Bundesnetzagentur Photovoltaik

Lexikon der Photovoltaik-Begriffe

Die Bundesnetzagentur (BNA) mit Sitz in Bonn ist eine selbständige Bundesoberbehörde, die dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zugehört.

Die vollständige Bezeichnung der BNA lautet “Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen”. Damit ist bereits im Titel der Behörde ihre Aufgabe bezeichnet, über die 5 sogenannten Netzmärkte Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr zu wachen.

Die Überwachung der Photovoltaik fällt in den Bereich der Elektritzität. Für Betreiber von Photovoltaikanlagen wichtig ist die Meldepflicht bei der BNA.

Aufgaben der Bundesnetzagentur

Die BNA hat zur Aufgabe,

  • über Verbraucherrechte und rechtliche Grundlagen des deutschen Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations- und Postmarkt zu informieren,
  • durch Liberalisierung und Deregulierung für Marktentwicklung auf diesen Gebieten zu sorgen
  • seit 1.1.2006 ebenso den Wettbewerb im Bereich der Eisenbahn und deren Infrastruktur zu beaufsichtigen.

Hierzu gehören beispielsweise Informationen zum Gas- und Stromanbieterwechsel, die Zuteilung von Frequenzen, die Erstellung eines Infrastrukturatlanten, die Energieregulierung oder -deregulierung, die Beschwerdeanhörung für Verbraucher im Postwesen, die Genehmigung von Netzentgelten und vieles andere mehr. Zur Durchsetzung ihrer Entscheidungen ist die Bundesnetzagentur mit umfangreichen Rechten zur Information, Untersuchung und auch abgestuften Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet.

  • Ferner ist die BNA zuständige Behörde für elektronische Signaturen.

Wesentlich für den Photovoltaikbereich sind Übersichten und Prognosen zum Zu- und Ausbau der Photovoltaik in Deutschland (aus der Höhe des ermittelten Jahreszubaus ergibt sich der jährlich bzw. unterjährlich errechnete Degressionssatz für die Einspeisevergütung) sowie die genannte Meldepflicht für Photovoltaikanlagen.

Organisation der BNA

Die Verwaltung der Bundesnetzagentur ist in Bonn angesiedelt, die technische Zentrale liegt in Mainz. Bundesweit sind 25 Standorte 10 Außenstellen zugeordnet. Organisiert ist die Bundesnetzagentur in Beiräten, Beschlusskammern, einem wissenschaftlichen Arbeitskreis und Länderausschüssen.

Die Bundesnetzagentur hat über 2.500 Mitarbeiter. In Interviews, Presseerklärungen, Stellungnahmen, Reden und Berichten (z.B. hier) informiert die BNA regelmäßig über auch für Verbraucher relevante Fragen – auch zur Photovoltaik. Präsident der Bundesnetzagentur ist seit 2001 Matthias Kurth.

  • Beschlusskammern der Bundesnetzagentur treffen Regulierungsentscheidungen zu den 5 Netzmärkten.
  • Unternehmen, welche von den Entscheidungen direkt berührt werden, sind berechtigt, an den Verfahren der Beschlusskammer beteiligt zu werden.
  • Es ist möglich, dass betroffene Wirtschaftskreise beigeladen werden.
  • BNA-Entscheidungen können rechtlich überprüft werden: Sie sind rückführbar auf das Telekommunikationsgesetz, das Postgesetz und das Energiewirtschaftsgesetz. Eine Klage vor Verwaltungsgerichten und Zivilgerichten ist möglich. Sie hat keine aufschiebende Wirkung.

Geschichte

Vorgängerbehörde der BNA ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) hervorging. 2005 wurde die Behörde zusätzlich mit der Überwachung der Energiemärkte Strom/Gas betraut und in Bundesnetzagentur umbenannt; 2006 kam die Überwachung der Eisenbahninfrastruktur hinzu.

Vielbeachtet sind die Stellungnahmen von BNA-Präsident Matthias Kurth zur Verweigerung der großen Energieversorger, ihre an den Spotmärkten für Strom erzielten Preisvorteile an die Verbraucher weiterzugeben. In diesem Zusammenhang verwies Kurth darauf, dass Preiserhöhungen bei Stromtarifen nicht mit der Umlage der Einspeisevergütung für Photovoltaik zu rechtfertigen ist.


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