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Einspeisevergütung: Bundesrat stoppt Kürzung

Kürzung verschoben: Am 4. Juni 2010 wies der Bundesrat die Kürzung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen zurück. Was das für die Photovoltaik-Interessenten bedeutet:

Im Mai hatte der Bundestag beschlossen, die Einspeisevergütung für erneuerbare Energien um 11% bis 16% zu kürzen. Der Bundesrat hat dem nun widersprochen. Die Kürzung der Solarförderung sei unwirtschaftlich, so wurde im Bundesrat argumentiert. Besonders SPD-geführte und ostdeutsche Bundesländer (ein Großteil der in den letzten Jahren geschaffenen 60.000 Arbeitsplätze in der Solarbranche liegt in den ostdeutschen Ländern) argumentierten, dass die Kürzung

  • der Einspeisevergütung in diesem Ausmaß eine hocherfolgreiche Branche beschädige,
  • einem vorbildlichen Gesetz die Wirkung nehme, das weltweit in über 50 Staaten nachgeahmt wurde,
  • und deshalb für die Zukunft einen erheblichen Verlust an Energie-Produktivität und an Standort-Attraktivität einer Zukunftsbranche

bedeute.

Wie es nun weitergeht

Die Länderkammer strebt ihrerseits eine Verringerung der Förder-Kürzung auf 10% an. Allerdings ist die Veränderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht zustimmungspflichtig. Was heißt das? Im Grundgesetz sind die “Zustimmungsgesetze”, also diejenigen Gesetze, deren Änderung der Bundesrat zustimmen muss, in einem abgeschlossenen Katalog festgelegt – dieser Katalog ist relativ eng gefasst; das Erneuerbare-Energien-Gesetz gehört nicht dazu. Es gehört zu der zweiten Gruppe von Gesetzen, den sogenannten “Einspruchs”-Gesetze: Hier kann der Bundesrat kein dauerhaftes Veto einlegen, sondern nur einen befristeten Einspruch.

In anderen Worten: Das Nein ist Bundesrates nicht endgültig, sondern hat nur aufschiebende Wirkung. Der Bundesrat hat nun den Vermittlungsausschuss angerufen – wie dessen Vermittlungsvorschlag, wenn er denn zustande kommt, aussehen wird, ist offen.

Nach dem Vermittlungsausschuss muss sich der Bundesrat erneut mit dem Gesetz befassen – das wiederum kann frühestens bei seiner nächsten Sitzung im Juli geschehen. Stimmt der Bundesrat dann immer noch nicht zu, kann der Bundestag dessen Veto mit einer absoluten Mehrheit überstimmen.

Im Zweifelsfall wird das Gesetz – und damit die Verringerung der Einspeisevergütung – also später eingeführt, dann aber möglicherweise rückwirkend zum 1. Juli 2010. Für Investoren und mögliche Betreiber von Solaranlagen entsteht hierdurch nun eine gewisse Rechtsunsicherheit: Möglicherweise wird die Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 um die geplanten 11% – 16% abgesenkt, möglicherweise um weniger, und mit hoher Wahrscheinlichkeit erfahren wir dies erst im späteren Verlauf des Julis oder sogar erst im Herbst.

Was also muss der Interessent einer Photovoltaikanlage derzeit beachten?
Einserseits: Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich daher, vorerst von den ursprünglich geplanten Kürzungen der Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 auszugehen.
Andererseits: Da nicht klar ist, ob nicht doch – dann aber möglicherweise für einen befristeten Zeitraum – die Fördersätze und Einspeisevergütung um einen geringeren Betrag gekürzt werden, so, wie die Länderkammer das anstrebt. Für diesen Fall ist es anzuraten, aufgrund der dann vielleicht sehr kurzen Fristen, sich bereits umfassend informiert zu haben (z.b. über unseren kostenlosen und unverbindlichen, individuellen Berechnungs-Service).

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