Abnahmegarantie
Lexikon der Photovoltaik-Begriffe
Die Abnahmegarantie ist der Kern des Erneuerbare-Energien-Gesetzes: Betreibern von Photovoltaikanlagen (und anderen Anlagen zur Erzeugung von Energie mit regenerativen Mitteln) wird in der Abnahmegarantie die Abnahme der von ihren Photovoltaikanlagen erzeugten, nicht selbst verbrauchten Energie bis zu einer Menge von 100kW garantiert.
Darüber hinaus ist die Abnahme von durch Photovoltaikanlagen erzeugtem Strom seit der Neufassung des Gesetzes im Jahr 2009 bedarfsabhängig.
Durch die Abnahmegarantie verpflichtete Abnehmer waren bis zur Neufassung der Ausgleichsmechanismus-Verordnung die Elektrizitätsversorgungsunternehmen, heute sind es die Übertragungsnetzbetreiber, die verpflichtet sind, den Strom aus Photovoltaikanlagen an einer öffentlichen Strombörse zu vermarkten.
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