Meldepflicht für Photovoltaikanlagen
Lexikon der Photovoltaik-Begriffe
Die Meldepflicht für Photovoltaikanlagen nach §16,Abs.2, S.2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes besagt, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen verpflichtet sind, ihre neu in Betrieb genommenen Anlagen bei der Bundesnetzagentur (vgl. das Stichwort im Photovoltaiklexikon Bundesnetzagentur Photovoltaik) anzumelden. Ohne Anmeldung müssen die Netzbetreiber den eingespeisten Strom nicht vergüten.
Photovoltaikanlagen können mit dem von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Formular per Brief, Fax, eMail oder über das Meldeportal der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Doppelmeldungen, z.B. gleichzeitig via Fax und Online-Portal, sind nicht erwünscht.
Ist eine Anlage über das Meldeportal der Bundesnetzagentur angemeldet, sind Änderungsmitteilungen nur dort möglich; wurde sie die Meldung anders übermittelt, können Änderungen nicht via Meldeportal eingetragen werden. Zur leichteren Überwachung und Aktualisierung Ihrer Daten empfehlen wir die Meldung über das Portal der BNA.
Informationen hierzu und den Link zum Portal finden Sie hier: Photovoltaik anmelden.
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