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Solarförderung

Lexikon der Photovoltaik-Begriffe

Der Begriff Solarförderung als Förderung von Photovoltaikanlagen (und anderen Solaranlagen, z.B. Solarthermie, Solarkraftwerken) findet als Sammelbegriff auf mehrere Komponenten finanzieller Vorteile Anwendung, die den Betreibern solcher Anlagen gewährt werden.

  • Die direkteste Form der Solarförderung besteht aus der im Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG festgelegten Einspeisevergütung.
  • Darüber hinaus bestehen von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Förderprogramme; auch einzelne Gemeinden haben Förderprogramme durch finanzielle Anreize oder die Erleichterung der Einrichtung von Bürgersolarkraftwerken aufgelegt (auch daher ist es wichtig, dass die von uns verständigten Experten in der individuellen Berechnung Ihrer Photovoltaikanlage aus Ihrer Region kommen: Sie kennen die aktuellen Förderbedingungen).
  • Neben Einspeisevergütung und Förderprogrammen gelten für den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen günstige Kredite und sogar Zuschüsse durch die KfW-Bankengruppe – die KfW-Programme sind vielfältig, auch wenn das 100.000-Dächerprogramm der KfW ausgelaufen ist. Durch diese Kredite, die z.T. bis zu 100% der Nettokaufsumme reichen (ohne MwSt.), im Zusammenspiel bsw. mit den Photovoltaikkrediten der DKB ist es in vielen Fällen kaum noch erforderlich, eigenes Kapital für die Anlagenkosten einzusetzen.
  • Keine unmittelbare Solarförderung, aber für Besitzer und Betreiber von Solaranlagen ebenfalls interessant: Sie haben die Möglichkeit, sich mit ihrer Photovoltaikanlage beim Finanzamt als (Klein-)Unternehmer einstufen zu lassen. Damit sind zum einen die Kreditkosten steuerlich absetzbar – zum anderen könne sie den Umsatzsteueranteil, der auf die Investitionskosten anfällt, als Vorsteuer geltend machen.

Die Gesamtheit dieser unterstützenden Maßnahmen und Möglichkeiten machen Kauf und Montage einer Photovoltaikanlage zusätzlich zur Einspeisevergütung interessant für Unternehmen, Privatpersonen, gemeinnützige bzw. karitative Organisationen, Schulen und z.T. Kommunen.

Individuelle Berechnung

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