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Photovoltaikförderung in Österreich

Von N. Auer, Wien

Die Photovoltaikförderung kann in Deutschland ohne Übertreibung als eine Erfolgsgeschichte bezeichnet werden. Seit Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2000 sind nicht nur die Preise für Photovoltaik-Anlagen um ein Vielfaches gesunken – die Photovoltaik trägt auch immer mehr zur Gesamtstromproduktion bei. Während im Jahr 2000 die Photovoltaik-Anlagen in Deutschland gerade einmal 64 GWh Strom lieferten, produzierten sie 2010 bereits rund 16.700 GWh Strom. Das sind immerhin 1,9% des jährlich erzeugten Stroms.
Im Vergleich dazu nimmt sich der Beitrag der Photovoltaik zur Gesamtstromerzeugung in Österreich noch bescheiden aus. Die von Photovoltaik-Anlagen produzierte Strommenge konnte zwar seit 2002 konnte von 3 auf 26 GWh (2010) erhöht werden – angesichts einer Gesamtstromproduktion von 70.800 GWh fällt diese Strommenge aber kaum ins Gewicht.

Zur individuellen Berechnung:
Photovoltaikanlagen für Ihr Dach in Deutschland oder Österreich

Aber woran liegt es, dass sich die Photovoltaik in Österreich und Deutschland so unterschiedlich entwickelt haben – findet Photovoltaik-Anlagen in Österreich keinen Anklang oder gelingt es der österreichischen Photovoltaik-Förderung nicht, Anreize für Investitionen in die Solarenergie zu schaffen?

Bundesweite Photovoltaikförderung in Österreich

Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, ist es notwendig, die Photovoltaikförderung in Österreich näher zu beleuchten. Generell können Betreiber einer Photovoltaikanlage bundesweit auf zwei verschiedene Fördermodelle zugreifen:

  • die Tarif-Förderung über das Ökostromgesetz
  • die Investitionsförderung aus dem Klima- und Energiefonds

Die Tarifförderung

Die Tarifförderung für Erneuerbare Energien wurde 2002 mit dem Ökostromgesetz eingeführt. Das Gesetz – mittlerweile in mehreren Novellen erschienen – sieht auch die Vergütung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen vor, der in das öffentliche Netz eingespeist wird. In der im Juli beschlossenen Novelle des Ökostromgesetzes (Ökostromnovelle 2012) wurde für diese Tarifförderung der Erneuerbaren Energien ein Gesamtbudget von 50 Mio. Euro verankert. 8 Mio. Euro sind davon für die Photovoltaik-Förderung reserviert.

Photovoltaik-Förderung im Detail

Über das Ökostromgesetz werden nur Photovoltaikanlagen mit einer Größe von mindestens 5 MWp installierter Leistung gefördert. Die Einspeisetarife werden dabei jedes Jahr durch die sogenannten Ökostromverordnung (Link öffnet sich in neuem Fenster) festgelegt.
Für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden werden 2011 über einen Zeitraum von 13 Jahren grundsätzlich folgende Einspeisetarife gewährt:

  • 38 Cent/kWh für Photovoltaikanlagen mit einer Größe zwischen 5 und 20 kWp
  • 33 Cent/kWh für Photovoltaikanlagen ab 20 kWp

Anders als in Deutschland ist die verfügbare Fördersumme für die Einspeisetarife in Österreich allerdings begrenzt (derzeit 8 Mio. Euro). Da in den vergangenen Jahren die beantragte Tariffördersumme aber das verfügbare Förderbudget jeweils deutlich überschritten hat, ist eine lange Warteliste entstanden, die inzwischen bis ins Jahr 2025 reicht. Aus diesem Grund trat der Teil der Ökostromnovelle 2012, der die Bestimmungen zum Abbau der Warteliste enthält, bereits im Sommer 2011 in Kraft.
Diese Bestimmung besagt, dass alle Tarifförderanträge, die nach dem 1. August 2011 eingereicht wurden, ans Ende der Warteliste zurückgereiht werden. Für die Antragsteller heißt das, dass sie nicht nur auf die Tarifförderung einige Jahre warten, sondern auch einen Tarifabschlag hinnehmen müssen:

  • auf 29,45 Cent/kWh für Photovoltaikanlagen mit einer Größe zwischen 5 und 20 kWp
  • auf 26,40 Cent/kWh für Photovoltaikanlagen ab 20 kWp

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Investitionsförderung aus dem Klima- und Energiefonds

Seit 2007 können private Betreiber von Photovoltaikanlagene auch eine Investitionsförderung aus dem Klima- und Energiefonds beantragen. Im Jahr 2011 betrug sie:

  • 1.100 Euro/kWp für Aufdach-Anlagen
  • 1.450 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen

Diese Investitionsförderung wird, nach Vorlage der Endabrechnung, in Form eines Pauschalbetrags ausbezahlt. Dabei besteht zwar hinsichtlich der Größe der förderfähigen Photovoltaikanlagen keine Einschränkung, gefördert wird aber nur eine installierte Leistung von höchstens 5 kWp.

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Ähnlich der Tarifförderungen steht auch für die Investitionsförderung aus dem Klima- und Energiefonds jedes Jahr nur ein begrenztes Budget zur Verfügung. Die schlechte Nachricht ist, dass die für 2011 veranschlagte Fördersumme von 35 Mio. Euro bereits wenige Stunden nach Beginn der Antragsfrist (je nach Bundesland entweder der 4., 5. oder der 6. April 2011) vergeben wurde. Die gute Nachricht lautet hingegen, dass auch im Jahr 2012 wieder eine Investitionsförderung angeboten wird. Die genaue Fördersumme und die spezifischen Förderbedingungen stehen derzeit aber noch nicht fest.

Fazit: Vergleicht man die Photovoltaik Förderung in Deutschland und Österreich, scheint ein entscheidender Grund für die großen Unterschiede in der Entwicklung der Photovoltaik gefunden zu sein. Während Anlagenbetreiber in Deutschland mit einer feststehenden Einspeisevergütung kalkulieren können, die ihnen über einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt wird und die in ihrer Höhe nicht von einer begrenzten Fördersumme abhängt, sind Betreiber von Photovoltaik-Anlagen in Österreich mit einer Fördersituation konfrontiert, die in puncto Investitionssicherheit einige Fragen offen lässt.
Trotz der teilweise unübersichtlichen Photovoltaik-Förderung ist die Installation einer Photovoltaik-Anlage auch in Österreich eine lohnende Investition in die Zukunft. Wir freuen uns deshalb, dass wir Ihnen seit Kurzem über unseren Photovoltaik-Rechner auch Partner in Österreich vermitteln können.

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