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Pflichtabnahme

Lexikon der Photovoltaik-Begriffe

Die Pflichtabnahme von selbsterzeugten Solarstrom ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt. Sie macht zusammen mit der Einspeisevergütung den Kern des Marktanreizprogramms für Erneuerbare Energien aus, welches das Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist.

Die Pflichtabnahme besagt, dass die Betreiber von öffentlichen Stromnetzen verpflichtet sind, die von Photovoltaik-Betreibern erzeugte, nicht selbst verbrauchte Strommenge abzunehmen und zu vergüten. Die Höhe der dafür fälligen Einspeisevergütung durch die Netzbetreiber wird wiederum durch das Erneuerbare-Energien-Gesetzes geregelt.

Seit der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2009 darf der Netzbetreiber bei einer Menge von über 100kWh die Abnahme vom jeweiligen Bedarf im Netz abhängig machen.

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