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Fremddach

Lexikon der Photovoltaik-Begriffe

Das Thema des Solarinvestments in Photovoltaikanlagen auf Miet- oder Fremddächern gewinnt zunehmend an Bedeutung: Für Ihre Photovoltaikanlage können Sie gegebenenfalls ein Fremddach nutzen – Sie müssen Ihre Solaranlage also nicht unbedingt auf einem eigenen Dach realisieren. Besitzer von Eigenheimen, die selbst nicht in eine Photovoltaikanlage investieren wollen, bieten ihre Dächer dennoch als langfristige Vermietungsobjekte an, und auch Kommunen stellen zunehmend Dächer öffentlicher Gebäude für sogenannte Bürgersolarkraftwerke zur Verfügung.

Investoren und Dachgeber finden in Solardachbörsen zueinander.

Ausgezeichnet finden wir diese hier: Alpensolar Dachbörse. Wir freuen uns, dass wir diese Spezialisten der Vermittlung von Fremddächern als Partner gewinnen konnten!

Fremddach für Photovoltaikanlagen mieten

Um amtlich klarzustellen, wer sowohl Eigentümer der Photovoltaikanlage als auch des erzeugten Solarstroms ist, sollte die Nutzung des Gebäudedachs durch den Betreiber der Solaranlage als “Grunddienstbarkeit” ins Grundbuch eingetragen werden – die fortgesetzte Eigentümerschaft an der Photovoltaikanlage ist damit auch bei einem möglichen Eigentümerwechsel an der Immobillie gesichert. Für den Verpächter kann dies sogar einen Vorteil bedeuten: Sollte er die Immobilie verkaufen wollen, wird diese durch die festen Pachteinkünfte oft noch attraktiver.
Bei dem Grundbucheintrag sollten Sie darauf achten, dass ein “Wegerecht” zur Solaranlage eingetragen wird. Zur Abfassung und/oder Prüfung des Vertrages sollte unbedingt ein kundiger Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Vgl. das Stichwort “Dachbörse”.

Vgl. auch die Stichworte “Dach vermieten” und “Dach pachten”.

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