Bürger-Solarstromanlagen
Lexikon der Photovoltaik-Begriffe
Bürger-Solarstromanlagen sind Photovoltaikanlagen auf Fremddächern, in die mehrere Bürger investiert haben – meist auf öffentlichen Dachflächen, die von den jeweiligen Kommunen, Kreisen oder Ländern zur Verfügung gestellt worden sind, aber auch auf Dächern in Privat- oder gewerblichem Besitz. Zu den öffentlichen Dächern zählen beispielsweise geeignete Dächer von Feuerwehr, Schulen und Turnhallen, Mehrzweckgebäuen, Bürgerheimen, Rathäusern, Kliniken, Kindergärten, Klärwerken etc.
Das Konzept der Bürger-Solarstromanlagen ist so eine Möglichkeit auch für Bürger, die nicht über ein Dach oder andere geförderte Flächen für Photovoltaikanlagen verfügen, in Photovoltaik zu investieren und sie an dem Angebot der Einspeisevergütung zu beteiligen.
Dabei können sie z.T. auch auf Kredite von Hausbanken oder auf Photovoltaikkrediten spezialisierten Banken zurückgreifen.
Waren Bürger-Solarstromanlagen ursprünglich eine Möglichkeit für Initiativen und Vereine, gemeinsam Solarstromanlagen zu finanzieren, haben sich inzwischen auch professionelle Geschäftsmodelle der Realisierung von Bürger-Solarstromanlagen entwickelt. In diesem Fall übernehmen gewerbliche Anbieter Planung, Anmietung der Dachfläche, Einkauf, Beauftragung und Überwachung der Montage, Versicherung, Betrieb, Wartung und Verwaltung. Hierfür behalten sie einen Teil des erwirtschafteten Gewinns durch die Einspeisevergütung als Verwaltungskosten ein.
Mit sinkender Einspeisevergütung verliert das Konzept der Bürger-Solarstromanlage an Attraktivität, wiewohl gesunkene Einstandspreise von Photovoltaikanlagen immer noch ausreichend Gewinn versprechen (Stand 2011).
Bürger-Solarstromanlagen in Eigeninitiative
Der Solarverein Berlin-Brandenburg e.V., der zwischen 2003 und 2010 neun Bürger-Solarstromanlagen errichtet hat, gibt folgende Tipps für die Errichtung von Bürger-Solarstromanlagen, ausgerichtet auf das nebenberufliche Engagement einer Initiative von ehrenamtlich Beteiligten.
Ziel der Initiative
Das Ziel von Initiativen, die sich zum Aufbau von Bürger-Solarstromanlagen zusammenfinden, ist zunächst die gemeinsame Sicherung der Finanzierung durch die finanzielle Beteiligung einer genügenden Anzahl von Bürgern.
Dabei soll die Maxime gelten, dass möglichst jeder sich beteiligen können soll. Nach den jeweiligen finanziellen Möglichkeiten kann der Einzelne einen oder mehrere Anteile zeichnen – üblich sind hierbei Beträge zwischen 500 € und 10.000 €. Die offene Liste wird geschlossen, sobald die erforderliche Investitionssumme erreicht ist.
Prinzipien
Der Strom, den die gemeinsame Solarstromanlage erzeugt, wird in das allgemeine Stromnetz eingespeist. Wie für andere Photovoltaikanlagen auch gilt, dass der Strom staatlich garantiert über 20 Jahre hin durch den lokalen Netzbetreiber mit der Einspeisevergütung vergütet wird. Nach 7 bis 14 Jahren (je nach Dachkosten und Zinshöhe) ist der aufgebrachte Anteil ausgeglichen. Der in den Folgejahren durch die Anlage erwirtschaftete Gewinn wird an die Beteiligten ausgeschüttet.
Der Solarverein Berlin Brandenburg schlägt vor, für die Bürger-Solarstromanlage die unkomplizierteste Gesellschaftsform der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zu begründen. Hierfür reicht ein einfacher Vertrag mit der Verabredung gemeinsamer Aktivitäten zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels. Einziger erforderlicher administrativer Akt: Die Anmeldung der GbR beim Finanzamt. Nur zwei Gesellschafter sind zur Gründung einer GbR nötig – empfehlenswert ist die Gründung spätestens, wenn rund 30% der für die Errichtung der Solarstromanlage notwendigen Mittel an Vor-Reservierungen bestehen. Alle Gesellschafter einschließlich es Geschäftsführers sollten Anteile zeichnen – ggf. kann der Verein beschließen, dass dieser nur seinen Arbeitsaufwand anstelle von Geld einbringt.
Aufwand
Der Arbeitsaufwand des ersten Arbeitsjahres ist – anders als in den folgenden Jahren – vergleichsweise hoch. Notwendige Arbeiten können sein:
- Durch Mund-zu-Mund-Propagande, Pressearbeit, Vorträge, Informationsblätter und -veranstaltungen sowie Homepages der Beteiligten müssen Anteilszeichner gefunden werden – zunächst beteiligen diese sich auf dem Weg der Vorreservierung.
- Die Reservierungen müssen verwaltet, eMail-Verteiler und Adresslisten müssen angelegt werden, Anfragen und Rückfragen sind zu beantworten.
- Ein geeignetes Dach ist zu finden, Angebote über passende Photovoltaikanlagen müssen eingeholt werden.
- Die Gründungsversammlung muss terminiert, ein Treffpunkt muss gefunden und die Gesellschafter müssen einberufen werden.
- Ggf. muss ein Kredit für die GbR beantragt und/oder eine Steuererklärung abgegeben werden.
In den Folgejahren sinkt der Arbeitsaufwand deutlich ab.
- Die Anlage, die Korrektheit der Abrechnungen und Überweisungen des Netzbetreibers müssen überwacht werden.
- Auf einer (mindestens) jährlichen Gesellschafterversammlung wird die Höhe der Entnahmen für jeden Anteil festgelegt.
- Der Gewinn muss überwiesen, erneute Steuererklärungen erstellt und die Anteilswerte der Steuererklärung den Gesellschaftern mitgeteilt werden.
Haftung
Eine gewisses Risiko besteht darin, dass möglicherweise alle Gesellschafter einer GbR mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der GbR haften. Dies muss vertraglich, soweit rechtlich möglich, ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus müssen Versicherungen das Riskio minimieren.
Folgende Rechtskonstruktion schlägt der Solarverein Berlin Brandenburg vor. Bau und Betrieb der Anlage werden einem Verein übertragen. Alle weiteren Verträge – z.B. über die Nutzung eines Fremddaches, über Wartungen, die Einspeisung und die Einspeisevergütung etc. – werden vom Verein geschlossen. Die Einspeisevergütung wird vom Netzbetreiber direkt dem Verein als Vertragspartner zugeleitet, der sie an die GbR weitergibt – die Arbeitsaufteilung regelt ein Vertrag zwischen Verein und GbR. Die GbR wickelt Buchführung und Abrechnung ab. So haftet der Verein mit seinem Vereinsvermögen, nicht die Gesellschafter der GbR mit dem ihren.

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