicht oder nur zu einem geringen Teil mit Strom aus Erneuerbaren Energien beliefert, sondern mit Graustrom, also mit unerkennbar durchmischtem Strom ohne Herkunftsnachweis, der keinerlei Qualitäts- bzw. Herkunftskriterien unterliegt. Zusätzlich zum einfachen Strompreis zahlt der Ökostromkunde jedoch einen Aufschlag von einigen Cent, die – den jeweiligen Anbietern zufolge –Investitionen in erneuerbare Energien zufließen.
Diese Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien auf dem Weg einer freiwilligen Zusatzspende zum Stromverbrauch erscheint zunächst einleuchtend – andererseits aber werden durch den Kauf nichtregenerativer konventioneller Energien diese ebenfalls finanziell gestützt.
Da die Verbraucher hier nicht sicher sein können, wirklich “Ökostrom” zu erhalten, ist dieses Modell mit Vorsicht zu genießen.

Das RECS-Zertifikatemodell

Kritisch zu betrachten: Das Zertifikate-Modell

Das RECS-Modell (RECS: engl. “Renewable Energy Certificate System”, dt. “Zertifikatssystem erneuerbarer Energien”) ist auf Anhieb möglicherweise nicht leicht verständlich (vgl. den Artikel RECS-Zertifikate im Photovoltaiklexikon).

Es geht davon aus, dass es sich bei Strom aus erneuerbaren Energien letztlich um zwei Produkte in einem handelt – nämlich:

  • einerseits um den physischen Strom aus den Erneuerbaren Energien selbst
  • und andererseits um seine Klassifikation als “Ökostrom”.

Da der Strom aus allen Quellen sich im “Stromsee” vermischt und unerkennbar wird (gleich, ob aus Photovoltaik, Windkraft, Kohle oder Atom), ist die Klassifikation als “Ökostrom” virtuell geworden: Sie hat sich vom Strom gelöst.

Die Volte des RECS-Modells besteht nun darin, dass beide Produkte – einerseits der ununterscheidbare Strom, andererseits die Bezeichnung “Ökostrom” – getrennt verkauft werden können. Der ökologische Nutzen von Strom aus Erneuerbaren Energien wird also getrennt von der physikalischen Eigenschaft des Stroms vermarktet. So kann ein Ökostromproduzent, der für sein Produkt keinen Abnehmer findet, seinen Ökostrom als konventionellen Strom verkaufen – für die ungenutzte, aber marktwerte Bezeichnung “Ökostrom” erhält er eine der Strommenge entsprechende Anzahl von RECS-Zertifikaten, die er wiederum am Strommarkt verkaufen kann.

Bewertung der Bezugsmodelle

Wasserkraft: Ökostrom

Ein Stromversorger, der ein RECS-Zertifikat erworben hat, kann damit seinen konventionell erzeugten Strom “umetikettieren” und an seine Kunden als Strom aus Erneuerbarer Energie verkaufen. Da aber der Großteil des Ökostrom-Tarife den physikalischen Strom abgilt und nur ein kleiner Teil den Betreibern erneuerbarer Energie zugute kommt, finanziert dieses Modell weniger den Ausbau der erneuerbarer Energien als vielmehr den Fortbestand der konventionellen Stromerzeugung.

Kritische Stimmen bemerken zudem, dass RECS-zertifizierter Strom gerne als Ökostrom verkauft wird. Das RECS ist allerdings kein Ökostrom-Label (es beruht nicht auf einer Zertifizierung nach vorgegebenen Qualitätskriterien) – und so bezahlt der Ökostromkunde vielfach Strom, der sich zwar als Strom aus Erneuerbaren Energien ausgibt, dabei aber nicht nur aus älteren, umweltschädlichen Groß-Wasserkraftwerken stammt, sondern auch aus Kern- und Kohlekraftwerken.

Zur Ökostrom-Berechnung

Fazit

Legt der Verbraucher Wert auf eine Strom-Produktion durch Photovoltaik und andere erneuerbare Energien, sollte er einen einen Ökostromtarif wählen, bei dem der Strom zu 100% aus Erneuerbarer Energie stammt, den sein Anbieter über das Händlermodell bezieht und zeitgleich ins öffentliche Netz einspeist.

Im dritten Teil unserer Ökostrom-Serie untersuchen wir die verschiedenen Qualitäts-Zertifikate, mit deren Hilfe sich deutsche Stromkunden unter der Vielzahl von Ökostromtarifen zurechtfinden können. Dabei werden wir insbesondere das Qualitätskriterium “Förderung des Ausbaus der Erneuerbaren Energie” in den Mittelpunkt rücken.

Solarzellen im Zusammenspiel

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Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Artikel “Ökostrom: Vom Betreiber zum Verbraucher”!

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