Einspeisevergütung: Kürzung verabschiedet
Die Einspeisevergütung für Solaranlagen wurde heute, wie durch die Bundesregierung bereits lange angekündigt, gekürzt. In seiner 40. Sitzung am Donnerstag, 6. Mai 2010, hat der Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition die Kürzungen der Einspeisevergütung verabschiedet.
Nun muss noch der Bundesrat der Veränderungen der Förderung zustimmen.
Drei Argumente können angeführt werden, um die Entscheidung zu begründen.
1. Die sogenannte "Überförderung" der Photovoltaik
Die Fertigung der Solartechnik ist günstiger geworden. Seit Beginn der erfolgreichen Förderung von Photovoltaikanlagen sind deren Preise um rund 50% gesunken. Eine weitere Förderung auf dem bisherigen Niveau wäre überproportional hoch.
Dies ist allerdings bereits in die Grundkonstruktion des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit eingeflossen. Bereits dort sind bei jährlich sinkender Einspeisevergütung degressive Fördersätze angelegt – mit dem erklärten Ziel, Hersteller von Photovoltaikanlagen zu rationellerer und günstiger werdender Fertigung anzureizen. Diese Konstruktion des EEG war so erfolgreich, dass z.B. allein in den Jahren 2008 und 2009 die Preise von Photovoltaikanlagen um 30% gefallen sind.
Die Förderkürzung ab 1. Juli versucht, dieser "Überförderung" durch die Einspeisevergütung Rechnung zu tragen. Ist sie allerdings als "Überkürzung" der Einspeisevergütung übertrieben – die Förder-Kürzung findet zusätzlich zu der jährlichen Förder-Degression des Erneuerbare-Energien-Gesetz statt -, würgt sie die Erfolgsgeschichte des EEG ab.
2. Der Abbau sogenannter "Subventionen"
Ein politisches Argument, das nichts mit der solaren Förderpolitik im engeren Sinne zu tun hat. Im Hintergrund dieses Arguments stehen unterschiedliche Auffassungen zur Marktwirtschaft. Während die Anhänger der reinen Lehre sämtliche Subventionen verteufeln und daran glauben, dass "der Markt" sich selbst reguliert – was in der Praxis vielfach widerlegt wurde -, halten Anhänger von gezielten Markt-Anreizprogrammen wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz es erfolgreich repräsentiert, für ein legitimes Mittel, den demokratisch legitimierten, politischen Willen der Gesellschaft in die Wirtschaft hineinzutragen.
Streng genommen, handelt es sich bei der Einspeisevergütung jedoch überhaupt nicht um eine "Subvention" (was heißen würde: "materielle Vorteile, die gegenleistungslos durch die Öffentlichkeit gewährt werden"), sondern definitionsgemäß um eine Zwangsabnahme mit Festpreisen. Den Begriff der "Subvention" unscharf auf die Photovoltaikförderung anzuwenden, ist ein Mittel politischer Auseinandersetzung, sachlich jedoch nicht begründet.
Zwei weitere Zahlen sind in diesem Zusammenhang ebenfalls interessant. Die Kernkraft wurde bis heute mit 180 Milliarden Euro subventioniert (Forschungszuschüsse, Steuererleichterungen u.ä. ohne unmittelbare Gegenleistung) – noch nicht eingepreist sind darin Folgekosten wie Sicherungsmaßnahmen, Zwischenlagerung, Vorbereitung von Endlagerung usw., welche die Gesellschaft mit einem zusätzlichen Mehrfachen belasten. Seriöse Wirtschaftsforscher nennen hier Summen von 380 Milliarden Euro.
Wurde die Kernkraft aus industriepolitischen Gründen gefördert, um sie überhaupt wettbewerbsfähig zu machen – im Gegensatz z.B. zu Großbritannien: Dort wurde die Kernkraft nicht subventioniert, und bis heute arbeitet sie nicht rentabel -, so wurde die keinem internationalen Vergleich standhaltende Energieversorgung aus Kohle in Deutschland aus Gründen der Energieautarkie und der Sozialpolitik mit bis heute über 540 Milliarden Euro gefördert.
Kurz, bei der Förderung von Photovoltaik durch die Einspeisevergütung handelt es sich also um ein vergleichsweise günstiges Marktanreizprogramm, das mit den Mitteln der Zwangsabnahme arbeitet – und zwar um ein hocherfolgreiches.
3. Die sogenannte "Belastung" der Allgemeinheit
In der Diskussion um die Einspeisevergütung wird immer wieder die Zahl von 20 Milliarden Euro genannt – dies sei die Höhe, so wird behauptet, in der die Allgemeinheit der Stromkunden durch die Photovoltaik-Förderung belastet werde. Auf den ersten Blick wirkt diese Zahl eklatant hoch – sie muss aber (gerade im Themenfeld der gesellschaftlich insgesamt aufgebrachten Energie-Kosten) in ihren Zusammenhang eingerückt werden, um in ihrer Bedeutung gesehen zu werden.
Das gilt auch über den Vergleich mit Kernkraft (mit Folgekosten insgesamt ca. 560 Milliarden Euro) und Kohle (540 Milliarden Euro) hinaus.
Zum einen kommt es natürlich auf den Zeitraum an: Die Verpflichtung von insgesamt 20 Milliarden Euro bezieht sich auf eine Laufzeit von 20 Jahren – liegt also bei 1 Millliarde Euro pro Jahr.
Zum zweiten handelt es sich hier nicht um zusätzliche Kosten – schließlich wird dafür Strom geliefert. Veranschlagt werden muss also nur der Differenzbetrag zu dem Betrag, der an den Strombörsen als Strompreis ausgehandelt wird.
Gleichwohl bleiben (je nach Börsenkursen) zwei- bis dreihundert Millionen Euro jährlich in der Rechnung übrig. Auch das ist noch ein hoher Betrag – um aber diese Summen korrekt einordnen zu können, hier der Gesamtzusammenhang. Die Jahres-Kosten, die in den deutschen Haushalten und im Gewerbe für Energie insgesamt aufgewandt wurden (ohne Mineralstoffe), lagen in den letzten Jahren bei:
- 2000 – 39 Milliarden 366 Mio.
- 2001 – 46 Milliarden 087 Mio.
- 2002 – 43 Milliarden 887 Mio.
- 2003 – 46 Milliarden 729 Mio.
- 2004 – 47 Milliarden 721 Mio.
- 2005 – 52 Milliarden 112 Mio.
- 2006 – 57 Milliarden 985 Mio.
- 2007 – 52 Milliarden 055 Mio.
- 2008 – 61 Milliarden 040 Mio.
Dies relativiert die genannten Summen. In die Rechnung muss aber auf jeden Fall auch aufgenommen werden, was die Gesellschaft durch erneuerbare Energien einspart. Einmal sind die Folgekosten der Photovoltaik sehr viel geringer als die der Kohleförderung (Stichwort Tagebau, dem ganze Landschaften zum Opfer fallen) oder der Kernkraft (s.o.), zum anderen spart Deutschland durch die Photovoltaik auch Importe von primären und sekundären Energieträgern in Höhe von 400 Millionen Euro ein.
Einspeisevergütungskürzung – ein Fazit
Die nüchterne Betrachtung zeigt, dass sich die Einspeisevergütung als politisches Instrument des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht nur für den einzelnen Photovoltaik-Betreiber lohnt, sondern auch gesamtgesellschaftlich. Die überproportionale Kürzung der Einspeisevergütung ist sachlich ungerechtfertigt und politisch bedauerlich.



