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Selbstverbrauch

Lexikon der Photovoltaik-Begriffe

Der Selbstverbrauch oder Eigenverbrauch von durch Photovoltaikanlagen produziertem Strom wird ebenfalls mit einer Einspeisevergütung gefördert: Mit der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 01.01.2009 wurde festgelegt, dass Besitzer einer Phototvoltaikanlage auch für den Selbstverbrauch ihres erzeugten Stromes eine festgesetze Vergütung erhalten.

Bedingung hierfür ist, dass der Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe von Anlagenbetreibern selbst oder Dritten verbraucht wird (er darf “das Haus nicht verlassen”) und die Höhe des Verbrauchs exakt nachgewiesen wird – es muss also protokolliert werden.
Inselanlagen werden nicht gefördert – die Photovoltaikanlage muss also ans Netz angeschlossen sein.

Die attraktiven Sätze der Vergütung finden Sie unter Einspeisevergütung

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