Moderatere Kürzung beschlossen
Der Kompromiss des Vermittlungsausschusses ist mit der Zustimmung des Bundesrates am 9. Juli angenommen. Bundestag und Bundesrat hatten am 5. Juli 2010 im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss über eine moderatere Kürzung der Einspeisevergütung gefunden. Die Kürzung soll nun in zwei Schritten erfolgen. Im ersten Schritt, der rückwirkend zum 1. Juli in Kraft tritt, beträgt die Kürzung statt 16% nur 13%, im zweiten Schritt kommen am 1. Oktober 3% hinzu.
Kürzung der Einspeisevergütung: Die Sätze
Es gelten rückwirkend ab 1. Juli 2010:
- Die Einspeisevergütung für Solarstrom aus Dachanlagen wird um 13% geringer,
- aus Konversionsflächen um 12%,
- aus übrigen Brachflächen um 8% geringer,
- Ackerflächen erhalten keine Förderungen mehr.
Ab 1. Oktober 2010 gelten folgende Sätze:
- Solarstrom aus Dachanlagen wird weitere 3% geringer vergütet,
- Solarstrom aus Konversionsflächen weitere 3% weniger,
- andere Brachflächen weitere 3% weniger.
Die Kürzungsvorschläge stammen vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Norbert Röttgen (CDU).
Einspeisvergütung: Vorgeschichte der Kürzung
Bereits zu Beginn des Jahres ließ Umweltminister Röttgen seine Präferenz für eine Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken und einer Absenkung der Solarförderung durchblicken. Im Februar beschloss das Kabinett die nun ab 1. Oktober geltenden Sätze für den 1. April 2010 – was aber nach deutlichen Protesten aus der Wirtschaft und den Ländern verschoben wurde auf den 1. Juli 2010.
Die Folge war eine Welle an Neuinstallationen von Photovoltaikanlagen: Insgesamt 3.000 MW wurden in 2009, ca. 6.500 MW werden in 2010 zugebaut.
Deutschland ist das Land, in dem die Hälfte aller Photovoltaikanlagen weltweit installiert wurden. Allerdings werden die USA mit dem neuen Photovoltaik-Programm Präsident Obamas (Ankündigung am 2. Juli: 2 Milliarden US-Dollar Solarförderung) die Bundesrepublik voraussichtlich mittelfristig überholen.
Am 6. Mai wurden die Kürzungen im Bundestag verabschiedet. Überraschend widersprach die Länderkammer am 4. Juni und verwies die Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz in den Vermittlungsausschuss. Dieser beschloss nun die oben beschriebene Staffelung der Absenkung. Die Regierungs-Parteien haben bereits signalisiert, im Bundestag und Bundesrat dem Kompromiss-Vorschlag zuzustimmen.
Kürzungsempfehlung zur Einspeisevergütung im Wortlaut
Hier die Beschlussvorlage des Vermittlungsausschusses:
Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 20 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 wird die Angabe “15 Prozent” durch die Wörter “12 Prozent, und wenn die Anlage nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen wurde, um weitere 3 Prozent” ersetzt.
b) In Nummer 2 wird die Angabe “11 Prozent” durch die Wörter “8 Prozent, und wenn die Anlage nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen wurde, um weitere 3 Prozent” ersetzt.
c) In Nummer 3 wird die Angabe “16 Prozent” durch die Wörter “13 Prozent, und wenn die Anlagen nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen wurde, um weitere 3 Prozent” ersetzt.Quelle: Bundesrat (PDF)
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