Erneuerbare Energien
Lexikon der Photovoltaik-Begriffe
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz zählt in §3 Abs.3 zu den erneuerbaren Energien
Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie,
Windenergie,
solare Strahlungsenergie,
Geothermie,
Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas
sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.”
Die Quellen der erneuerbaren Energie sind im Prinzip – nach menschlichem Maß – unendlich, da sie nachwachsen oder in für uns unbegrenzter Menge nachgeliefert werden (Solareinstrahlung, Wind, Gezeiten und Strömung).
Problematisch geworden ist der Begriff der Erneuerbarkeit für nachwachsende Produkte. Für Pelletheizungen gilt etwa, dass die Entfernung und Verarbeitung von Totholz aus den Wäldern zu Pellets (“Ausräumen” der Wälder) für die betroffenen Gegenden eine drastische Verarmung des Ökosystems Wald nach sich ziehen kann – die sich u.a. in einer Verarmung des Artenreichtums ausdrückt (Verlust an Unterholz, Verlust an Schutzräumen für kleineres Getier etc.).
Für Sprit- und Biogas-Pflanzen sind die unmittelbaren Folgen noch drastischer. Hier gilt, dass sie auf begrenzt verfügbaren landwirtschaftlichen Flächen zunehmend in Konkurrenz stehen zu Nahrungsmittel-Pflanzen – und zwar weltweit.
Die von der Bundesregierung nach der katastrophe von Fukushima (11.März 2011) eingesetzte Ethikkomission zum Atomausstieg hat in ihrem Bericht (30.5.2011) daher eigens betont, dass die Erzeugung von Energie aus Biogas und Biomasse keinesfalls in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion auf landwirtschaftlichen Flächen stehen darf.
Erneuerbare Energien und Dezentralität
Zu den langfristig in ihrer Nutzung unschädlichen und vertretbaren Energien gehören daher vor allem Wind, Wasser (Gezeiten, Strömung) – und, aus vielen Gründen, natürlich die Solareinstrahlung.
Die Beispiele oben zeigen, dass zu dem Kriterium der Erneuerbarkeit hinzu weitere Aspekte zur Beurteilung von Energie-Erzeugungs-Methoden einbezogen werden müssen. Hierzu zählt z.B. der soziale Aspekt, dass solare Energie – im Unterschied zu von Industrie und vielerorts auch Politik favorisierten Großprojekten – dezentral und souverän umgesetzt werden kann.
Damit sind die Bürger (nicht nur Hausbesitzer mit eigenem Dach, wie oft kolportiert wird, sondern – über die Dachpacht – auch alle anderen, die in Solarenergie investieren wollen) in die Lage versetzt, sowohl an der Produktion von Strom als auch an deren finanziellen Nutznießung teilzuhaben.
Darüber hinaus werden die Kosten an Landschaftsverbrauch etc. (wie etwa im Kohleabbau oder im Falle atomarer Katastrophen etc.) in der Regel nicht in den Strompreis einberechnet – auch das lässt erneuerbare Energien vergleichsweise teuerer erscheinen, als sie sind. Die dezentral gemeinschaftliche geschulterte Last der Photovoltaik, die sich auf viele tausend Dächer in Deutschland erstreckt, vermindert den Landschaftsverbrauch – auch im Vergleich zur Wind- oder Wasserkraft.

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