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Ausgleichsmechanismus-Verordnung

Lexikon der Photovoltaik-Begriffe

Die Ausgleichsmechanismus-Verordnung, genauer: “Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichmechanismus vom 17. Juli 2009 (Bundesgesetzblatt I 2101) (AusglMechV)”, wurde von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages erlassen, um die den Ausgleichsmechanismus betreffenden Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG zu ergänzen bzw. zu korrigieren.

Rechtlich teilweise noch ungeklärt (z.B. die Frage, inwieweit eine Verordnung in das übergeordnete Gesetz eingreifen darf), weshalb noch Gerichtsanrufungen zu erwarten sind – schließlich ist u.a. sehr viel Geld im Spiel -, gestaltet die Ausgleichsmechanismus-Verordnung den Ausgleich der Mehrkosten, die durch das EEG entstehen, transparenter und effizienter.

Weitere Verordnungen zur Durchführung des EEG zu erlassen, ist die Bundesnetzagentur ermächtigt.

Vgl. Wälzungsmechanismus.

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