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KfW-Bankengruppe

Lexikon der Photovoltaik-Begriffe

Die ehemalige “Kreditanstalt für Wiederaufbau” KfW wurde 1948 mit dem Ziel begründet, Mittel zum Wiederaufbau der (west-)deutschen Wirtschaft nach den Zerstörungen durch den 2. Weltkrieg bereitzustellen. Im Wesentlichen arbeitete sie hierzu mit den Geldern des European Recovery Programmes, des sogenannten Marshall-Plans.

Heute erfüllt die KfW-Bankengruppe als Institution der Bundesrepublik Deutschland eine Reihe von Finanzierungsaufgaben unter Maßgabe der Politik – so stellte sie z.B. Fördergelder für Mittelstand und Kommunen bereit, sie finanziert Ausbildung von Schülern, Studenten und Fachkräften, organisiert finanzielle Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern, betreibt eine weltweite Förderung von Klimaschutzprojekten (KfW-Klimaschutzfonds) und setzt Förderprogramme des Bundes oder der Länder im Bereich Gebäudesanierung und Photovoltaik um.

Zur KfW-Bankengruppe gehören die KfW-Mittelstandsbank, die KfW-Privatkundenbank, die KfW-Kommunalbank, die KfW-Entwicklungsbank, die KfW-Ipexbank und die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft.

KfW und Photovoltaik

Das von 1999 bis 2003 laufende 100.000-Dächer-Programm der KfW förderte die Installation von 300 MW Photovoltaik-Leistung durch zinsverbilligte Kredite. Es wurde abgelöst durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes von 2004.

Das aktuelle KfW-Programm “Erneuerbare Energien” fördert bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten bei der Errichtung, dem Erwerb oder der Erweiterung von

  • Anlagen zur Stromerzeugung gemäß “Gesetz zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich” (EEG-Gesetz) vom 25.10.2008,
  • Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung – Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK),
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung, die nicht groß genug für die “Premium”-Förderung sind oder deren Qualitätskriterien nicht erfüllen,
  • Strom aus Sonnenenergie (Photovoltaik),
  • Wärme aus Sonnenenergie (Solarthermie),
  • Strom aus fester Biomasse – bis 5 MW Feuerungswärmeleistung,
  • Wärme aus fester Biomasse – bis 2 MW Feuerungswärmeleistung,
  • Strom und/oder Wärme aus Biogas oder Einspeisung von Biogas in ein Gasnetz,
  • Strom aus Windkraft,
  • Strom aus Wasserkraft,
  • Strom und/oder Wärme aus Erdwärme (Geothermie),
  • Strom und/oder Wärme aus einer oder mehreren Arten der erneuerbaren Energien mit Energiespeichern oder Lastmanagement (Verbundvorhaben).

Ausführliche weitere Informationen finden Sie hier: KfW zur Photovoltaik.

Vgl. auch: Das Online-Magazin der KfW.

Vgl. das Stichwort KfW-Programme.

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