Grundlast
Lexikon der Photovoltaik-Begriffe
Die Grundlast bezeichnet den Grundbedarf an Strom der jeweiligen Energieversorgungs-Einheit – in Abgrenzung zu Mittellast und Spitzenlast. Die Grundlast einer Stadt, einer Region oder eines Bundeslandes besteht als permanentes Versorgungsminimum unabhängig von allen Lastschwankungen.
Gedeckt wird die Grundlast von Kraftwerken, die meist rund um die Uhr arbeiten und damit auch die nächtliche Grundlast auffangen können. Zu diesen Grundlastkraftwerken oder Grundlastwerken gehören in Deutschland vor allem Atomkraft- und Braunkohlekraftwerke. Mit den heißen Sommern der letzten Jahre, in denen die Atomkraftwerke in Deutschland ihre Leistung herunterfahren mussten, da aufgrund der hohen Temperaturen der Flüsse nicht genug Kühlwasser zur Verfügung stand, ist allerdings auch deren Grundlast-Eignung ins Gerede geraten.
Gegner des Erneuerbare-Energien-Gesetzes streiten i.d.R. ab, dass die Grundlast durch regenerative Kraftwerke abgedeckt werden kann – in Wissenschaft und Politik ist diese These allerdings umstritten.
Vgl. Mittellast.
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