Photovoltaik-Förderung
Überblick: Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
Zusätzliche öffentliche Förderprogramme (KfW-Bank u.a.)
Photovoltaik-Programme einiger Banken (z.B. Umweltbank)
Weitere Informationen zur Photovoltaik-Förderung

Photovoltaik-Förderungen werden in einer Vielzahl von Varianten angeboten – neben ihrem wichtigsten Instrument, der Einspeisevergütung, gewähren Bund, Länder und Banken für den Erwerb und Ausbau von Photovoltaikanlagen je nach Fall:
- zinsverbilligte Kredite,
- Zuschüsse
- und/oder steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten.
Hier finden Sie eine Zusammenstellung der aktuellen Photovoltaik-Förderungen und weiterer Programme – (Stand 2012).
Kosten, Förderungen, Ertrag und Rendite einer Photovoltaikanlage:
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Kostenlose eBooks zur PV-Förderung
Die wichtigsten Informationen und Adressen haben wir Ihnen auch in unseren beiden kostenlosen eBooks zum Download bzw. Ausdruck bereitgestellt:
Die Förderung von Photovoltaikanlagen
Neben den offiziellen Photovoltaik-Programmen werden Photovoltaikvorhaben auch indirekt durch Steuerabschreibungen oder durch günstige Zinskonditionen (z.B. bei der LBS Hessen-Thüringen) unterstützt. Bitte vergleichen Sie auch die Zusammenstellung unter Finanzen.
Bitte beachten Sie, dass bei einigen dieser Programme – v.a. den offiziellen Förder- und den Banken-Programmen – der Antrag vor Kauf und Beginn der Montage abgeschlossen sein muss.
Zur Einspeisevergütung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
Zum KfW-Förderprogramm Erneuerbare Energien
Zu den Programmen der Bundesländer
Zu den Programmen der Umweltbank und der DKB
Zur Steuerersparnis durch Abschreibung
Weitere Informationen zur Photovoltaik-Förderung

Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Die Königsform der Photovoltaik-Förderung ist die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Betreiber von Photovoltaikanlagen, die ihren selbsterzeugten Solarstrom in das öffentliche Netz einspeisen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Einspeisevergütung. Abhängig sind die Vergütungssätze der Einspeisevergütung von der Größe der Photovoltaikanlage, dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und ob Sie Ihren selbsterzeugten Solarstrom teilweise selbst verbrauchen.
Für Dach- und Gebäudeanlagen, die bis zum 31. März 2012 ans Netz gehen, gelten folgende Förderungs-Sätze. Ab dem 1. April 2012 werden die von BMU Röttgen und BMWi Rösler beschlossenen Änderungen an der Photovoltaik-Förderung (mehr dazu in unserem ausführlichen Artikel zur “Einspeisevergütung”) greifen.
Aufgrund der Zubauzahlen 2011 ergibt sich für den Jahresbeginn 2012 bisher folgende Photovoltaik-Förderung durch die Einspeisevergütung:
| - bis 31. März 2012 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Verwendungsform des Solarstroms | Leistung bis 30 KW | Leistung 30-100 KW | Leistung 100-1.000 KW (Eigenverbrauch 100-500 KW) | Leistung über 1.000 KW |
| Einspeisung in das allgemeine Stromnetz | 24,43 Cent/KWh | 23,23 Cent/KWh | 21,98 Cent/KWh |
18,33 Cent/KWh |
| Eigenverbrauch (bis 30 % der Anlagenleistung) | 8,05 Cent/KWh | 6,85 Cent/KWh | 5,6 Cent/KWh |
— |
| Eigenverbrauch (ab 30 % der Anlagenleistung) | 12,43 Cent/KWh | 11,23 Cent/KWh | 9,98 Cent/KWh |
— |
Zu den Kosten, Erträgen und der Rendite einer PV-Anlage vgl.:
Zur kostenlosen individuellen Berechnung
Programme der Bundesländer

Die meisten Bundesländer haben eigene Photovoltaik-Förderprogramme aufgelegt. Für den Bau einer Photovoltaikanlage können Sie Zuschüsse und Anschaffungshilfen über landeseigene Banken, Stromversorger oder zuständige Ministerien beantragen. Die Palette der Förderungen erstreckt sich von der Übernahme von Erstberatungskosten über zinsverbilligten Darlehen bis hin zu Anschaffungshilfen bzw. zu direkten Zuschüssen.
Vor Ihrer Investition in eine Photovoltaikanlage sollten Sie die Möglichkeiten der Förderung durch Ihr Bundesland prüfen. Unser eBook zum Download bzw. zum Ausdrucken gibt eine umfassende Übersicht über Photovoltaik-Förderung nach Bundesländern.
Hier noch einmal der Link:

KfW-Förderprogramm Erneuerbare Energien
Die KfW-Bank hat mit ihrem Förderprogramm Erneuerbare Energien Standard zinsgünstige Darlehen für die Realisierung von Projekten zur nachhaltigen Energie aufgelegt: Die Anschaffung von Strom- oder Wärmeanlagen wie z.B. einer Photovoltaik- oder einer PV/Solarthermie-Kombi-Anlage kann mit dem KfW-Kredit über eine maximale Laufzeit von zehn Jahren bis zu 100% finanziert werden – dabei ist eine tilgungsfreie Anlaufzeit von bis zu zwei Jahren möglich.

Wichtig: Anträge müssen vor Beginn der Investition in die Photovoltaikanlage bei der Hausbank gestellt werden.
Zur individuellen Berechnung Ihrer PV-Anlage
Weitere Information zum KfW-Darlehen, Merkblätter und Muster des Kreditantrages hat die KfW-Bank hier ins Netz gestellt (Link öffnet sich in neuem Fenster).
Programme von Banken
Die hohe Rückzahlungssicherheit bei Photovoltaikkrediten ist bei den Banken bekannt – Finanzierungen bis zu 100 % der Investitionssumme sind daher keine Seltenheit mehr. Spezialisierte Banken wie die Umweltbank bieten zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen sogar Darlehen mit besonders zinsgünstigen Konditionen an.
- Zur Finanzierung Ihres Projektes finden Sie weitere Informationen auch in unserem Photovoltaiklexikon: Photovoltaik und Finanzen.
Formal handelt es sich nicht um eine dezidierte Photovoltaik-Förderung – jedoch bieten diese Programme einen deutlichen “Förderungs-Vorteil”, den Sie vor Anschaffung Ihrer PV-Anlage prüfen sollten. Photovoltaik-förderliche Darlehen bieten – neben vielen Hausbanken, Sparkassen und Volksbanken – dezidiert die folgenden Kreditinstitute an:
- UmweltBank Nürnberg (Links öffnen sich in neuen Fenstern): Der Solarkredit der UmweltBank Nürnberg fördert Photovoltaikanlagen mit einem Volumen von 15.000 – 100.000 € (größere Projekte sind nach individueller Absprache förderbar). Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme muss eine gültige und ausreichende Netzanschlusszusage vorliegen und ein Vergütungsanspruch nach dem aktuell gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz bestehen.
- DKB – Deutsche Kreditbank: Die DKB hat Förderkredite mit individuellen Laufzeiten mit Beträgen zwischen 5.000 – 60.000 € im Programm. Der effektive Jahreszins ist dabei allein von der Laufzeit abhängig (ab 3,99%).
- GLS Bank: Die GLS Bank finanziert Photovoltaikanlagen (ausschließlich) für Privatpersonen bei einer maximalen Laufzeit von 15 Jahren und einem Kreditbetrag von bis zu 30.000 €. Als Sicherheit dient der GLS Bank dabei die Abtretung der Einspeisevergütung.
- LBS Hessen-Thürigen: Die LBS finanziert Photovoltaikanlagen für Privatpersonen, Vermieter und Selbständige. Die Kredithöhe ist unbegrenzt und kann bis zu 100% der Kosten der Photovoltaikanlage betragen. Zinsen und Ansparsumme des Bausparvertrages werden komplett über die Einspeisevergütung gedeckt.
Alle vorgestellten Möglichkeiten zur bundesweiten Photovoltaik-Förderung finden Sie auch in unserem eBook zum Download und Ausdrucken. Hier noch einmal der Link:

Steuerersparnis durch Abschreibung

Nicht nur direkte Subventionen, wie Einspeisevergütungen oder Finanzierungshilfen, sondern auch steuerliche Vorteile unterstützen die Anschaffung einer Photovoltaikanlage. Bei Anmeldung eines Gewerbes als PV-Betreiber können die Anschaffungs- und Betriebskosten ggf. über die durchschnittliche Nutzungsdauer Ihrer Photovoltaikanlage abgeschrieben werden – so reduziert sich die Höhe Ihrer Steuerpflicht. In jedem Einzelfall sollten Sie diese Möglichkeit mit Ihrem Steuerberater prüfen – grundsätzliche Eingangsinformationen finden Sie in unserem Photovoltaiklexikon: Abschreibung von Photovoltaikanlagen.
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Nachtrag: Details zur PV-Förderung durch die Einspeisevergütung
Neben der Vergütung für die Einspeisung des selbsterzeugten Solarstroms in das öffentliche Netz bestehen gesonderte Vergütungssätze für den Eigenverbrauch. Hierfür muss der Solarstrom in räumlicher Nähe verbraucht werden, d.h. innerhalb desselben Niedrigspannungsnetzes, in dem der Strom erzeugt wurde.
Diese Form der PV-Förderung, die zunächst nur bis zum Jahresende 2011 vorgesehen war, wurde mit Inkrafttreten der EEG-Novelle 2012 zunächst bis Ende Dezember 2013 verlängert. Mit der für den 1. April 2012 vorgesehenen erneuten Änderung des EEG wird die Vergütung des Eigenverbrauchs eingestellt.
Bei Netzüberlastung kann die Einspeisung vom Netzbetreiber aus abgeregelt werden – der PV-Betreiber erhält für die entgangene Einspeisevergütung jedoch eine Entschädigung.
Mehr zur aktuellen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes finden Sie in unserem Photovoltaiklexikon: EEG.
Am 1. Januar 2012 ist das EEG 2012 in Kraft getreten, es ist auf den Seiten des zuständigen Bundesministeriums für Umwelt, Reaktorsicherheit und Naturschutz BMU einzusehen.
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Sonderförderung: EWS Schönau
Eine interessante Photovoltaik-Förderung durch Einspeisevergütung haben die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) entwickelt, allerdings nur als Vermittlungsprämie von Neukunden.
Der Ökostrom-Anbieter verfügt über bundesweite Stromnetze und verspricht seinen Kunden zusätzliche Zuschüsse für eingespeisten Solarstrom – analog zum Prinzip der Einspeisevergütung aus dem EEG. Der Vergütungssatz beträgt für jeden geworbenen Neukunden fünf Jahre lang 6 Cent/KWh.
Weitere Informationen hierzu auf den Seiten des EWS Schönau: Einspeisevergütung EWS (PDF öffnet sich in neuem Fenster).
Förderprogramme sinnvoll nutzen
Es erscheint aufwendig, die Vielzahl der Förderangebote durchzuarbeiten – die Recherche der passenden Photovoltaik-Förderung hilft jedoch, bares Geld zu sparen und die Umsetzung Ihres Projektes zu realisieren. Zwar werden immer wieder einzelne Förderprogramme für erneuerbare Energien eingestellt und die Höhe der Vergütungssätze bzw. Zinsvergünstigungen reduziert – dennoch verbleiben interessante finanzielle Unterstützungen, die es wert sind geprüft zu werden.
Um festzustellen, ob eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach wirtschaftlich sinnvoll ist, inwieweit sie sich bezahlt macht und um den Finanzierungsbedarf festzulegen, hilft Ihnen unsere kostenlose und unverbindliche Photovoltaik-Berechnung:

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