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Clearingstelle EEG

Lexikon der Photovoltaik-Begriffe

Die Clearingstelle EEG (Clearingstelle Erneuerbare-Energien-Gesetz) wurde von der Bundesnetzagentur zur Klärung von Streitfragen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG eingerichtet – mit dieser Maßnahme sollten der Verzögerung der Umsetzung des Gesetzes entgegengewirkt und unklärte Fragen der Praxis einer schnellen Lösung zugeführt werden.

Insbesondere betrifft dies gegensätzliche Auffassung von der Anwendung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zwischen Stromerzeuger (z.B. dem Photovoltaik-Betreiber) und Abnehmer (zunächst dem Elektroversorgungs-Unternehmen, seit der Novellierung des EEG dem Übertragungsnetz-Betreiber).

Die Clearingstelle EEG ist die durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit errichtete, neutrale Clearingstelle gemäß § 57 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009 (bzw. gemäß § 19 EEG 2004).

Quelle: Clearingstelle EEG.

Die Clearingstelle kann schriftlich über das Anfrageformular auf der Website, per Post oder per Fax eingeschaltet werden.

Eine Rechtsberatung oder auch Hilfe bei der Realisierung von Photovoltaik-Projekten gehört nicht zu den Aufgaben der Clearingstelle.

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