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Brandgefahr bei Photovoltaik

Lexikon der Photovoltaik-Begriffe

Immer wieder wird in der Presse über Brandgefahr bei Photovoltaik berichtet – dies nicht ganz zu unrecht. Photovoltaikanlagen, die nicht ausreichend geplant oder in der Eile der Montage nicht akkurat verlegt, verbunden und verkabelt sind, können die Entstehung von Bränden begünstigen oder sogar verursachen. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie DGS e.V. bietet Photovoltaikbetreibern daher an, ihre Anlagen zu prüfen und abzunehmen.

Brandverursachung durch Photovoltaik

  • Photovoltaikmodule erreichen selbst im Winter hohe Betriebstemperaturen. Sind sie in großer Fläche fugenlos verlegt, fehlt die ausreichende Belüftung ihrer Rückseiten. Es kommt ggf. zum Hitzestau im darunter liegenden Dachboden – was zwar nicht unbedingt einen Brand auslösen muss, aber möglicherweise seine Entstehung begünstigt.
  • Im String hintereinander geschaltete Photovoltaikmodule leiten die Elektronen in Reihe durch wie ein Gartenschlauch das Wasser. Kommt es an einer Stelle durch Verschattung oder inakkurat gesetzten Klemmen zu einem Elektronenstau (“Gartenschlaucheffekt”), können brandgefährliche Hitzegrade bis zu mehreren hundert Grad oder überspringende Lichtbögen entstehen, die unter ungünstigen Umständen einen Brand auszulösen imstande sind.

Diesen Gefahren lässt sich mit akkurater Montage und einer Verlegung der Module auf Abstand – 15 cm oder mehr – allerdings begegnen.

Behinderung von Löscharbeiten durch Photovoltaik

Schwerer wiegt allerdings die Behinderung von Löscharbeiten durch ungünstig gesetzte Photovoltaikanlagen, wenn es – aus welchen Ursachen auch immer – erst einmal brennt.

  • Dächer, die durch Photovoltaikanlagen zu ihrer Gänze versiegelt sind, hindern die Feuerwehr daran, durch Öffnen der Dachhaut kontrollierte Abzugskamine für Rauch und Brandwärme zu schaffen. Da Photovoltaikanlagen mit hoher Qualität auf hohe Temperaturen ausgelegt sind, verformen sie sich selbst bei einem Brand im Dachstuhl nicht – der Weg bleibt versperrt. Auch deshalb ist die Anordnung der Photovoltaikmodule mit schmalen Laufgassen zumindest nach jeder zweiten Modul-Reihe empfehlenswert.
  • Photovoltaikanlagen produzieren bei Licht auch dann Gleichstrom, wenn sie vom Netz getrennt sind – dies mit einer Spannung von bis zu 1.000 Volt. Nach der DIN VDE 0100 (Bestimmungen für die Errichtung und den Betrieb von Starkstromanlagen) gilt Strom ab 120 Volt als lebensgefährlich. Richten Feuerwehrleute den Löschstrahl auf die Module, droht daher ein lebensgefährlicher Stromschlag. Im schlimmsten Fall bleibt der Feuerwehr daher nichts anderes übrig, als das brennende Gebäude kontrolliert abbrennen zu lassen.
    Es bleibt zu hoffen, dass Hersteller oder Feuerwehr in absehbarer Zeit eine Photovoltaikdecke entwickeln, die brandsicher und lichtdicht auf die Anlagen aufgebracht werden kann und das Löschproblem löst.

Es empfiehlt sich dringend der Abschluss einer Photovoltaikversicherung.

Vgl. diese (allerdings schon etwas älteren) Vortragsunterlagen der Freiwilligen Feuerwehr Pflugdorf/Stadl (PDF).

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