Archiv für die Kategorie „Oekostrom“
Ökostrom: Strompreis
Schwerpunkt: “Ökostrom” auf Rechner Photovoltaik
Autoren: hsf, lea, nau
In unserem Blog:
- Teil I: Ökostrom – was ist das?
- Teil II: Vom Betreiber zum Verbraucher
- Teil III: Gütesiegel
- Teil IV: Ökostromanbieter – Serviceteil
- Teil V: Ökostrom im Energiemix
- Teil VI: Ökostrom und sein Preis
- Teil VII: Ökostromrechner online
In unserem Photovoltaiklexikon:
Kostenloser Service: Unverbindlicher Vergleich von Ökostrom-Tarifen
Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen ist in Deutschland ein Erfolgsprodukt. Über ein Fünftel des deutschen Stroms wird derzeit ökologisch erzeugt – durch Windkrafträder und Photovoltaik, in Wasserkraftwerken, Solarstromparks oder mit Hilfe von Biomasse. Die Zustimmungswerte der Bundesbürger zum Ökostrom liegen in der jährlichen Umfrage des Instituts Infratest regelmäßig bei über 90% (zuletzt bei 94% im August 2011) – und deutlich über die Hälfte aller Befragten, nämlich 56%, erklärte sich bereit, für einen erhöhten Ökostrom-Anteil auch erhöhte Preise in Kauf zu nehmen.
Aber nicht jeder Strom, der unter dem Label “Ökostrom” firmiert, ist dadurch auch gleich ökologisch sinnvoll – und die eine oder andere Mogelpackung ist durchaus dabei: Nicht jeder Stromtarif, der sich ökologisch nennt oder auf erneuerbare Energien verweist, unterstützt auch deren Ausbau.
In den ersten vier Artikeln unserer Ökostrom-Serie haben wir die wichtigsten Kriterien erörtert, die Stromkunden bei der Wahl des Ökostromtarifs heranziehen sollten. (vgl. die Artikel I-IV in der obenstehenden Rubrik “In unserem Blog”). Im Artikel “Ökostrom: Energiepolitik” ging es danach um die Frage, welchen Weg Deutschland in Sachen Energiepolitik zukünftig beschreiten will.
Diese Woche soll der Zusammenhang zwischen dem Ausbau der Erneuerbaren Energien und dem Strompreis genauer analysiert werden. Besonders die Förderung der dezentralen Photovoltaik (an welcher die Bürger, nicht aber die großen Energielieferanten verdienen) wird von den Lobbyisten der Energiebranche häufig als Begründung für Strompreiserhöhungen angeführt – ursprünglich ein Argument aus den Marketingabteilungen von RWE, E.ON und Vattenfall, wird dies nun auch in der Presse und Teilen der Politik bzw. Parteien nachgebetet (Links öffnen sich in neuen Fenstern). Allerdings wird dabei verschwiegen, dass die Strompreise zwar die Teuerung durch die EEG-Umlage enthalten, dass die Verbilligung der Stromerzeugung (Photovoltaik macht z.B. den Bezug teuren Stroms aus kostspieligen Gaskraftwerken unnötig) jedoch nicht an die Kunden weitergegeben wird – ein Umstand, den Verbraucherverbände, Stiftung Warentest und Bundesnetzagentur immer wieder deutlich kritisieren.
Ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien – und insbesondere jener der Photovoltaik – also wirklich der Strompreistreiber, als den ihn die geschickte PR-Strategie der großen Stromkonzerne hinstellt? Dass es nicht ganz so einfach ist, zeigt der folgende Artikel.
Ökostrom: Strompreis als argumentative Waffe im Kampf um die Energieversorgung der Zukunft

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien – und damit mittelbar auch die Erhöhung des Anteils von Ökostrom am Gesamtstrommix – ist in Deutschland seit 2000 im Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geregelt. Seither ist der Beitrag der Erneuerbaren Energien zur Stromproduktion von 7% auf 20% (2011) gestiegen.
Trotz dieses Erfolgs wird die Förderung aber immer wieder heftig kritisiert, wobei die Kritiker vor allem ein Argument ins Treffen führen: Die Förderung der regenerativen Energien und insbesondere die der Photovoltaik treibe den Strompreis in die Höhe.
Nimmt man dieses Argument genauer unter die Lupe, zeigt sich, dass die Behauptung, der Strom für Haushaltskunden werde kontinuierlich teurer, zweifellos richtig ist. Der durchschnittliche Bruttostrompreis (Link öffnet sich in neuem Fenster) für Haushaltskunden betrug in Deutschland:
- 1998 ca. 17,1 Cent pro Kilowattstunde,
- 2000 rund 13,9 Cent/kWh,
- 2005 etwa 18,7 Cent/kWh und
- 2011 ungefähr 25,0 Cent/kWh.
Aus der Auflistung ist ersichtlich, dass der Strompreis bis zum Jahr 2000 gefallen und danach dann kontinuierlich gestiegen ist. Auf den ersten Blick legt das einen Zusammenhang des Strompreisanstiegs mit dem im Jahr 2000 in Kraft getretenen EEG nahe. Eine eingehende Analyse der Strompreisentwicklung wird allerdings zeigen, dass diese Schlussfolgerung nur die halbe Wahrheit ist.
Ökostrom: Komponenten des Strompreises
Der Strompreis für Haushaltskunden setzt sich aus mehreren Einzelbestandteilen zusammen, die meist in drei Hauptkomponenten zusammengefasst werden:
- Steuern und Abgaben
- Beschaffungs- und Vertriebskosten
- Netznutzungskosten
Die Kosten für Steuern und Abgaben machen derzeit ca. 41% des Haushaltsstrompreises aus, die Vertriebs- und Beschaffungskosten etwa 34% und die Netznutzungskosten ungefähr 21% (nach Angaben der Bundesnetzagentur).
Die Förderung der Erneuerbaren Energien hat in allen drei Hauptbestandteilen einen Einfluss auf den Strompreis. Dabei wirkt sie preissteigernd, aber auch preisdämpfend.
Steuern und Abgaben
Die staatlichen Steuern und Abgaben sind mit rund 41% nicht nur der wichtigste Bestandteil des Strompreises, in ihnen ist auch jener Preisfaktor enthalten, der regelmäßig die Kritiker der EEG-Förderung auf den Plan ruft – die EEG-Umlage, über die jeder Stromkunde den Ausbau der Erneuerbaren Energien mitfinanziert.
Ins Kreuzfeuer der Kritik geriet die EEG-Umlage insbesondere nach der starken Erhöhung 2011, als sie von 2,050 Cent/kWh auf 3,530 Cent/kWh angehoben wurde. Angelastet wurde die Erhöhung vor allem der Photovoltaik, die in diesem Jahr einen Rekordzubau erzielte. Nachdem im Oktober die Bekanntgabe der EEG-Umlage für 2012 (3,592 Cent/kWh) nur eine marginale Erhöhung brachte, verstummten die Kritiker zwar kurz. Angesichts des Zubaus von etwa 3 GWp allein im Dezember 2011 ist es mit der Zurückhaltung aber wieder vorbei. Fakten spielen in dieser Diskussion aber kaum eine Rolle.
Insgesamt trägt die EEG-Umlage derzeit allerdings nur rund 14% zum Strompreis bei. Auf die Photovoltaik entfallen davon etwa 56%, also derzeit rund 1,9 Cent/kWh. Eine von der Bundestagsfraktion der Grünen in Auftrag gegebenes Kurzgutachten vom Dezember 2010 kam zu dem Schluss:
Damit ist zunächst festzustellen, dass der Strompreisanstieg seit 2006 nur zur Hälfte auf die gestiegene Steuer- und Abgabenlast zurückzuführen ist. … Auf die EEG-Umlage entfällt davon etwa die Hälfte mit 1,2 Cent/kWh.
Die als Begründung genannte gestiegene EEG Umlage (1,5 Cent/kWh zum Jahreswechsel [2011]) kann durch ein bislang nicht weitergegebenes, erhebliches Preissenkungspotential vollständig kompensiert werden.
Der hohe PV-Zubau der letzen beiden Jahre hat zudem dazu geführt, dass die Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen (<30kWp) auf Gebäuden seit Anfang 2010 von 34,05 auf derzeit 24,34 Cent/kWp um fast 30% gesenkt wurde.
Eine Studie des Marktforschungsinstituts Prognos, die vor wenigen Tagen im Auftrag des Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) erstellt wurde, kam zu dem Ergebnis, dass ab 2012 die EEG-Umlage mit jedem Gigawatt zusätzlichen PV-Zubau nur noch mit 0,035 Cent (Links öffnen sich in neuen Fenstern) belasten wird. Eine Einschätzung, die sich weitgehend mit dem Ergebnis der Mittelfristprognose deckt, welche die Übertragungsnetzbetreiber jährlich am 15. November veröffentlichen.
Außerdem ist der Anstieg der EEG-Umlage nicht allein dem starken Zubau der Photovoltaik geschuldet. Die Kosten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien müssen nämlich von immer weniger Beteiligten geschultert werden. So wird etwa ab 2013 der Kreis der sogenannten “privilegierten Letztverbraucher” – sie zahlen max. 0,05 Cent/kWh – deutlich erweitert, da die Eintrittsschwelle in diesen illustren Kreis von 100 auf 10 Gigawattstunden jährlichen Stromverbrauch herabgesetzt wird. Die EEG-Umlage bleibt ab dann vornehmlich an den privaten und kleinen gewerblichen Stromkunden hängen.
Beschaffungs- und Vertriebskosten
In diese Preiskomponente werden nicht nur die Aufwendungen für die Beschaffung und den Vertrieb des Stroms, sondern auch die Gewinnmargen der Energieversorgungsunternehmen eingerechnet. Der größte Kostenanteil entfällt dabei auf die Strombeschaffung am Großhandelsstrommarkt. Da sich der Großhandelsstrompreis nach dem an der European Energy Exchange (EEX) ermittelten Handelspreis richtet, hängt die Höhe des Kostenanteils Strombeschaffung maßgeblich vom Börsenstrompreis ab.
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wie etwa jener der Photovoltaik wirkt sich auf den Börsenstrompreis jedoch nicht preissteigernd, sondern – auf Grund des sogenannten Merit-Order-Effekts – preismindernd aus. Laut einer Studie (Link öffnet sich in neuem Fenster) des Fraunhofer Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI) war der Merit-Order-Effekt im Jahr 2010 für eine Reduktion des Börsenstrompreises um etwa 0,5 Cent/kWh verantwortlich.
Während der Börsestrompreis (grün) fällt, steigt er für private Haushalte (rot)
weiter an – Quelle Statistisches Bundesamt.
Wie aus der obenstehende Grafik hervorgeht, ist der Börsenstrompreis erheblichen Schwankungen unterworfen. In der Tendenz sinkt er jedoch seit Jahren, besonders stark seit Beginn der Weltwirtschaftskrise im Herbst 2008.
Die Grafik verdeutlich aber auch, dass sich der sinkende Börsenstrompreis nicht auf die Strompreise für private und gewerbliche Stromkunden überträgt. Der BDEW begründet dies damit, dass die Energieversorger ihren Kundenstrom bis zu drei Jahre im Voraus einkaufen. Die Bundesnetzagentur fordert die Energieversorger hingegen immer wieder auf, den Kostenrückgang bei der Strombeschaffung an die Haushaltsstromkunden weiterzugeben (vgl. dazu etwa den Monitoringbericht 2010).
Weshalb die Energieversorger dieser Forderung bisher noch nicht nachgekommen sind, deutet eine Strompreisstudie (PDF) (Links öffnen sich in neuen Fenstern) an, die 2010 von den Grünen in Auftrag gegeben wurde. Sie konnte zeigen, dass dies vor allem an den “erheblich gestiegenen Margen der etablierten Versorger” liegt.
Welche Gründe letztlich auch ins Treffen geführt werden: Tatsache ist, dass die niedrigeren Beschaffungskosten und der börsenstrompreisdämpfende Effekt der Erneuerbaren Energien nicht an die Haushaltsstromkunden weitergeben werden. Von den günstigeren Börsenstrompreisen profitieren nur die großen Industrieabnehmer, die ihren Strom direkt an der Börse einkaufen (Sie profitieren durch die weitgehende Befreiung von der EEG-Umlage sogar doppelt).
Netznutzungskosten
Die Förderung der Erneuerbaren Energien wie der Photovoltaik, der Biomasse oder der Windkraft wirkt sich auch auf die Netznutzungskosten aus. Zwar haben sich die Kosten für die Netznutzung durch die regulierenden Eingriffe der Bundesnetzagentur in den letzen Jahren kontinuierlich verringert (von 7,3 Cent/kWh im Jahr 2006 auf 5,75 Cent/kWh Anfang 2011) – für die nächsten Jahre rechnet man aber auf Grund des Netzausbaus, den die Integration des regenerativ erzeugten Stroms ins öffentliche Stromnetz notwendig macht (Stichworte “Smart Grids”, “50,2 Hertz-Problem”), mit einem Anstieg der Netznutzungskosten. Wie hoch der Kostenanstieg ausfallen wird, hängt aber maßgeblich von der Art der Netzintegration und der Gestalt des zukünftigen EE-Kraftwerkparks ab.
Die Bundesregierung hat im Energiewendepaket die Windenergie in Form von großen Offshore-Windparks als die zentrale regenerative Technologie bestimmt, mit der die angestrebten Ausbauziele der EEG Novelle 2012 erreicht werden sollen. Der für die Offshore-Windparks notwendige Netzausbau wird aber viel Geld kosten. Die Deutsche Energie-Agentur rechnet bspw. nur für die benötigten Seekabel in der Nord- und Ostsee mit Investitionen von rund 3,4 Mrd. Euro. Die Kosten für die erforderlichen Überlandtrassen sollen sich bis 2030 sogar auf geschätzte 22-29 Mrd. Euro belaufen (vgl. dazu den Artikel “Zentral oder/und dezentral organisierte Energiewende?” im Solarbrief 03/2011).
Kritische Stimmen argumentieren, dass eine dezentrale Integration der Erneuerbaren Energien ins Stromnetz nicht nur deutlich einfacher, sondern auch preiswerter umzusetzen wäre.
Treibt der Ökostrom den Strompreis in die Höhe?
Energiepolitik ist nicht nur Preispolitik, sondern spiegelt immer auch Werte, Orientierungen und Strategien mit Abhängigkeiten von Bodenschätzen, Unternehmen und erdölfördernden Staaten wider. So waren es früher die hochsubventionierte Atomenergie oder der jahrzehntelang zu entrichtenden “Kohlepfennig”, welche auf Steuerzahler und Verbraucher umgelegt wurden. Auch einen weitreichenden Strukturwandel wie den Umstieg auf eine Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien gibt es nicht zum Nulltarif. Ein Teil der Kosten, die dieser ökonomisch sinnvolle und ökologisch notwendige Umstieg verursacht, wird über die EEG-Umlage von privaten und gewerblichen Stromkunden mitgetragen. Dass die in der EEG-Umlage enthaltene Förderung der regenerativen Energien – und somit die Erhöhung des Ökostromanteils am Gesamtstrommix – aber wesentlich oder gar alleine für den kräftigen Strompreisanstieg verantwortlich ist, das ist schlichtweg falsch.
Zwischen 2006 und 2011 ist der durchschnittliche Strompreis für Haushaltskunden um rund 5,5 Cent/kWh gestiegen. Die EEG-Umlage erhöhte sich im selben Zeitraum zwar um etwa 2,7 Cent/kWh, gleichzeitig wirkte sich der Ausbau der Erneuerbaren Energien aber auf den Börsenstrompreis und damit auf einen wesentlichen Teil der Beschaffungskosten preissenkend aus. Da in der betrachteten Zeitspanne auch die Netznutzungskosten gesunken sind (um etwa 1,6 Cent/kWh), ist der Strompreisanstieg für Haushaltskunden demnach zum Großteil auf andere Preisfaktoren zurückzuführen. Hierzu zählen zum einen zwar auch steuerliche Abgaben, hierzu zählen aber zum anderen und insbesondere die Gewinnmargen der Energieversorger, wie es bspw. der scheidende Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurt nicht müde wird zu betonen.

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Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen ist in Deutschland ein Erfolgsprodukt. Über ein Fünftel des deutschen Stroms wird derzeit ökologisch erzeugt – durch Windkrafträder und Photovoltaik, in Wasserkraftwerken, Solarstromparks oder mit Hilfe von Biomasse. Die Zustimmungswerte der Bundesbürger zum Ökostrom liegen in der jährlichen Umfrage des Instituts Infratest regelmäßig bei über 90% (zuletzt bei 94% im August 2011) – und deutlich über die Hälfte aller Befragten, nämlich 56%, erklärte sich bereit, für einen erhöhten Ökostrom-Anteil auch erhöhte Preise in Kauf zu nehmen.
Aber nicht jeder Strom, der unter dem Label “Ökostrom” firmiert, ist dadurch auch gleich ökologisch sinnvoll – und die eine oder andere Mogelpackung ist durchaus dabei: Nicht jeder Stromtarif, der sich ökologisch nennt oder auf erneuerbare Energien verweist, unterstützt auch deren Ausbau.
Wir widmen dem Thema “Ökostrom” im Blog von Rechner Photovoltaik daher im Herbst/Winter 2011 eine mehrteilige Artikelserie, in der wir die verschiedenen Aspekte des Themas beleuchten.
In den ersten vier Teilen haben wir die Qualitätskriterien für Ökostrom dargestellt; heute fragen wir nach dem aktuellen Stand der Energiepolitik: Wie soll es weitergehen mit der Energiewende?
Der Ökostrom im Energiemix – eine Frage an die Politik: Wie soll es weitergehen?
Mit der Energiepolitik und der Frage, wie zukünftig der Anteil des Ökostroms erhöht werden kann, sprechen wir ein zentrales Zukunftsthema an, bei dem es im vergangenen Jahr zu einer einschneidenden Neuausrichtung gekommen ist – einer Kehrtwende der Kehrtwende gewissermaßen.
Im September 2010 einigte sich die Bundesregierung zunächst auf das Energiekonzept 2050 (Link öffnet sich in neuem Fenster), das Deutschland den Weg in das Zeitalter der Erneuerbaren Energien weisen sollte. Als Brücke ins neue Zeitalter war in diesem Konzept die Kernenergie vorgesehen, weshalb die Laufzeit der 17 Kernkraftwerke in Deutschland um 12 Jahre verlängert wurde.
Wenige Monate später sah die Welt ganz anders aus: Die Havarie des japanischen Kernkraftwerks Fukushima, die am 11.03.2011 begann, führte der Welt die unbeherrschbaren Risiken der Atomenergie erneut drastisch vor Augen. Nur einige Wochen später legte die Bundesregierung die sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke für drei Monate still und setzte die Ethik-Kommission “Sichere Energieversorgung” ein. Sie sollte entscheiden, ob der Umstieg auf eine Energieversorgung, die sich an den Prinzipien intakte Umwelt, soziale Gerechtigkeit und ökonomische Wettbewerbsfähigkeit orientiert, möglich ist.
Der Abschlussbericht der Ethik-Kommission, der einen Ausstieg aus der Atomkraft innerhalb von 10 Jahren für möglich und notwendig erachtet, diente der Bundesregierung schließlich als Grundlage für das sogenannte Energiewendepaket (Link öffnet sich in neuem Fenster). In ihm wurden die Ziele und Maßnahmen des Energiekonzeptes 2050 überarbeitet und der erneute Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen.
Ökostrom im Energiewendepaket
Die Beschlüsse des “Energiewendepakets” werden am 01.01.2012 im Rahmen des “Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EENG)” in Kraft treten. Änderungen sind dabei nicht nur im Erneuerbaren-Energien-Gesetz vorgesehen, sondern bspw. auch im Energiewirtschaftsgesetzes (Netzentgeltbefreiung der Speicher) oder im Ausgleichsmechanismus (EEG-Umlage). Aber wie sehen diese Änderungen konkret aus und wie werden sie sich auf den Energiemix der Zukunft auswirken?
Die Ziele
Neuformuliert wurde im Energiewendepakte zunächst das Hauptziel. Der Anteil der klimaschädlichen Treibhausgase soll gegenüber dem Basisjahr 1990:
- bis 2020 um 40% und
- bis 2050 um 80 bis 95% gesenkt werden.
Damit dieses Ziel erreicht werden kann, hat die Bundesregierung für den Umstieg auf eine nachhaltige Energieversorgung, die auf erneuerbaren Energiequellen beruht, neue Zielvorgaben vorgesehen. Zum einen muss der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch:
- auf wenigstens 18% bis 2020 und
- auf wenigstens 60% bis 2050 angehoben werden.
Zum anderen muss auch der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung erhöht werden:
- auf mindestens 35% bis 2020,
- auf mindestens 80% bis 2050.
Versteht man unter Ökostrom “elektrische Energie, die auf nachhaltige Weise aus Erneuerbaren Energien gewonnen wird” (vgl. die Definition in unserem Artikel Ökostrom – was ist das?), dann erhöht sich dadurch, in gleichem Ausmaß, auch der Anteil des Ökostroms am gesamten Strommix.
Die Maßnahmen des Energiewendepakets
Die engagierten Ziele bei der Reduktion der Treibhausgase und des dafür notwendigen Ausbaus der Erneuerbaren Energien können aber nur erreicht werden, wenn sie mit einer ganzen Reihe von begleitenden Maßnahmen einhergehen.
Zu ihnen zählen unter anderem die rasche Fertigstellung der geplanten oder bereits im Bau befindlichen fossilen Kraftwerke und eine verbesserte Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen). Diese Kraftwerke sollen den Strom der AKWs, die schrittweise vom Netz gehen, ersetzen.
Aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien wird die Windenergie (im Besonderen große Windparkanlagen) als zentraler Baustein der Energiewende verankert. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) soll deshalb in den nächsten Jahren den Bau von 10 Offshore-Windparks mit 5 Mrd. Euro unterstützt.
Des weiteren sollen die Förderungen im Bereich des energieeffizienten Gebäudeneubaus bzw. der energieeffizienten Gebäudesanierung verbessert und höhere Anforderungen im Energieeinsparrecht etabliert werden.
Um sicherzustellen, dass die mit dem EENG avisierten Maßnahmen auch die gewünschten Erfolge zeitigen, werden das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Energiewende mit Hilfe eines Monitoring-Prozesses im Auge behalten.
Die Erhöhung des Ökostromanteils, also der Ausbau der Erneuerbaren Energien, stellt zudem hinsichtlich der System- und Netzintegration neue Herausforderungen. Denn anders als die Stromproduktion in konventionellen Kraftwerken, kann der Strom im Windkraftwerken oder Photovoltaikanlagen nicht so gleichmäßig erzeugt werden (“fluktuierende Stromerzeugung”). Aus diesem Grund sieht das EENG zahlreiche Schritte zur besseren Netz- bzw. Systemintegration der Erneuerbaren Energien vor. Konkret sind dies etwa Investitionen in einen koordinierten Netzausbau der großen Stromübertragungs- und Gasfernleitungsnetze (“Stromautobahn”), der Ausbau der sogenannten intelligenten Stromnetze (“Smart-Grids”) und ein neues Förder- bzw. Forschungsprogramm zur Entwicklung von neuen Speicherlösungen. Nach Angaben der Bundesregierung sind diese Maßnahmen notwendig, damit die Stabilität des Stromnetzes durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht gefährdet wird.
Geplante Maßnahmen im Bereich der Photovoltaik
Besonders umfangreich sind die Maßnahmen, die im Zuge der EEG-Novelle 2012 im Bereich der Photovoltaik vorgesehen sind. Sie betreffen einerseits die Förderung von Ökostrom aus Photovoltaikanlagen. Während etwa PV-Freiflächenanlagen in Naturschutzgebieten oder in Nationalparks ab 2012 nicht mehr vergütet werden, wird die Vergütung des Eigenverbrauchs von Solarstrom bis zum 31.12.2013 verlängert.
Andererseits ändern sich ab dem Jahr 2012 vor allem die Vorgaben zum Einspeisemanagement und die Möglichkeiten der Vermarktung von Strom aus Photovoltaikanlagen (siehe dazu im Detail die Lexikonartikel Erneuerbare-Energien-Gesetz und Einspeisemanagement.
Ökostrom – alles in Ordnung?
Das EENG wird mit seinen umfangreichen Maßnahmen am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Bei der Frage, ob mit diesem Gesetz die Energiewende auf dem richtigen Weg geschickt wurde, scheiden sich allerdings die Geister.
So häufen sich in den letzten Wochen die Artikel in den renommierten Tages- und Wochenzeitungen, welche die horrenden Kosten des Netz- und Systemumbaus oder auch den erneuten Ausstieg aus dem Atomausstieg thematisieren (vgl. etwa in der ZEIT (Link öffnet sich in einem neuen Fenster)). Vor wenigen Tagen erstaunte zudem der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Philipp Rößler, mit dem Vorschlag, der Zubau der Photovoltaik solle auf 1 GWp jährlich begrenzt (Link öffnet sich in einem neuen Fenster) werden, um das Ausufern der EE-Umlage und damit der Stromkosten zu verhindern.
Gerade hinsichtlich des Netzausbaus und der geplanten zentralen Speicherlösungen (Pumpspeicherkraftwerke) gibt es auch zahlreiche Experten, die in den Maßnahmen des Energiewendepakets eine Fehlentwicklung sehen, die nicht nur die Energiewende als solche, sondern vor allem auch die Dezentralisierung der Energieversorgung gefährdet. So betont etwa Wolf von Fabeck in seinem ausgezeichneten und umsichtigen Artikel “Ausbau von Stromnetzen und Speichern” (Link öffnet sich in einem neuen Fenster), dass zum einen die Gefahr der Destabilisierung der Stromnetze durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien überzeichnet wird; und zum anderen, dass über alternative, dezentrale Speicherlösungen (bspw. recycelbare und aufladbare Batterien als Tag-Nachtspeicher und chemische Langzeitspeicher) die Integration des Ökostroms in das öffentliche Stromnetz einfacher und kostengünstiger erreicht werden könnte.

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In Teil I und II haben wir uns damit beschäftigt, in welcher Weise Ökostrom in den “Stromsee” des öffentlichen Netzes einfließt, sich dort unerkennbar mit Strom aus konventionellen Quellen zu “Graustrom” vermischt, und wie der dort entnommene “Ökostrom” in den allgemeinen Stromsee ersetzt wird. Der Stromkunde hat keinerlei Einfluss darauf, welche Art Strom ihn erreicht (nicht einmal über einen “Ökostrom-Tarif”); großen Einfluss hat er jedoch darauf, welche “Flüsse” zur Einspeisung in den See zugelassen werden – oder besser: Energie aus welchen Quellen (z.B. erneuerbare Energien wie die Photovoltaik) in das Stromreservoir eingeleitet werden darf.
Diesen Einfluss übt er über die Wahl seines Stromtarifs aus.
Im heutigen Teil III über Ökostrom-Zertifikate informieren wir über die Qualitäts-Siegel, mit deren Hilfe Verbraucher die Qualität ihrer Ökostrom-Tarife besser beurteilen können.
Ökostrom – die Gütesiegel
Wie in Teil I: Ökostrom dargestellt (vgl. auch Photovoltaiklexikon: Ökostrom), fehlt eine einheitliche, rechtlich verbindliche Definition von “Ökostrom” in Deutschland. Der Begriff ist nicht geschützt – und unter “Ökostrom” kann sich daher alles mögliche verbergen. Damit aber mangelt es der Palette von Angeboten, die unter “Ökostrom” firmieren, für die Verbraucher deutlich an Transparenz.
Ein unbefriedigender Zustand – zumal für Ökostrom-Kunden, die sich mit ihrem, oft teureren Tarif bewusst für ökologisch verträglichere Stromquellen bzw. Arten der Stromerzeugung entschieden haben.
Um zumindest eine grundsätzliche Orientierung herzustellen, wurden mehrere Gütesiegel für Ökostromprodukte ins Leben gerufen. Tatsächlich stellen sie eine brauchbare Orientierungshilfe dar – mehr oder weniger.
Zur individuellen Ökostrom-Berechnung
Tabelle: Die wichtigsten Siegel und ihre Kriterien

Wie “ökologisch” ist der Ökostrom?
Die Frage, wie sinnvoll unter ökologischem Aspekt einzelne Ökostrom-Tarife sind, wird zum Teil dadurch beantwortet, welchem Bezugsmodell (vgl. Teil II unserer Ökostrom-Serie) sie folgen. Noch einmal kurz ins Gedächtnis gerufen:
- Das RECS-Zertifikate-Modell verkauft den physischen Strom und die Bezeichnung “Ökostrom” separat voneinander – zum Gunsten konventionellen Stroms. Nicht zu unrecht verzichten Greenpeace EnergyVision, die Naturstrom AG, die EWS Schönau und Lichtblick Strom AG bewusst auf RECS und seine Variante auf EU-Ebene EECS-Zertifikate. Auf Rechner Photovoltaik lehnen wir das Modell ebenfalls klar ab.
- Das Aufschlagmodell verkauft konventionell erzeugten Strom (Kohle, Gas, Atom) mit einem Zusatzpreis zum Aufbau von Grünstrom-Kapazitäten – der Hauptanteil des gezahlten Tarifs kommt jedoch auch hier den konventionellen Energien zugute. Wir halten diesen Tarif unter dem Gesichtspunkt der Förderung erneuerbarer Energien nur für eingeschränkt sinnvoll.
- Das Händlermodell verkauft nur Strom, der von vertraglich fest verbundenen Händlern nachgeliefert wird. Unter der Voraussetzung, dass hier Transparenz herrscht und der Verbraucher prüfen kann, mit welchen Händlern sein Ökostromanbieter zusammenarbeitet, ist dieses Modell das ökologisch sinnvollste: Hier weiß der Ökostrom-Kunde, was er bekommt.
Die verschiedenen Gütesiegel, welche dem Verbraucher die kritische Würdigung des zertifizierten Tarifs signalisieren, lassen unter unterschiedlichen Bedingungen nun verschiedene Bezugsmodelle zu – wodurch sie

selbst zum Gegenstand der kritischen Prüfung werden.
Zur individuellen Ökostrom-Berechnung
Die wichtigsten Siegel
Die bestimmenden Gütesiegel für Ökostrom sind:
- - das OK-Power-Label in 3 Varianten
- - das Grüne-Strom-Label in Silber und Gold
- - die TÜV-Prüfsiegel
Der Grund für die herausragende Stellung dieser drei Siegel liegt, neben dem jeweiligen Bekanntheitsgrad ihrer Träger – z.B. TÜV, WWF, BUND u.a. -, vor allem in der durch diese gewährten Qualität (Stephan Scherfenberg von Stiftung Warentest geht sogar soweit, ausschließlich dem OK-Power-Siegel und dem Grüner-Strom-Label Vertrauenswürdigkeit zu attestieren):
Nur das “OK-Power-Label” und das “Grüner-Strom-Label” sind vertrauenswürdige Zertifikate. Sie garantieren, dass (…) der Anbieter ständig neue Wind- oder Sonnenanlagen bauen muss und damit immer mehr Anlagen für erneuerbare Energien ans Netz gehen.
Stephan Scherfenberg, Stiftung Warentest in Stern TV
Neben den genannten drei werden aber noch weitere Gütesiegel angeboten, z.B. das LGA-Siegel der Landesgewerbeanstalt Bayern – allerdings verlangt dieses Siegel nur einen Anteil von 25% regenerativer Energien im “Ökostrom”. Uns erscheint dies als deutlich zu wenig.
Einen besonderen Weg schlägt die EcoTopTen-Auszeichnung ein, die vom Freiburger Ökoinstitut e.V. verliehen wird. Dieses Siegel stützt sich auf Stromtarife, die durch das Grüner-Strom-Label und das OK-Power-Siegel (an dem das Öko-Institut beteiligt ist) zertifiziert wurden – und fügt noch einige weitere hinzu, die den eigenen Kriterien entsprechen. EcoTopTen empfiehlt derzeit (Winter 2011/2012) 17 Tarife (Link öffnet sich in neuem Fenster), von denen sich 16 zu 100%, einer zu 99,5% (plus 0,5% KWK-Anteil) aus regenerativen Energien speisen.
Zur individuellen Ökostrom-Berechnung

Die OK-Power-Gütesiegel
Aussteller des OK-Power-Gütesiegels ist EnergieVision e.V., der im Jahr 2000 von der Umweltschutzorganisation WWF Deutschland, von der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Öko-Institut e.V. gegründet wurde. Ökostromprodukte werden durch einen unabhängigen Gutachter zertifiziert. Besonderer Wert wird auf den “zusätzlichen Nutzen” des Stromprodukts gelegt – bei der Vergabe wird insbesondere auf Investitionen geachtet, die zu einer zusätzlichen Ausweitung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien führen. D.h. zum Aufbau regenerativer Kapazitäten, die über die öffentliche Förderung hinaus reichen.
OK-Power-Gütesiegel werden in drei verschiedenen Kategorien vergeben:
- das Gütesiegel nach Händlermodell
- das Gütesiegel nach Fondsmodell
- das Gütesiegel nach Initiierungsmodell
Voraussetzung der Verleihung des OK-Stromsiegels in allen Kategorien ist, dass der Ökostromanbieter in den Ausbau der Erneuerbaren Energie investiert. Ein Drittel der Anlagen, aus denen der Ökostrom kommt, muss deshalb jünger als 6 Jahre sein, ein weiteres Drittel jünger als 12 Jahre. Welche Anlagen durch das Siegel gefördert und wie die Mittel eingesetzt werden, wird von Ok-Power vorgegeben und geprüft (zu den einzelnen Kriterien vgl. die Website OK-Power; Link öffnet sich in neuem Fenster).
Wie bei der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz auch, lassen die Kriterien keine Photovoltaikanlagen auf Freiflächen in Nationalparks, Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten oder Landschaftsschutzgebieten zu. Weitere ökologische Kriterien speziell für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen, die über die geltenden Genehmigungspraxis hinausgehen, werden nicht aufgestellt. Allerdings kündigte der EnergieVision e.V. an, die Praxis der Erteilung von Genehmigungen für Photovoltaikanlagen genau zu beobachten und hält sich die Option offen, je nach Entwicklung dieser Praxis später zusätzliche Kriterien für das OK-Stromsiegel festzulegen.
Eine Zertifizierung nach dem Händlermodell setzt voraus, dass die Ökostromkunden mit Strom beliefert werden, der zu mindestens 50% aus Erneuerbaren Energien stammt – für Strom aus der Photovoltaik ist dabei kein prozentualer Anteil festgelegt. Die restliche Strommenge darf aus hocheffizienten, aber fossil befeuerten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen eingespeist werden.
Bei der Zertifizierung nach dem Händlermodell ist zu beachten, dass für große Gewerbekunden Herkunftsnachweise nach dem umstrittenen EECS-Modell zugelassen sind.
Die Zertifizierung nach dem Fondsmodell wird wiederum an Ökostromprodukte vergeben, die zu 100% aus erneuerbarer Energie bestehen und bei denen ein Teil des Strompreises in den Bau neuer EE-Anlagen fließt. Anerkannt werden dabei nur EE-Anlagen, die zwar nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet, aber trotzdem nicht wirtschaftlich betrieben werden können.
Das Gütesiegel nach dem Initiierungsmodell setzt ebenso wie das Siegel nach dem Händlermodell zunächst einen Stromanteil aus Erneuerbaren Energien von mindestens 50% voraus. Es stellt aber auch noch weitere, besondere Anforderungen an den Ökostromanbieter: Er muss innerhalb von 5 Jahren den Neubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen in einer Größenordnung initiieren, die ihm erlaubt, mit ihnen mindestens 75% des Stromverbrauchs seiner Neukunden zu decken (“Neukundenregelung”). Falls der Stromversorger mehr als 10% seines Umsatzes mit Ökostrom-Tarifen erwirtschaftet, reduziert sich dieser Deckungsanteil auf 50%.
Resümee: Das OK-Power-Gütesiegel legt besonders strenge Kriterien für die Definition von Neuanlagen fest. Geprüft wird allerdings nur der einzelne Ökostromtarif und nicht der Stromanbieter (wodurch auch Ökostromprodukte von Versorgern ausgezeichnet werden können, deren Hauptgeschäft die Stromerzeugung aus Kohle-, Gas- und/oder Atomstrom ist).
Zur individuellen Ökostrom-Berechnung
Grüner-Strom-Label
Das Grüne-Strom-Gütesiegel wurde 1999 vom gemeinnützigen Verein Eurosolar initiiert. Vergeben wird es vom Verein “Grüner Strom Label” (GSL), dem heute zahlreiche Umweltschutzverbänden – etwa der Bund für Umwelt- und Naturschutz, die Naturwissenschaftler für den Frieden, der Bund für Umwelt- und Naturschutz – angehören. Die Zertifizierung übernimmt das unabhängige “Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung (ZSW)”.
Eine Zertifizierung von Anlagen nach dem RECS- oder EECS-Modell wird vom Grüner-Strom-Label ausgeschlossen.
Das zentrale Zertifizierungskriterium des Grüne-Strom-Labels ist das Aufschlagsmodell, also die Förderung von EE-Anlagen über einen fixen Betrag (mindestens 1 Cent) für jede verkaufte kWh Ökostrom. Vergeben werden dabei Gütesiegel in den Kategorien:
- Grüne-Strom-Label Gold und
- Grüne-Strom-Label Silber
Bei beiden Zertifikate muss die tatsächliche Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen mittels Herkunftsnachweis belegt werden. Strom, der mit dem RECS- bzw. EECS-Zertifikat gekennzeichnet ist, darf dabei nicht verwendet werden. Ökostromanbieter, die jährlich weniger als 1 Mio. kWh an ihre Kunden verkaufen, sind von dieser Regelung jedoch ausgenommen.
Das GSL wird für 2 Jahre vergeben, allerdings wird nach einem Jahr geprüft, ob die Kriterien zur Vergabe des Labels weiterhin eingehalten werden. Die einzelnen Kriterien können hier nachgelesen werden: Kriterienkatalog des Gründer-Strom-Labels (Link öffnet sich in neuem Fenster).
Mit dem Grüner-Strom-Label Gold werden ausschließlich Ökostromprodukte zertifiziert, bei denen der Aufschlag zu 100% in EE-Anlagen fließt. Abgesehen davon, dass bei der Verleihung des Grüner-Strom-Labels Gold nicht auf das Alter der zertifizierten Anlagen abgehoben wird, ist dies sicher das anspruchsvollste Ökostrom-Siegel. So wird beispielsweise grundsätzlich von Photovoltaikanlagen verlangt, dass sie auf Gebäuden und Fassaden errichtet werden – bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen, für die Ausnahmen gemacht werden sollen, ist zur Bewilligung dem Vorstand des GSL e.V. ein Konzept vorzulegen.
Für das Grüner-Strom-Label Silber ist lediglich ein Anteil von mindestens 50% erneuerbarer Energien gefordert – die übrige Förderung darf dabei aber nur in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen investiert werden.
Hierbei sind dann allerdings auch fossile Brennstoffe zugelassen. Brennstoffe aus Biomasse sind nur zugelassen, wenn sie in KWK-Anlagen verfeuert werden, die einen Wirkungsgrad von mindestens 70% besitzen. Außerdem müssen die Rohstoffe aus der Nähe der Anlage stammen.
Resümee: Positiv zu bewerten ist die Forderung, dass die Ökostromanbieter nachweislich Strom aus erneuerbaren Energien einspeisen müssen. Zudem unterstützen Ökostromprodukte, die mit dem Grüne-Strom-Label ausgezeichnet sind, über das Aufschlagsmodell direkt den Betrieb und den Neubau von EE-Anlagen – die Kriterien hinsichtlich des Alters und der Förderstruktur der EE-Anlagen sind hingegen nicht so strikt wie beim Öko-Power-Gütesiegel.
Das Grüner-Strom-Label wird nicht an Unternehmen vergeben, die sich der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gegenüber negativ verhalten.
Zur individuellen Ökostrom-Berechnung

TÜV-Zertifikate
Ökostromprodukte werden auch durch die Technischen Überwachungsvereine (TÜV) zertifiziert – etwa vom TÜV Süd, vom TÜV Nord oder vom TÜV Rheinland. Die TÜVs vergeben allerdings keine einheitlichen Zertifikate – sie zeichnen mit ihren Gütesiegeln Ökostromprodukte von sehr unterschiedlicher ökologischer Qualität aus: TÜV-Siegel werden nicht nur für Ökostrom, sondern – auf Anfrage – für viele verschiedene Kriterien und Bausteine vergeben. Es wird zertifiziert, was angefragt wird.
Leider sehen aber unterscheiden sich die Siegel der unterschiedlichen TÜVs zwar deutlich – innerhalb der einzelnen TÜVs aber sehen sie einander sehr ähnlich – auch wenn nach unterschiedlichen Kriterien geprüft wurde. Damit bleibt es dem Verbraucher überlassen, umständlich die Kriterien zu recherchieren, nach welchen zertifiziert wurde.
Es gilt also stets zu prüfen, was im Einzelnen zertifiziert wurde. Unter Umständen wird sogar nur die Einhaltung der Preisgarantie bestätigt. Jedoch haben die TÜVs (TÜV Süd in 4 Kategorien) einige Basis-Kriterien für Ökostrom-Siegel festgelegt:
- TÜV Nord Ökostrom Label
- EE01, UE01, EE02, UE02 (TÜV Süd)
- Tuvdotcom (TÜV Rheinland)
Strom, der das TÜV Nord Ökostrom Label erhält, sollte zu 100%, muss aber zu mindestens 50% aus erneuerbaren Energiequellen stammen – der Rest darf aus KWK-Anlagen mit fossiler Befeuerung zugeliefert werden. Alle Anlagen müssen den Regelungen des EEG unterliegen. Allerdings sind beim TÜV Nord Ökostrom Label auch RECS-Zertifikate als Herkunftsnachweis zugelassen – und das Alter der Anlagen, aus denen die Energie stammt, bleibt unberücksichtigt. Anbieter von Ökostrom-Produkten sind verpflichtet, die Mehreinnahmen gegenüber den Standardtarifen in den Ausbau von regenerativen Energiequellen zu stecken.
Laut der “VdTÜV Basisrichtlinie Ökostromprodukte” sollte diese Förderung ein wesentliches Ziel des Ökostrom-Anbieters sein.
Der TÜV Süd vergibt 4 verschiedene Ökostrom-Label:

EE01
Strom, der dieses Siegel erhält, muss zu 100% auf erneuerbaren Energien beruhen. Allerdings werden auch RECS-Zertifikate als Herkunftsnachweis zugelassen. Mindestens 25% der Energie muss Anlagen entstammen, die nicht älter sind als 3 Jahre. Verpflichtend ist, die Preisaufschläge für Ökostrom zur Förderung des Klimaschutzes einzusetzen – mindestens ⅔ davon für den Ausbau erneuerbarer Energiequellen. Die so geförderten Projekte müssen zeitnah (innerhalb eines Zeitraumes von ein bis drei Jahren) abgeschlossen werden.
UE01
Die Kriterien für das Siegel UE01 entsprechen den Kriterien für das Siegel EE01, jedoch muss der EE-STrom hier nur 50% statt 100% auszumachen. Höchstens 50% dürfen in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugt worden sein, diese dürfen aber auch mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
EE02
Strom, der die Kriterien des Ökostrom-Labels EE01 erfüllt und zusätzlich zeitgleich eingespeist wird, erhält das Ökostrom Label EE02.
UE02
Die Kriterien für das Siegel UE01 entsprechen den Kriterien für das Siegel EE02, jedoch ist der Mindestanteil von Grünstrom hier nur bei 50%. Zugleich dürfen höchstens 50% aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stammen – diese können mit fossilen Brennstoffen betrieben werden
Das tuvdotcom–Siegel des TÜV Rheinland setzt 100% Strom aus regenerativen Quellen fest – bei CO2-neutraler Energie und Erfüllung allgemeiner Umwelt-Standards durch die Anlagen.
Ein vorbildlicher Service für interessierte Verbraucher, der besondere Transparenz herstellt: Für jedes Siegel wird eine eigene ID vergeben – in der Datenbank des TÜV Rheinland unter http://www.tuvdotcom.com/ (Link öffnet sich in neuem Fenster) lässt sich diese ID in ein Suchfeld eingeben – als Ergebnis meldet die Website alle geprüften und zertifizierten Kriterien des Produktes zurück. Ist die ID nicht zur Hand, kann man auch über Hersteller oder Produkt-Typ suchen. Dieses Beispiel sollte unserer Meinung nach Schule machen.
Resümee: Eine TÜV-Zertifizierung sagt für sich genommen noch wenig über die Qualität eines Ökostromprodukts aus. Ökostromkunden sollten unbedingt die jeweiligen Zertifizierungskriterien beachten.
Welche Ökostrom-Tarife werden in Ihrem PLZ-Bereich angeboten?
Zur individuellen Berechnung
Fazit:
Unser Fazit: Jedes Gütesiegel setzt andere Kriterien bei der Beurteilung von Ökostrom an. Herausragend sind dabei das OK-Power-Siegel, das Grüner-Strom-Label und die TÜV-Siegel. Keines dieser Siegel ist aber so umfassend, dass ein mit ihm ausgezeichnetes Ökostromprodukt automatisch schon uneingeschränkt zu empfehlen wäre. Verbraucher sind deshalb gehalten, sich vor ihrer Entscheidung für einen Ökostrom-Tarif über die Kriterien der angegebenen Siegel kundig zu machen. Vor allem die Beurteilung der besitzrechtlichen Verflechtungen der Ökostromanbieter kommt generell zu kurz – in der Regel werden Tarife zertifiziert, nicht Unternehmen.
Im Artikel der nächsten Woche wollen wir die Ökostromanbieter genauer vorstellen, die auch in dieser Hinsicht zuverlässig sind.

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Ökostromanbieter
Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen ist in Deutschland ein Erfolgsprodukt. Über ein Fünftel des deutschen Stroms wird derzeit ökologisch erzeugt – durch Windkrafträder und Photovoltaik, in Wasserkraftwerken, Solarstromparks oder mit Hilfe von Biomasse. Die Zustimmungswerte der Bundesbürger zum Ökostrom liegen in der jährlichen Umfrage des Instituts Infratest regelmäßig bei über 90% (zuletzt bei 94% im August 2011) – und deutlich über die Hälfte aller Befragten, nämlich 56%, erklärten sich bereit, für einen erhöhten Ökostrom-Anteil auch erhöhte Preise in Kauf zu nehmen. Aber nicht jeder Strom, der unter dem Label “Ökostrom” firmiert, ist auch ökologisch sinnvoll – und die eine oder andere Mogelpackung ist durchaus dabei: Nicht jeder Stromtarif, der sich ökologisch nennt oder auf erneuerbare Energien verweist, unterstützt auch deren Ausbau.
Zur individuellen Ökostrom-Berechnung
Das hängt mit der komplizierten Verteilung des Ökostroms im Netz zusammen – und auch damit, dass der Begriff Ökostrom nicht verbindlich definiert ist. In der Verwendung erneuerbarer Energien ist Deutschland im internationalen Vergleich fraglos ein Vorreiter (vgl. Bericht beim Bundesumweltministerium (englisch)) – sowohl, was die Ökostrom-Produktion selbst, als auch, was die Überzeugung der Bevölkerung angeht. Mehr als drei Viertel der Bürger – genauer: 79,4% – halten sogar eine Erhöhung des Strompreises um bis zu 3,5c / kWh als Ökostrom-Umlage für gerechtfertigt. Und doch bezieht nur jeder 20. Haushalt Ökostrom, und auch von diesen nur knapp die Hälfte in Tarifmodellen und bei Ökostrom-Anbietern, die ihre Einnahmen wiederum in den Ausbau regenerativer Energien investieren.
Die ersten Erfolge im Kampf gegen den Klimawandel und zur Reduktion der CO2-Belastung der Atmosphäre sind also bei Weitem nicht genug – aber immerhin schon mehr als ein Anfang. Die Bundesrepublik verdankt sie nicht zuletzt dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, einem echten Exportschlager, der im Jahr 2000 in der Nachfolge des Stromeinspeisungsgesetzes von 1991 in Kraft trat, seitdem mehrfach novelliert und bis heute in die Umweltgesetzgebungen von an die 50 verschiedenen Staaten der Erde kopiert wurde.
Alles in Ordnung also? Mitnichten. Deshalb widmen wir dem Thema “Ökostrom” im Blog von Rechner Photovoltaik im Herbst/Winter 2011 eine mehrteilige Artikelserie, um die vielschichten Aspekte des Themas zu beleuchten. Flankieren wollen wir unsere Serie durch einige Beiträge in unserem Photovoltaiklexikon – und eine informierende Überarbeitung unserer bisherigen Angebote zum Ökostrom, z.B. des kostenlosen Verivox-Strompreis-Vergleichs (Sieger der Stiftung Warentest). Geplant ist bisher:
- Was ist Ökostrom – und wie erreicht er den Kunden?
- Welche Zertifikate für Ökostrom gibt es – was bedeuten sie?
- Ökostromanbieter – mit Serviceteil: Welche sind wirklich zuverlässig?
- Der Ökostrom im Energiemix – eine Frage an die Politik: Wie soll es weitergehen?
- Der Ökostrom und der Strompreis: Eine argumentative Waffe im Kampf um die Zukunft.
Dieser Artikel ist der Frage gewidmet, welche Rolle die eigentumsrechtlichen bzw. die wirtschaftlichen Verflechtungen der Ökostromanbieter mit den vier großen Energiekonzernen (Vattenfall, E.ON, RWE, und EnBW) spielen, wenn es um die Beurteilung der Qualität eines Ökostromtarifs geht.
Ökostromanbieter – Welche sind wirklich zuverlässig?
In unserem Artikel “Erneuerbare Energie: Ökostrom” haben wir vier Kriterien vorgestellt, die bei der Wahl des Ökostromtarifs berücksichtigt werden sollten, damit der Bezug von Ökostrom einen nachhaltigen ökologischen Nutzen hat. Eines dieser Kriterien befasst sich mit der Frage, in welchen wirtschaftlichen bzw. eigentumsrechtlichen Verhältnissen ein Ökostromanbieter mit den großen Energiekonzernen steht. Aber weshalb ist dieses Kriterium von Bedeutung?
Ökostromanbieter und der deutsche Strommarkt
Mit einem Marktanteil von gegenwärtig rund 70% bis 80% wird der Strommarkt in Deutschland nach wie vor von den vier großen Energiekonzernen Vattenfall Europe, E.ON, RWE, und EnBW beherrscht. Für einen zügigen Fortschritt der Energiewende – also den Umstieg auf eine sichere, schadstoffarme und umweltverträgliche Energieversorgung, die auf Erneuerbaren Energien (etwa Biomasse, Winkraft und Photovoltaik) beruht – ist es aber essentiell, dass sich dieses strukturelle Ungleichgewicht verändert. Denn die vier großen Energiekonzerne haben sich in den vergangenen Jahren nicht gerade als engagierte Förderer der Erneuerbaren Energie und als Vorreiter einer sicheren und umweltschonenden Energieproduktion hervorgetan.
Das bestätigt auch ein Blick auf den Anteil der Erneuerbaren Energie an ihrem gesamten Stromportfolio:
- E.ON gewann 2010 rund 9% seines Stroms aus Erneuerbaren Energien, der Rest stammte aus Kohle- und Atomkraftwerken.
- EnBW erzeugte 2010 etwa 10% seines Stroms aus Erneuerbaren Energien, knapp 85% hingegen stammten aus Kernergie und fossilen Energieträgern.
- RWE gewann 2010 ca. 4% seines Stroms aus Erneuerbaren Energien. Auch hier kommt der Rest hauptsächlich aus Kohle- und Kernkraftwerken.
- Vattenfall Europe erzeugte 2010 etwa 25% seines Stroms aus Erneuerbaren Energien. Allerdings stammte er hauptsächlich aus den Wasserkraftanlagen des Mutterkonzerns in Norwegen und hat in Deutschland wenig ökologischen Nutzen.
Ihre Haupteinnahmen erzielen die Konzerne demnach weiterhin mit dem Betrieb von Atom- und Kohlekraftwerken. Darüber kann auch die Tatsache nicht hinwegtäuschen, dass sie über Tochterunternehmen mittlerweile als Ökostromanbieter auftreten (EnBW bspw. über die NaturEnergie AG, RWE über die Eprimo GmbH, E.ON mit dem Ökostromprodukt „E.on Wasserkraft“ und Vattenfall mit dem Tarif Natur Privatstrom).
Letztlich würde der Bezug von Ökostrom über die “Öko-Töchter” der Großkonzerne aber nur deren Marktposition weiter stärken und eine rasche Energiewende weiter verzögern.
Unabhängige Ökostromanbieter
Damit mit dem Bezug von Ökostrom am Ende nicht der Betrieb von fossilen Kraftwerken, sondern der Ausbau der Erneuerbaren Energie (bspw. Photovoltaik, Wind- und Wasserkraft) gefördert wird, empfiehlt sich ein Ökostromanbieter, der von den vier großen Energiekonzernen unabhängig ist. Eine Studie (Link öffnet sich in einem neuen Fenster) der Umweltschutzorganisation “Robin Wood” hat im Mai 2011 in dieser Hinsicht untersucht. Danach erfüllen derzeit nur 4 Ökostromanbieter das Kriterium einer weitgehenden Unabhängigkeit:
- Lichtblick AG
- Elektrizitätswerke Schönau eG
- Naturstrom AG
- Greenpeace Energy eG
Zwar konnte die Studie auch bei diesen Ökostromanbietern wirtschaftliche bzw. eigentumsrechtliche Verbindungen mit den vier großen Energiekonzernen nachweisen. Diese sind aber so gering (weniger als 1%), dass weder eine Einflussnahme der Konzerne auf die Geschäftspolitik noch ein Geldfluss zu ihnen wahrscheinlich ist.
Fazit: Mit einem Wechsel zu einem Ökostromanbieter kann der Stromkunde nicht direkt bestimmen, welchen Strommix er bezieht. Indirekt hat er diese Einflussmöglichkeit aber sehr wohl.
Seit der Liberalisierung des deutschen Strommarktes 1998 steht den Stromkunde ein Wechsel des Stromlieferanten jederzeit frei. Mit der Wahl eines Ökostromanbieters, der besitzrechtlich bzw. wirtschaftlich nicht mit den großen Stromversorgern verknüpft ist, der das Geld seiner Kunden möglichst zur Gänze in die Förderung neuer EE-Anlagen steckt und der seinen Ökostrom hauptsächlich aus Erneuerbaren-Energie-Kraftwerken bezieht, kann jeder Stromkunde peu á peu zur Energiewende beitragen und mithelfen, den Anteil der Erneuerbaren Energien am Strommix sukzessive auszubauen.

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Schwerpunkt: “Ökostrom” auf Rechner Photovoltaik
Autoren: hsf, lea, nau
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- Teil I: Ökostrom – was ist das?
- Teil II: Vom Betreiber zum Verbraucher
- Teil III: Ökostrom-Zertifikate
- Teil IV: Ökostromanbieter – Serviceteil
- Teil V: Ökostrom im Energiemix
- Teil VI: Ökostrom und sein Preis
- Teil VII: Ökostromrechner online
In unserem Photovoltaiklexikon:
Kostenloser Service: Unverbindlicher Vergleich von Ökostrom-Tarifen
Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen ist in Deutschland ein Erfolgsprodukt. Über ein Fünftel des deutschen Stroms wird derzeit ökologisch erzeugt – durch Windkrafträder und Photovoltaik, in Wasserkraftwerken, Solarstromparks oder mit Hilfe von Biomasse. Die Zustimmungswerte der Bundesbürger zum Ökostrom liegen in der jährlichen Umfrage des Instituts Infratest regelmäßig bei über 90% (zuletzt bei 94% im August 2011) – und deutlich über die Hälfte aller Befragten, nämlich 56%, erklärte sich bereit, für einen erhöhten Ökostrom-Anteil auch erhöhte Preise in Kauf zu nehmen.
Aber nicht jeder Strom, der unter dem Label “Ökostrom” firmiert, ist dadurch auch gleich ökologisch sinnvoll – und die eine oder andere Mogelpackung ist durchaus dabei: Nicht jeder Stromtarif, der sich ökologisch nennt oder auf erneuerbare Energien verweist, unterstützt auch deren Ausbau.
Wir widmen dem Thema “Ökostrom” im Blog von Rechner Photovoltaik daher im Herbst und Winter 2011/2012 eine mehrteilige Artikelserie, in der wir die verschiedenen Aspekte des Themas beleuchten.

Im ersten Teil haben wir uns damit beschäftigt, in welcher Weise Ökostrom in den “Stromsee” des öffentlichen Netzes einfließt und sich unerkennbar mit Strom aus konventionellen Quellen zu “Graustrom” vermischt – der Stromkunde hat keinen Einfluss darauf, welche Art Strom ihn erreicht. Großen Einfluss hat er allerdings darauf, welche Flüsse zur Einspeisung in den See zugelassen werden, oder besser: Energie aus welchen Quellen (z.B. erneuerbarer wie der Photovoltaik) in das Stromreservoir eingeleitet werden darf.
Diesen Einfluss übt er über die Wahl seines Stromtarifs aus.
Im heutigen Teil II über den Weg des Ökostroms vom Betreiber zum Verbraucher beantworten wir die Frage, nach welchen Modellen die Zuflüsse zum Stromsee reguliert werden.
Der Weg des Ökostroms – vom Betreiber zum Verbraucher
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG eröffnet Photovoltaikbetreibern mehrere Möglichkeiten, ihren selbsterzeugten Solarstrom zu vermarkten:
- Sie speisen ihn wie bisher auf dem Weg der Einspeisevergütung ein,
- sie schließen einen Liefervertrag mit einem Stromhändler ab, der über das Grünstromprivileg verfügt
- oder sie vermarkten ihn direkt an der Leipziger Strombörse.

In allen drei Fällen wird der Solarstrom (natürlich nicht nur dieser; neben der Photovoltaik gelten diese Vermarktungswege für alle erneuerbaren Energien) in das öffentliche Netz eingespeist – entweder unmittelbar wie im ersten Fall, über den “Grünstrom”-Händler wie im zweiten oder über die Energy Exchange Leipzig wie im dritten Fall. Im öffentlichen Stromnetz vermischt er sich im sogenannten “Stromsee” (vgl. Teil I dieser Artikelserie) mit Strom aus anderen Quellen unerkennbar zu “Graustrom” – hier verliert sich seine Spur.
Für die Verbraucher, die über das öffentlichen Netz mit Strom versorgt werden, ist nicht zurück zu verfolgen, ob ihr Strom Erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Windenergie, Biomasse etc. entstammt oder konventioneller Stromproduktion in Kohle-, Atom- oder Gaskraftwerken.
Für den Ökostrom-Kunden, der Wert auf den Solarstrom oder andere erneuerbare Energien legt, stellen sich daher zwei Fragen: Wo kauft mein Ökostrom-Anbieter die Energie ein, und – wie wird sie eingespeist?
Ökostrom-Versorgungsmodelle
Die Frage nach der Einspeisung des Ökostroms beantwortet das Versorgungsmodell. Die Anbieter von Ökostrom können ihn grundsätzlich auf zwei verschiedene Arten einspeisen, und zwar:
- nach der zeitgleichen Versorgung/Verrechnung
- oder nach der mengengleichen Versorgung/Verrechnung.
Was bedeutet das?
Zeitgleiche Versorgung:
Zeitgleich ist die Stromversorgung, wenn der Ökostromanbieter den Kundenverbrauch mit seiner Einspeisung in einem Intervall von einer Viertelstunde abgleicht; der Verbrauch von Privatkunden wird dabei mit Hilfe eines standardisierten Lastprofils abgeschätzt, das auf Erfahrungswerten beruht.
Alle 15 Minuten wird also die prognostizierte Entnahme der Ökostrom-Kunden aus dem allgemeinen “Stromsee” durch die jeweils vorausberechnete Menge an “Ökostrom” ersetzt

– da dieser jedoch nicht definiert ist, (vgl. Teil I unserer Serie), bedarf es zusätzlicher Angaben des Tarifanbieters, bei welchen Lieferanten er sich mit Strom versorgt; idealerweise selbstverständlich bei solchen, die ihm Strom aus erneuerbaren Energien liefern.
Mengengleiche Versorgung:
Bei der mengengleichen Versorgung garantiert der Ökostromversorger, dass er dieselbe Menge “Ökostrom” einspeist (zum Begriff “Ökostrom” gilt hier dasselbe wie bei der zeitgleichen Versorgung), die seine Stromkunden über den Zeitraum eines Jahres hin verbrauchen (das sogenannte “Jahresstrommodell”) – wann der Anbieter diese Menge jedoch in das Netz einleitet, bleibt ihm überlassen.
Bewertung der Versorgungsmodelle

Der Unterschied der beiden Versorgungsmodelle liegt im Effekt vor allem darin, dass die Versorger im mengengleichen Modell den Ökostrom dann zukaufen können, wenn er zu geringeren Preisen gehandelt wird. Dies kann unter Umständen für die Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien weniger Einnahmen bedeuten – was den Ausbau der erneuerbaren Energien verlangsamen könnte; für den Stromkunden allerdings bringt die mengengleiche Versorgung unter Umständen geringere Tarifpreise mit sich – vorausgesetzt, der Anbieter gibt die Kostenersparnisse an ihn weiter.
Umgekehrt aber stehen nicht alle regenerativen Energien zu jeder Zeit zur Verfügung (z.B. Photovoltaik, Windenergie – im Unterschied zur Biomasse oder Geothermie), – insofern bietet, solange noch keine befriedigenden Speicherlösung gefunden ist, die mengengleiche Versorgung die Chance, die regenerative Energie dann abzuholen, wenn sie entsteht.
Die Wahl des Versorgungsmodells sagt per se also noch nicht viel über den ökologischen Nutzen aus. Auf vielen Online-Seiten zum Ökostrom (z.B. bei der von uns hochgeschätzten Organisation Greenpeace) wird die zeitgleiche Versorgung mit dem sogenannten “Händlermodell” (vgl. unten) gleichgesetzt und deshalb klar favorisiert. Das ist allerdings nicht ganz richtig: Das Versorgungsmodell sagt nichts darüber aus, aus welcher Quelle der Ökostrom-Anbieter seinen Strom bezieht – nur darüber, wie er ihn ins Netz einspeist (vgl. die Erläuterungen von Greenpeace Energy (PDF – öffnet sich in neuem Fenster).
Wichtiger als das Versorgungsmodell eines Ökostrom-Tarifs bei der Entscheidung für einen Ökostrom-Anbieter ist daher das Bezugsmodell, nach dem der Lieferant seinen Strom einkauft.
Ökostrom-Bezugsmodelle
Die entscheidendere der beiden oben gestellten Fragen, nämlich, wo der Ökostrom-Anbieter seine Energie einkauft, wird durch die Wahl des Bezugsmodells beantwortet. Hier lassen sich drei Hauptformen unterscheiden:
- Das Händlermodell,
- das Aufschlag- oder Fondsmodell
- und das Zertifikatemodell.
Das Händlermodell

Das Händlermodell kann sowohl mit mengengleicher als auch mit zeitgleicher Versorgung betrieben werden. Entscheidend ist, dass der Ökostrom-Anbieter feste Lieferverträge mit Stromhändlern und Betreibern von Anlagen und Kraftwerken eingeht, die seinen Bedarf erfüllen. Der Stromverbrauch der Ökostrom-Kunden wird mithin aus bekannten Quellen gedeckt – die wiederum transparent gemacht werden sollten. Viele Anbieter deklarieren ihre Ökostrom-Tarife über Zertifizierungen (zu den Ökostrom-Zertifikaten vgl. Teil III). Nach §42 des Energiewirtschafts-Gesetzes und §54 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes müssen Verbrauchern immerhin die prozentualen Anteile des Stroms aus erneuerbaren Energien dargelegt werden. Diese Informationen sind häufig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Elektrizitätsversorgungsunternehmens zu finden.
Nur wenn diese Lieferanten ausschließlich Energie aus erneuerbaren Energiequellen oder Kraft-Wärme-Kopplung beziehen, kann der Kunde absolut sicher gehen, dass er tatsächlich ökologischen “Ökostrom” erhält.
Das Aufschlags- oder Fondsmodell

Im Aufschlags- oder Fondsmodell wird – zunächst überraschend – der Stromkunde nicht oder nur zu einem geringen Teil mit Strom aus Erneuerbaren Energien beliefert, sondern mit Graustrom, also mit unerkennbar durchmischtem Strom ohne Herkunftsnachweis, der keinerlei Qualitäts- bzw. Herkunftskriterien unterliegt. Zusätzlich zum einfachen Strompreis zahlt der Ökostromkunde jedoch einen Aufschlag von einigen Cent, die – den jeweiligen Anbietern zufolge –Investitionen in erneuerbare Energien zufließen.
Diese Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien auf dem Weg einer freiwilligen Zusatzspende zum Stromverbrauch erscheint zunächst einleuchtend – andererseits aber werden durch den Kauf nichtregenerativer konventioneller Energien diese ebenfalls finanziell gestützt.
Da die Verbraucher hier nicht sicher sein können, wirklich “Ökostrom” zu erhalten, ist dieses Modell mit Vorsicht zu genießen.
Das RECS-Zertifikatemodell

Das RECS-Modell (RECS: engl. “Renewable Energy Certificate System”, dt. “Zertifikatssystem erneuerbarer Energien”) ist auf Anhieb möglicherweise nicht leicht verständlich (vgl. den Artikel RECS-Zertifikate im Photovoltaiklexikon).
Es geht davon aus, dass es sich bei Strom aus erneuerbaren Energien letztlich um zwei Produkte in einem handelt – nämlich:
- einerseits um den physischen Strom aus den Erneuerbaren Energien selbst
- und andererseits um seine Klassifikation als “Ökostrom”.
Da der Strom aus allen Quellen sich im “Stromsee” vermischt und unerkennbar wird (gleich, ob aus Photovoltaik, Windkraft, Kohle oder Atom), ist die Klassifikation als “Ökostrom” virtuell geworden: Sie hat sich vom Strom gelöst.
Die Volte des RECS-Modells besteht nun darin, dass beide Produkte – einerseits der ununterscheidbare Strom, andererseits die Bezeichnung “Ökostrom” – getrennt verkauft werden können. Der ökologische Nutzen von Strom aus Erneuerbaren Energien wird also getrennt von der physikalischen Eigenschaft des Stroms vermarktet. So kann ein Ökostromproduzent, der für sein Produkt keinen Abnehmer findet, seinen Ökostrom als konventionellen Strom verkaufen – für die ungenutzte, aber marktwerte Bezeichnung “Ökostrom” erhält er eine der Strommenge entsprechende Anzahl von RECS-Zertifikaten, die er wiederum am Strommarkt verkaufen kann.
Bewertung der Bezugsmodelle

Ein Stromversorger, der ein RECS-Zertifikat erworben hat, kann damit seinen konventionell erzeugten Strom “umetikettieren” und an seine Kunden als Strom aus Erneuerbarer Energie verkaufen. Da aber der Großteil des Ökostrom-Tarife den physikalischen Strom abgilt und nur ein kleiner Teil den Betreibern erneuerbarer Energie zugute kommt, finanziert dieses Modell weniger den Ausbau der erneuerbarer Energien als vielmehr den Fortbestand der konventionellen Stromerzeugung.
Kritische Stimmen bemerken zudem, dass RECS-zertifizierter Strom gerne als Ökostrom verkauft wird. Das RECS ist allerdings kein Ökostrom-Label (es beruht nicht auf einer Zertifizierung nach vorgegebenen Qualitätskriterien) – und so bezahlt der Ökostromkunde vielfach Strom, der sich zwar als Strom aus Erneuerbaren Energien ausgibt, dabei aber nicht nur aus älteren, umweltschädlichen Groß-Wasserkraftwerken stammt, sondern auch aus Kern- und Kohlekraftwerken.
Fazit
Legt der Verbraucher Wert auf eine Strom-Produktion durch Photovoltaik und andere erneuerbare Energien, sollte er einen einen Ökostromtarif wählen, bei dem der Strom zu 100% aus Erneuerbarer Energie stammt, den sein Anbieter über das Händlermodell bezieht und zeitgleich ins öffentliche Netz einspeist.
Im dritten Teil unserer Ökostrom-Serie untersuchen wir die verschiedenen Qualitäts-Zertifikate, mit deren Hilfe sich deutsche Stromkunden unter der Vielzahl von Ökostromtarifen zurechtfinden können. Dabei werden wir insbesondere das Qualitätskriterium “Förderung des Ausbaus der Erneuerbaren Energie” in den Mittelpunkt rücken.

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Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen ist in Deutschland ein Erfolgsprodukt. Über ein Fünftel des deutschen Stroms wird derzeit ökologisch erzeugt – durch Windkrafträder und Photovoltaik, in Wasserkraftwerken, Solarstromparks oder mit Hilfe von Biomasse.
Die Zustimmungswerte der Bundesbürger zum Ökostrom liegen in der jährlichen Umfrage des Instituts Infratest regelmäßig bei über 90% (zuletzt bei 94% im August 2011) – und deutlich über die Hälfte aller Befragten, nämlich 56%, erklärten sich bereit, für einen erhöhten Ökostrom-Anteil auch erhöhte Preise in Kauf zu nehmen. Aber nicht jeder Strom, der unter dem Label “Ökostrom” firmiert, ist auch ökologisch sinnvoll – und die eine oder andere Mogelpackung ist durchaus dabei: Nicht jeder Stromtarif, der sich ökologisch nennt oder auf erneuerbare Energien verweist, unterstützt auch deren Ausbau.

Das hängt mit der komplizierten Verteilung des Ökostroms im Netz zusammen – und auch damit, dass der Begriff Ökostrom nicht verbindlich definiert ist. In der Verwendung erneuerbarer Energien ist Deutschland im internationalen Vergleich fraglos ein Vorreiter (vgl. Bericht beim Bundesumweltministerium (englisch)) – sowohl, was die Ökostrom-Produktion selbst, als auch, was die Überzeugung der Bevölkerung angeht. Mehr als drei Viertel der Bürger – genauer: 79,4% – halten sogar die Erhöhung des Strompreises um 3,5c / kWh als Ökostrom-Umlage für gerechtfertigt. Und doch bezieht nur rund jeder 20. Haushalt Ökostrom, und auch von diesen nicht alle in Tarifmodellen und bei Ökostrom-Anbietern, die ihre Einnahmen wiederum in den Ausbau regenerativer Energien investieren.
Die ersten Erfolge im Kampf gegen den Klimawandel und zur Reduktion der CO2-Belastung der Atmosphäre sind also bei Weitem nicht genug – aber immerhin schon mehr als ein Anfang. Die Bundesrepublik verdankt sie nicht zuletzt dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, das im Jahr 2000 in der Nachfolge des Stromeinspeisungsgesetzes von 1991 in Kraft trat, seitdem mehrfach novelliert wurde und bis heute in die Umweltgesetzgebungen von an die 50 verschiedenen Staaten der Erde einfloss.
Alles in Ordnung also? Mitnichten.
Deshalb widmen wir dem Thema “Ökostrom” im Blog von Rechner Photovoltaik im Herbst/Winter 2011 eine mehrteilige Artikelserie, um die vielschichten Aspekte des Themas zu beleuchten, flankiert durch neue vertiefende Beiträge in unserem Photovoltaiklexikon und eine informierende Überarbeitung unserer bisherigen Angebote zum Ökostrom – z.B. des kostenlosen Verivox-Strompreis-Vergleichs (Sieger der Stiftung Warentest). Geplant ist bisher:
- Was ist Ökostrom – und wie erreicht er den Kunden?
- Welche Zertifikate für Ökostrom gibt es – was bedeuten sie?
- Ökostromanbieter – mit Serviceteil: Welche sind wirklich zuverlässig?
- Der Ökostrom im Energiemix – eine Frage an die Politik: Wie soll
es weitergehen? - Der Ökostrom und der Strompreis: Eine
argumentative Waffe im Kampf um die
Zukunft.

Im heutigen ersten Artikel gehen wir der Frage nach, was unter “Ökostrom” zu verstehen ist – und wie er den Kunden erreicht.
Zur individuellen Ökostrom-Berechnung
Ökostrom – was ist das?
Ebenso wenig, wie der Namenszusatz “Bio” für Lebensmittel gesetzlich reglementiert ist, besteht für den Begriff Ökostrom eine allgemeingültige und rechtlich verbindlich Definition. Hilfsweise aber kann unter Ökostrom elektrische Energie verstanden werden, die auf nachhaltige Weise aus Erneuerbaren Energien gewonnen wird. Diese jedoch sind sehr wohl gesetzlich definiert. Zu den Erneuerbaren Energien zählen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (§3, Abs.3):
- Die Windkraft
- die Wasserkraft
- die Biomasse (Biogas, Biomethan, Deponiegas, etc.)
- die Photovoltaik und die Solarthermie
- die Geothermie
Ferner werden hinzugezählt die Energiegewinnung aus Grubengas (dessen Verbrennung schädliche Emissionen aus dem Bergbau minimiert) und aus der Kraft-Wärme-Kopplung (soweit der zugrundeliegende Motor mit Biomasse befeuert wird). Näheres hierzu in unserem Lexikonartikel Ökostrom.
Nach einer Definition des Bundesverbandes Erneuerbare Energien e.V. kann als Ökostrom elektrische Energie gelten, die zu mindestens 50% der Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien entstammt und deren Rest aus Kraft-Wärme-Kopplung gewonnen wird (auch soweit diese auf fossiler Verbrennung beruht – da hier die im Energieträger gespeicherte Energie immerhin zu 90% genutzt wird).
Wie kommt der Ökostrom zum Verbraucher?
Der Bezug von Ökostrom ist ökologisch nur dann sinnvoll, wenn die elektrische Energie nachhaltig, d.h. umweltschonend, Schadstoff- bzw. CO2-arm gewonnen und zugleich durch seine Nutzung die konventionelle Stromgewinnung mehr und mehr verdrängt wird. Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn Ökostromtarife einige wesentliche Qualitätskriterien erfüllen, die sich in folgende Fragen fassen lassen:
- Wie hoch ist der Anteil des Stroms aus Erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Windkraft, Biogas, etc.)?
Nach der BEE-Definition ist der Mindestwert von 50% hier Pflicht – der Rest muss aus hocheffizienten KWK-Anlagen stammen. - Welches Ökostrom-Versorgungsmodell wird eingesetzt bzw. wie wird der Ökostrom ins Netz eingespeist?
Hierzu vgl. weiter unten unter Versorgungsmodelle – um den Graustrom der konventionellen Energieerzeugung zurückzudrängen, ist die Wahl der sogenannten zeitgleichen Versorgung anzuraten. - Wie wird der Ausbau von EE-Anlagen gefördert?
Die Einnahmen vieler Tarife können u.U. zum Ausbau von Kohlekraftwerken, Gas-Kapazitäten oder Atomkraftwerken verwendet werden. Die Tarifbedingungen sollten das ausschließen. - Ist der Ökostromanbieter besitzrechtlich mit den großen Energiekonzernen bzw. mit Unternehmen verflochten, die Strom aus konventionellen Energiequellen (etwa Kohle- oder Uran) gewinnen?
Unabhängige Versorger, die sich allein auf die Produktion und den Vertrieb von Ökostrom aus Erneuerbaren Energien spezialisiert haben, versprechen hier mehr Transparenz.
Das “Stromreservoir”

Jeder zur öffentlichen Nutzung erzeugte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist – egal, ob Strom aus Photovoltaik, aus der Verbrennung von Rapsdiesel, aus Müllverbrennungsanlagen oder aus Atomkraftwerken: Jeder Strom wird durch ein und dieselben Hochspannungsleitungen geführt. Aus diesem Netz erhalten sämtliche Verbraucher ihre Energie, gleichgültig, ob sie Ökostromkunden, Konsumenten konventionellen Stroms oder industrielle Großabnehmer sind. Einmal eingespeist, lässt sich nicht mehr unterscheiden, aus welcher Quelle ihre Energie gewonnen wurde.
Eine der Folgen diesen Umstands ist, dass alle Stromverbraucher die gleiche Mischung aus erneuerbarer und konventioneller Energie erhalten: Gleichgültig, welchen Tarif sie abgeschlossen haben – analog zum Zahlungsverkehr, bei dem Sie auch nicht den von Ihnen eingereichten Geldschein bei der Abhebung erhalten, sondern nur einen Schein gleichen Werts.
Um diesen Umstand zu verdeutlichen, wird im Internet gelegentlich das Bild des “Stromsees” genutzt (eine etwas unglückliche Metapher, da der Name “Strom” ja schon der Welt der Wasserströme entstammt und den “Fluss” der Teilchen bezeichnet – ein “Stromsee” ist also so etwas wie ein Flussteich …); wie bei einem Stausee, der von Flüssen gespeist wird und den die Stausee-Verwaltung immer auf einer Höhe zu halten bemüht ist, wird in den “Stromsee” die in verschiedensten Quellen erzeugte Energie eingeleitet. Dabei soll der Stand auch dieses Sees jederzeit konstant bleiben, um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten. Wird beim Stausee das abgelassene Wasser durch Zuflüsse ersetzt, so soll auch im Stromsee die vom Verbraucher entnommene Energie kontinuierlich wieder zugeführt werden.
An dieser Stelle kann die Metapher schon fast wieder verlassen werden – wichtig daran ist vor allem, dass der Stromkunde keinen direkten Einfluss darauf hat, welche Energie aus welchem Zufluss er erhält. Worauf er allerdings großen Einfluss hat: Welche Flüsse zur Einspeisung in den See zugelassen werden, welche Energie in das Stromreservoir eingeleitet werden darf – und damit bestimmt er letztlich auch das Mischungsverhältnis.
Energiemix
1991 wurde mit dem Stromeinspeisungsgesetz, dem Vorläufer des heutigen Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen, dass erneuerbare Energien bei der Einspeisung Vorrang vor konventionellen Energien besitzen. Da niemals eine größere Summe an Energie in den Stromsee eingeleitet werden darf, als entnommen wurde, verdrängt die vorhandene erneuerbare Energie mit dieser Regelung die konventionelle in gleicher Höhe.
Die Wahl des Anbieters beeinflusst somit den Energiemix in Deutschland: Ökostrom-Anbieter sind verpflichtet, die von ihren Kunden entnommene Menge an Energie durch Ökostrom zu ersetzen.
Was sich hierdurch bereits verändert hat, zeigen unsere beiden Schaubilder im Vergleich:

In 1991 betrug der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix 3%.

Bis 2010 hat sich der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix um 14% erhöht. Im ersten Halbjahr 2011 – insbesondere nach der Atomkatastrophe von Fukushima – stieg die Größe ihres Tortenstücks noch einmal beträchtlich an. Derzeit liegt er bei 20,8%.
Das bereits erwähnte Fehlen einer klaren gesetzlichen Definition führt jedoch dazu, dass nicht bei jedem betreffenden Tarif der gesamte “Ökostrom” aus Erneuerbaren Energien stammt.
Welche Zertifikate welche Zusammensetzung des “Ökostroms” signalisieren und welches Versorgungsmodell dem Verbraucher garantiert, dass der “ökologische Strom” auch wirklich “ökologisch” ist, das nehmen wir in der nächsten Woche unter die Lupe.

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Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Artikel “Erneuerbare Energien: Ökostrom”!


