Atmender Deckel und Photovoltaik-Einspeisevergütung

Wir freuen uns über diesen Gastbeitrag von Martin Krannich, www.eeg-2012.info.

Atmender Deckel und Photovoltaik-Einspeisevergütung

Im Juni 2011 wurde die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, also das EEG 2012 beschlossen. Im Voraus standen die Kosten für Photovoltaik im Fokus, welche durch die “Subventionen” verursacht würden. Substantieller Bestandteil der EEG Novelle in diesem Jahr ist der sogenannte „atmende Deckel“ – im Energiekonzept wird dieser auch als ein Element der Mengensteuerung bezeichnet.

Maximaler Degressionssatz von 24 Prozent

Dieser atmende Deckel sorgt dafür, dass die standardmäßige Degression der Photovoltaik Einspeisevergütung zum Jahreswechsel je nach Zubau erhöht wird. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das, dass die Vergütungen zum Jahreswechsel um 9 Prozent sinken, wenn ein Zubau von 3500 Megawatt im Bemessungszeitraum erreicht wurde. Die Degression steigt um jeweils 3 Prozent pro 1000 Megawatt, die zusätzlich zum Basiswert von 3500 Megawatt zugebaut wurden. Liegt der Zubau im Bemessungszeitraum (Oktober – September) also bei 5500 Megawatt, so wird die Degression zum Jahreswechsel 15 Prozent betragen.

Wird er Basiswert für die Kürzung um 9 Prozent von 3500 Megawatt hingegen nicht erreicht, so kann die Degression auch niedriger ausfallen. Bei einem Zubau bis 2500 Megawatt beispielsweise um 6,5 Prozent, bis 2000 MW um 4 Prozent und bis 1500 MW um 1,5 Prozent.

Kürzung der Vergütung erfolgt nun halbjährlich – ebenfalls nach dem Prinzip des atmenden Deckels

Als weiteres Instrument zur Kostensenkung der Photovoltaik-Förderung im EEG hat die Bundesregierung einen neuen Kürzungsrhythmus beschlossen. Gekürzt wird nun mehr nicht nur zum Jahreswechsel, sondern bei Bedarf auch ein weiteres Mal zur Jahresmitte, die Kürzung erfolgt auch hier nach dem Prinzip des atmenden Deckels, wobei sich die Berechnung etwas komplizierter gestaltet.

Der Bemessungszeitraum für die Kürzung zur Jahresmitte wurde auf den Zeitraum von Oktober 2011 bis April 2012 festgelegt. Um die Höhe der Degression zu berechnen bzw. festzustellen, ob überhaupt ein zweites Mal gekürzt wird, muss der in diesem Zeitraum erfolgt Zubau mit dem Wert 12 multipliziert und anschließend durch 7 geteilt werden. Beträgt das Ergebnis mindestens 3500 MW, so wird um 3 Prozent gekürzt, bei 4500 MW um 6 Prozent usw. bis zu einer Maximalkürzung von 15 Prozent.

Hier eine kleine Beispielrechnung: Zwischen Oktober 2011 und April 2012 wurden Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 2500 Megawatt installiert. (2500 * 12 = 30000 ; 30000 / 7 = 4285 MW) – bei einem tatsächlichen Zubau von 2500 Megawatt im Bemessungszeitraum würden die Vergütung zum Juli 2012 also um weitere 3 Prozent gekürzt werden.

Weitere Novellierungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes planen derzeit (Stand: Jahreswende 2011/2012) die Fraktionen der Regierungsparteien im Bundestag – es ist sogar eine drastische Kappung der Solarförderung für den Juli 2012 im Gespräch. Ob es sich hierbei um eine zusätzliche Absenkung der Einspeisevergütung handelt oder um eine Deckelung des Zubaus auf 1.000 Megawatt jährlich (in den letzten Jahren lag der Zubau bei vier bis knapp 8 MW im Jahr) – der beste Zeitpunkt um etwaige Photovoltaikpläne in die Tat umzusetzen, ist daher jetzt.

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