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Wälzungsmechanismus

Lexikon der Photovoltaik-Begriffe

Bis zum 1. Januar 2010 mussten Energieversorger (große Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerke, unabhängige kommunale Versorger) für einen Teil ihrer Kapazität festgelegte Mengen von Strom aus Erneuerbaren Energien zu festen Preisen abnehmen und an ihre Verbraucher weitergeben.

Zum 1. Januar 2010 wurde der Wälzungsmechanismus geändert; die Energieversorger wurden entlastet. Seitdem sind es die vier großen Netzbetreiber, die den Strom aus Erneuerbaren Energien an den großen Strombörsen vermarkten müssen. Der Differenzbetrag zum Satz der Einspeisevergütung wird dann bundeseinheitlich auf alle Stromkunden umgelegt.

Für Stromkunden und für Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energien ändert sich durch den neuen Wälzungsmechanismus nichts. Nur der Weg, den Finanz- und Energieströme zwischen Betreibern und Endabnehmern nehmen, ist nun ein anderer.

Vgl. Ausgleichsmechanismus und Ausgleichsmechanimus-Verordnung.

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