Übertragungsnetzbetreiber und Netzbetreiber

Schwerpunkt: “Ökostrom” auf Rechner Photovoltaik

Autoren: hsf, lea, nau

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Übertragungsnetzbetreiber und Netzbetreiber sorgen für den stabilen Betrieb des Stromnetzes und die Übertragung bzw. Verteilung des erzeugten Stroms an die Verbraucher.

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Dabei verändern sich die Aufgaben der Netz- und Übertragungsnetzbetreiber gegenwärtig stark. In der Vergangenheit war die Stromversorgung weitgehend zentralisiert – der Strom wurde in großen Kern-, Kohle- und Gaskraftwerken produziert und von dort an die Endkunden verteilt.

Mit der Liberalisierung des deutschen Strommarkts im Jahr 1998 und insbesondere dem Ausbau der Erneuerbare Energien bricht diese zentrale Struktur auf. Neben großen Konzernen können nun auch Privatpersonen dezentral elektrische Energie produzieren – etwa mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach oder einer kleinen Windanlage.
Dieses Nebeneinander von zentraler und dezentraler Stromerzeugung stellt an die Übertragung und Verteilung des Stroms neue Anforderungen.

Das deutsche Stromnetz

Das auf eine zentrale Stromproduktion zugeschnittene deutsche Stromnetz ist hierarchisch aufgebaut, damit der Strom mit möglichst geringen Verlusten von den Kraftwerken zu den Kunden übertragen werden kann. Es besteht aus 4 Spannungsebenen:

  • Höchstspannungs- bzw. Übertragungsnetz (220 – 380kV [Kilovolt])
  • Hochspannungsnetz (60 – 150 kV)
  • Mittelspannungsnetz (1 – 30 kV)
  • Niederspannungsnetz (230 – 400 V)

Über das Höchstspannungsnetz wird die elektrische Energie landesweit und über das angeschlossene europäische Verbundnetz international verteilt. Auf dieser höchsten Stromnetzebene speisen nur Großkraftwerke (Leistung >150 MW) ein.
Mit Hilfe des Hochspannungsnetzes wird der Strom entweder an die Großregionen oder an den Schienenverkehr und die großen Industriekunden verteilt. Der Strom stammt aus dem Höchstspannungsnetz oder aus mittelgroßen Kraftwerken (Leistung < 150 MW), z.B. aus großen Windparks.
An das Mittelspannungsnetz sind bspw. große Krankenhäuser, kleinere Städte und Industriegebiete angebunden. Der Strom wird entweder aus den übergeordneten Spannungsebenen eingeleitet oder von kleineren Kraftwerken (bspw. Blockheizkraftwerken) eingespeist.
Im Niederspannungsnetz wird die elektrische Energie an die einzelnen Haushalte ausgeliefert. Dieses Netz ist der typische Einspeiseort für Photovoltaik- oder kleine Windkraftanlagen.

Diese Spannungsebenen sind den Netz- und Übertragungsnetzbetreibern wie folgt zugeordnet. Das Mittel- und Niederspannungsnetz liegt in den Händen der Netzbetreiber, die Höchst- und Hochspannungsnetz in jenen der vier Übertragungsnetzbetreiber.

Übertragungsnetzbetreiber – Wer sind sie?

Anders als bei der Erzeugung, dem Handel und dem Vertrieb von Strom ist eine Liberalisierung – etwa in Form eines parallelen Netzbetriebs – der Stromübertragung und -versorgung nicht sinnvoll. Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die in beiden Bereichen des Strommarktes tätig sind, können so aber eine beherrschende Marktposition erlangen. Die EU-Wettbewerbskommission hat deshalb darauf gedrängt, dass der Netzbetrieb und der freie Strommarkt eigentumsrechtlich entflochten werden (mittlerweile im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) § 6-10 geregelt).
Dies hat dazu geführt, das die großen deutschen Energieversorger E.On, RWE und Vatenfall Europe ihre Übertragungsnetze verkaufen mussten (die Ausnahme ist der EnBW Konzern, dessen Mehrheitseigentümer das Bundeslandes Baden-Württemberg ist). Heute sind die deutschen Übertragungsnetze im Besitz:

  • der Amprion GmbH – Sie gehört seit 2009 einem Eigentümerkonsortium unter der Ägide der Commerz Real, einer Commerzbank-Tochter. RWE hält derzeit noch einen Anteil von knapp 25%.
  • der EnBW Transportnetze AG – Sie ist nach wie vor eine Tochtergesellschaft der EnBW (Beteiligung 86,88 %),
  • der TenneT TSO GmbH (vormals Transpower) – Sie ist seit 2010 Teil des niederländischen Energieversorgungsunternehmens Tennet,
  • der 50Hertz Transmission GmbH – Seit 2010 gehört diese zu 60% dem belgischen Energieversorger Elia.

Die vier Übertragungsnetzbetreiber werden in ihrer Tätigkeit seit 2005 von der Bundesnetzagentur überwacht.

Übertragungsnetzbetreiber – Hauptaufgabe Netzstabilität

Jeder der vier Übertragungsnetzbetreiber unterhält ein eigenes Höchstspannungsnetz. Jedes diese Netze ist zugleich eine eigene Regelzone, in welcher der jeweilige Übertragungsnetzbetreiber die Verantwortung für die Stabilität des Stromnetzes trägt. Anders gesagt: Er muss dafür sorgen, dass die vereinbarte Netzfrequenz von 50 Hz an jedem Punkt und zu jeder Zeit innerhalb einer geringen Schwankungsbreite (49,8 – 50,2 Hz) konstant ist.
Dazu ist es notwendig, die Ein- und Ausspeisungen im eigenen Übertragungsnetz im Gleichgewicht zu halten. Da aber die Stromproduktion und insbesondere der Stromverbrauch nicht ganz exakt vorhergesagt werden können, müssen die Übertragungsnetzbetreiber eine Regelleistung (manchmal auch als Regelenergie bezeichnet) vorhalten, mit der das Gleichgewicht im Stromnetz jederzeit wieder hergestellt werden kann.

Übertragungsnetzbetreiber und Erneuerbare Energien

Durch die Strommarktliberalisierung und den Ausbau regenerativer Energien wie der Photovoltaik, der Biomasse oder der Wind- und Wasserkraft haben sich die Aufgaben der Übertragungsnetzbetreiber erweitert.
Sie müssen Stromhändlern und Stromlieferanten einen diskriminierungsfreien Netzzugang gewähren und sind im Rahmen ihrer Instandhaltungs- und Dimensionierungspflicht für den bedarfsgerechten Ausbau des Übertragungsnetzes verantwortlich. Ab 2012 müssen sie deshalb der Bundesnetzagentur jährlich einen Netzentwicklungsplan vorlegen (EnWG § 12), mit dem die Integration der Erneuerbaren Energien (insbesondere der Photovoltaik und der Windkraft) ins Stromnetz verbessert werden soll.

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Übertragungsnetzbetreiben darüber hinaus dazu verpflichtet, den Strom aus Photovoltaik-, Windkraft-, Biomasse- und Wasserkraftanlagen, der über das EEG vergütet wird, an der Strombörse zu handeln. Aus der Differenz des erwirtschafteten Handelsertrags und der gezahlten Einspeisevergütung errechnen sie die sogenannte EEG-Umlage.

Netzbetreiber

Neben den Übertragungsnetzbetreibern gibt es in Deutschland rund 900 kleinere Netzbetreiber, welche die Mittel- und Niederspannungsnetze betreiben und den Strom zu den Endverbrauchern liefern. Sie sind dazu verpflichtet, mit den Übertragungsnetzbetreibern zusammenzuarbeiten, um eine stabile Stromversorgung sicherzustellen. Für diese Dienstleistung und das Durchleiten des Stroms erhalten die Netzbetreiber ein Netznutzungsentgelte, dessen Höhe von der Bundesnetzagentur festgelegt wird.

Netzbetreiber und die Photovoltaik

Gerade für Betreiber von Photovoltaikanlagen ändert sich mit der EEG Novelle 2012 in Bezug auf die Netzbetreiber einiges. Die Netzbetreiber sind zwar weiter verpflichtet, den Strom aus Photovoltaikanlagen vorrangig abzunehmen, einzuspeisen und zu vergüten. (§§ 8 und 11 EEG). Im Falle von Netzüberlastungen sind die Netzbetreiber im Rahmen des neugeregelten Einspeisemanagements dazu berechtigt, Photovoltaikanlagen kurzfristig abzuregeln (§ 11 EEG).

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