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Eigenverbrauch

Lexikon der Photovoltaik-Begriffe

Der Eigenverbrauch oder Selbstverbrauch von durch Photovoltaikanlagen produziertem Strom ist bei Anlagen, die 2009, 2010, 2011, 2012 oder 2013 ans Netz gingen bzw. noch gehen, fraglos die lukrativste Form der Verwendung selbsterzeugten Solarstroms. Bis zum 31.12.2013 (mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 vom 31.12.2011 verlängert) in Betrieb genommene Anlagen bis zu 500 kWp werden mit einer erhöhten Einspeisevergütung gefördert – durch die Größe ist neben privatem Eigenbedarf auch der Bedarf von energieverbrauchenden Unternehmen in die Förderung einbezogen
Vom 1.1.2014 an sind vorerst keine Eigenverbrauchsanmeldungen mehr möglich – es darf aber erwartet werden, dass der bereits einmal als erfolgreich verlängerte Versuch der Förderung des Eigenverbrauchs auch dann weiter verlängert wird.

Die Vergütungssätze für den Eigenverbrauch sind an die jeweilige Einspeisevergütung gekoppelt – sie liegen zwar unter der Einspeisevergütung, sind aber so hoch, dass sie zusammen mit der Ersparnis an Stromkosten einen Gewinn ergeben, der die Einspeisevergütung i.d.R. um einige Cent übertrifft.

Eigenverbrauch: Zwei Tarife

Beim Eigenverbrauch gelten zwei Tarife:

  • Wer bis zu 30% der durch die Photovoltaikanlage erzeugten Energie selbst verbraucht, erhält eine Vergütung, die 16,38c unter der Einspeisevergütung liegt.
  • Für einen Anteil über 30% erhält man sogar eine Vergütung von nur 12c unter der Einspeisevergütung.

Bei einem durchschnittlichen deutschen Strompreis von 25,45 c/kWh im Jahr 2011 (geschätzt; Quelle: Wikipedia) liegt der finanzielle Vorteil bei 9,07c / kWh bzw. sogar 13,45c / kWh über der Einspeisevergütung.

Vergütung bei Eigenverbrauch für Dach- und Gebäudeanlagen

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Eigenverbrauchs-Vergütung im Jahr 2012. Die Vergütung gilt für die erste Jahreshälfte 2012 – für diee zweite Jahreshälfte ist eine Anpassung der Vergütungssätze geplant, die vom im Bemessungszeitraum von der Bundesnetzagentur gemessenen Zubau an Photovoltaikanlagen abhängt. Die nächste Degressionsstufe der Einspeisevergütung und damit auch der Vergütung des Eigenverbrauchs ist für den 1. Juli 2012 vorgesehen. Der Abstand zur Einspeisevergütung – 16,38c / kWh bzw. 12c / kWh – bleibt erhalten.

Die Vergütung in Zahlen:

Datum der Inbetriebnahme ab 1. Januar 2011 Verbrauch
(in % der Anlagenleistung)
Leistung bis 30 KW Leistung 30-100 KW Leistung 100-500 KW
  bis 30% 12,36c 10,95c 9,48c
Datum der Inbetriebnahme ab 1. Juli 2011 Verbrauch
(in % der Anlagenleistung)
Leistung bis 30 KW Leistung 30-100 KW Leistung 100-500 KW
(Keine Veränderung) bis 30% 12,36c 10,95c 9,48c
  ab 30% 16,74c 15,33c 13,86c

Bedingung für den Erhalt der Vergütung für Eigenverbrauch ist, dass der Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe (was das exakt bedeutet, dazu vgl. unseren Blogbeitrag über die Definition “unmittelbarer räumlicher Nähe” durch die Clearingstelle EEG) von Anlagenbetreibern selbst oder Dritten verbraucht wird und die Höhe des Verbrauchs exakt nachgewiesen wird – es muss also (idealerweise durch ein geeignetes Modul des Wechselrichters, in der Praxis aber auch oft schlicht durch einen zweiten Stromzähler) protokolliert werden.

Inselanlagen werden nicht gefördert – die Photovoltaikanlage muss also ans Netz angeschlossen sein.

Zur individuellen Berechnung

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | Z

1 Kommentar zu „Eigenverbrauch“

  • [...] der Netzeinspeisung im Jahr 2010 ein Plus 3,62 Cent je Kilowattstunde Solarstrom. Und genauer hier Eigenverbrauch | Photovoltaik Rechner 2012 Beim Eigenverbrauch gelten zwei Tarife: Wer bis zu 30% der durch die Photovoltaikanlage [...]