Ausgleichsmechanismus
Lexikon der Photovoltaik-Begriffe
Der etwas sperrige Begriff Ausgleichsmechanismus betrifft die Frage, wie die Mehrkosten von durch erneuerbare Energien hergestellte Elektrizität ausgeglichen, d.h. unter Energie-unternehmen und Stromnetzbetreibern aufgeteilt werden.
Wurden im Erneuerbare-Energien-Gesetz zunächst die Energieversorger zur Abnahme nach festen Preisen verpflichtet, sind es nach Neuregelungen nunmehr die Betreiber der Übertragungsnetze, die den Strom an einer öffentlichen Strombörse (z.B., aber nicht zwingend, an der European Energy Exchange EEX in Leipzig) diskriminierungsfrei und transparent im Vortageshandel oder Untertageshandel zu vermarkten haben.
Der Differenzbetrag zur Einspeisevergütung wird wiederum auf die Energieversorgungs-unternehmen umgelegt, welche die Mehrkosten in der Stromrechnung ausweisen können. Die Mehrkosten werden jährlich neu berechnet und für das Folgejahr verbindlich prognostiziert, dadurch wird der Mehrkostenaufwand durch das EEG für Versorgungsunternehmen und Stromkunden verlässlich berechenbar.
Veränderungen werden dann im jeweils nächsten Jahr eingepreist.
Festgelegt ist dies in der Ausgleichsmechanismus-Verordnung der Bundesnetzagentur.
Vgl. auch Wälzungsmechanismus.
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