Händlermodell
Schwerpunkt: “Ökostrom” auf Rechner Photovoltaik
Autoren: hsf, lea, nau
In unserem Blog:
- Teil I: Ökostrom – was ist das?
- Teil II: Vom Betreiber zum Verbraucher
- Teil III: Gütesiegel
- Teil IV: Ökostromanbieter – Serviceteil
- Teil V: Ökostrom im Energiemix
- Teil VI: Ökostrom und sein Preis
- Teil VII: Ökostromrechner online
In unserem Photovoltaiklexikon:
Kostenloser Service: Unverbindlicher Vergleich von Ökostrom-Tarifen
Das Händlermodell ist ein Vertriebs- bzw. Bezugsmodell von Ökostrom bei dem der Ökostromanbieter den Strom:
- aus Erneuerbaren Energien wie der Photovoltaik oder der Windkraft selbst erzeugt oder bei Erzeugern über Lieferverträge einkauft und
- mit Hilfe von Netznutzungsverträgen zu den Ökostromkunden liefert bzw. “durchleitet”.
Der Ökostromanbieter garantiert hierbei nicht den physikalischen Stromfluss, sondern die Lieferung (bzw. Einspeisung) von Strom mit dem vertraglich vereinbarten EE-Anteil, wobei dieser Strom sowohl zeitgleich wie mengengleich (vgl. dazu Teil II unseren Ökostromserie “Ökostrom: Vom Betreiber zum Verbraucher”) ins Netz eingespeist werden kann.
Händlermodell im Vergleich mit dem Fonds- und RECS-Modell
Das Händlermodell ist neben:
- dem Aufschlag- bzw. Fondsmodell und
- dem RECS-Zertifikatemodell
eines der drei vorrangigen Vertriebs- bzw. Bezugsmodelle.

Das Händlermodell hat gegenbüber den beiden anderen Vertriebs- bzw. Bezugsmodellen den großen Vorteil, dass der Ökostromkunde genau erkennen kann, aus welchen Quellen der Ökostrom stammt. Dies liegt daran, dass der Ökostromanbieter den Strom von einem EE-Stromproduzenten über Lieferverträge mit einem Stromhändler einkauft oder – seltener – selbst erzeugt und vertraglich (nicht physisch) die Lieferung dieses Stroms garantiert. Deshalb geht der Kunde beim Händlermodell weitgehend sicher (ausgenommen ist etwa die Regelleistung, die von den jeweiligen Übertragungsnetzbetreibern allen Stromversorgungsunternehmen als Graustrom zugewiesen wird), dass er keinen Strom aus Kohle-, Gas- oder Kernkraftwerken bezieht.
Das Händlermodell lässt allerdings ebensowenig wie das Fonds- bzw. RECS-Modell Rückschlüsse auf die Besitzverhältnisse der einzelne EE-Anlagen zu. Damit kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne EE-Anlagen aus dem Kraftwerkspark des Ökostromabieters ganz oder teilweise den vier großen Energiekonzernen (Vattenfall Europe, E.ON, RWE, EnBW) gehöhren, die ihren Strom nach wie vor insbesondere aus fossilen und nuklearen Energiequellen erzeugen.
Das Händlermodell als Zertifizierungsmodell
Das Händlermodell ist zugleich auch eines von drei Zertifizierungsmodellen (neben dem Fonds- und dem Inititierungsmodell) des OK-Power-Gütesiegels (vgl. dazu den Artikel “Ökostrom-Siegel”), das der Verein EnergieVision vergibt.
Damit ein Ökostromprodukt nach dem Händlermodell zertifiziert wird, muss der Ökostromanbieter seine Kunden mit Strom aus Erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Biomasse, Wasser- und Windkraft) oder – in begrenztem Maße (weniger als 50%) – mit Strom aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) beliefern, die zwar mit fossilen Brennstoffen befeuert werden, aber bei der Energieumwandlung durch die Nutzung der Prozesswärme besonders hohe Wirkungsgrade (80% und mehr) erzielen.
Darüber hinaus fordern die Kriterien (Link öffnet sich in neuem Fenster) des OK-Power-Gütesiegels, dass wenigstens ein Drittel des Stroms aus Anlagen stammt, die jünger sind als sechs Jahre sind. Mindestens ein wieteres Drittel des Stroms müssen zudem EE-Anlagen bereitstellen, die jünger als zwölf Jahre sind. Druch diese Regelung soll ein Anreiz für den Neubau von EE-Anlagen geschaffen werden.
Um Doppelförderungen zu vermeiden, darf der Strom schließlich nicht in Anlagen produziert werden, die über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder vergleichbare ausländische Energiegesetze gefördert werden.
Händlermodell – Ökologischer Nutzen
Der ökologische Nutzen des Händlermodells entsteht zum einen durch die “Eigenschaften” des gelieferten Stroms, der hauptsächlich aus Erneuerbaren Energien stammt. Zum anderen soll die Forderung, dass ein bestimmter Anteil des gelieferten Ökostroms aus neuen EE-Anlagen stammen muss, dazu führen, dass durch das Händlermodell neue EE-Anlagen entstehen, die sonst nicht gebaut worden wären. Ob der Bezug von Ökostrom nach dem Händlermodell der ausschlaggebende Anreiz für den Neubau einer EE-Anlage ist, lässt sich im Einzelfall allerdings nicht eindeutig feststellen.

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