Photovoltaik-Förderung

Lexikon der Photovoltaikbegriffe:

Überblick: Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
Zusätzliche öffentliche Förderprogramme (KfW-Bank u.a.)
Photovoltaik-Programme einiger Banken (z.B. Umweltbank)
Weitere Informationen zur Photovoltaik-Förderung

Grafik: Photovoltaik-Förderung finden

Photovoltaik-Förderungen werden in einer Vielzahl von Varianten angeboten – neben der Einspeisevergütung, ihrem wichtigsten Instrument, gewähren Bund, Länder und Banken für den Erwerb und Ausbau von Photovoltaikanlagen je nach Fall zins­ver­billigte Kredite, Zu­schüsse und/oder steuerliche Abschreibungs­möglichkeiten.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung der aktuellen Photovoltaik-Förderungen und anderer Programme, die den Aufbau der Photovoltaik-Kapazität begünstigen, welche das Energiekonzept der Bundesregierung, der Klimawandel und der politische Wille der Mehrheit der deutschen Bevölkerung erfordern (Stand 2011/12).
Die wichtigsten Informationen und Adressen haben wir Ihnen auch in unseren PDFs zum Download bzw. Ausdrucken bereitgestellt:

Die Förderung von Photovoltaikanlagen

Neben den offiziellen Photovoltaik-Programmen, die wir hier vorstellen, werden Photovoltaikvorhaben auch indirekt durch Steuerabschreibungen oder durch günstige Zinskonditionen (z.B. bei der Umweltbank) unterstützt – die diese Angebote jedoch mit deutlichen wirtschaftlichen Vorteilen für Erwerb, Montage und Betrieb von PV-Anlagen verbunden ist, haben wir sie in unsere Darstellung von Photovoltaik-Förderungen aufgenommen.
Bitte beachten Sie, dass bei einigen dieser Programme – v.a. den offiziellen Förder- und den Banken-Programmen – der Antrag vor Kauf und Beginn der Montage abgeschlossen sein muss:

Zur Einspeisevergütung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
Zum KfW-Förderprogramm Erneuerbare Energien
Zu den Programmen der Bundesländer
Zu den Programmen der Umweltbank und der DKB
Zur Steuerersparnis durch Abschreibung
Weitere Informationen zur Photovoltaik-Förderung

Grafik: Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Die Königsform der Photovoltaik-Förderung ist die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Hier nur ein Überblick – ausführliche Informationen zur Ein­spei­se­vergütung finden Sie in unserem Photovoltaik­lexikon: Zur Einspeisevergütung.

Betreiber von Photovoltaikanlagen, die ihren selbsterzeugten Solarstrom in das öffentliche Netz einspeisen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Einspeisevergütung. Abhängig sind die Vergütungssätze der Einspeisevergütung von der Größe der Photovoltaikanlage, dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und ob Sie Ihren selbsterzeugten Solarstrom teilweise selbst verbrauchen. Für Dach- und Gebäudeanlagen, die 2011 bzw. 2012 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Vergütungssätze (mehr dazu in unserem ausführlichen Artikel zur Einspeisevergütung).


















2011
Verwendungsform des Solarstroms Leistung bis 30 KW Leistung 30-100 KW Leistung 100-1.000 KW (Eigenverbrauch 100-500 KW) Leistung über 1.000 KW
Einspeisung in das allgemeine Stromnetz 28,74 Cent/KWh 27,33 Cent/KWh 25,86 Cent/KWh 21,56 Cent/KWh
Eigenverbrauch (bis 30 % der Anlagenleistung) 12,36 Cent/KWh 10,95 Cent/KWh 9,48 Cent/KWh
Eigenverbrauch (ab 30 % der Anlagenleistung) 16,74 Cent/KWh 15,33 Cent/KWh 13,86 Cent/KWh

Zur individuellen Berechnung

Zum ersten Januar 2012 werden die Fördersätze der Einspeisevergütung angepasst – die Anpassung wird halbjährlich von der Bundesnetzagentur aus dem bis dahin erfolgten Zubau neuer PV-Anlagen errechnet.
Aufgrund der Zubauzahlen 2011 ergibt sich für den Jahresbeginn 2012 eine Absenkung der Photovoltaikförderung durch die Einspeisevergütung um 15%:


















2012
Verwendungsform des Solarstroms Leistung bis 30 KW Leistung 30-100 KW Leistung 100-1.000 KW (Eigenverbrauch 100-500 KW) Leistung über 1.000 KW
Einspeisung in das allgemeine Stromnetz 24,43 Cent/KWh 23,23 Cent/KWh 21,98 Cent/KWh 18,33 Cent/KWh
Eigenverbrauch (bis 30 % der Anlagenleistung) 8,05 Cent/KWh 6,85 Cent/KWh 5,6 Cent/KWh
Eigenverbrauch (ab 30 % der Anlagenleistung) 12,43 Cent/KWh 11,23 Cent/KWh 9,98 Cent/KWh

Zur individuellen Berechnung

Details zur PV-Förderung durch die Einspeisevergütung

Neben der Vergütung für die Einspeisung des selbsterzeugten Solarstroms an das öffentliche Netz bestehen gesonderte Vergütungssätze für den Eigenverbrauch – hierfür muss der Solarstrom in “räumlicher Nähe” verbraucht werden, d.h. innerhalb desselben Niedrigspannungsnetzes, in dem der Strom erzeugt wurde (zu diesem Punkt vgl. unseren Blogartikel zur Definition von “räumlicher Nähe”). Diese Form der PV-Förderung, die zunächst nur bis zum Jahresende 2011 vorgesehen war, wird mit Inkrafttreten der EEG-Novelle 2012 bis Ende Dezember 2013 verlängert.

Grafik: Photovoltaik-Kraftwerk

Bei Netzüberlastung kann die Einspeisung vom Netzbetreiber aus abgeregelt werden – der PV-Betreiber erhält für die entgangene Einspeisevergütung jedoch eine Entschädigung. Mehr zur aktuellen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes finden Sie in unserem Photovoltaiklexikon. Am 1. Januar 2012 tritt das EEG 2012 in Kraft, es ist auf den Seiten des zuständigen Bundes­ministeriums für Umwelt, Reaktor­sicherheit und Naturschutz BMU einzusehen.

EWS Schönau

Eine durchaus interessante Photovoltaik-Förderung durch Einspeisevergütung haben die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) entwickelt. Der Ökostrom-Anbieter verfügt über bundesweite Stromnetze und verspricht seinen Kunden zusätzliche Zuschüsse für eingespeisten Solarstrom, parallel zum Prinzip der Einspeisevergütung aus dem EEG. Als Gegenleistung für die Werbung von Neukunden beträgt der Vergütungssatz fünf Jahre lang 6 Cent/KWh.

Unter bestimmten Umständen gefördert: Freilandanlage

Weitere Informationen hierzu: Elektrizitätswerke Schönau (PDF öffnet sich in neuem Fenster).

Zur individuellen Berechnung

KfW-Förderprogramm Erneuerbare Energien

Die KfW-Bank hat mit ihrem Förderprogramm Erneuerbare Energien Standard zinsgünstige Darlehen für die Realisierung von Projekten zur nachhaltigen Energie aufgelegt: Die Anschaffung von Strom- oder Wärmeanlagen wie z.B. einer Photovoltaik- oder einer PV/Solarthermie-Kombi-Anlage kann mit dem KfW-Kredit über eine maximale Laufzeit von zehn Jahren bis zu 100% finanziert werden – dabei ist eine tilgungsfreie Anlaufzeit von bis zu zwei Jahren möglich.

Wichtig: Anträge müssen vor Beginn der Investition in die Photovoltaikanlage bei der Hausbank gestellt werden.

Zur individuellen Berechnung

Weitere Information zum KfW-Darlehen, Merkblätter und Muster des Kreditantrages hat die KfW-Bank hier ins Netz gestellt (Link öffnet sich in neuem Fenster).

Programme der Bundesländer

Die meisten Bundesländer – Ausnahmen zurzeit: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen – haben eigene Photovoltaik-Förderprogramme aufgelegt. Für den Bau einer Photovoltaikanlage können Sie attraktive Zuschüsse und Anschaffungshilfen über landeseigene Banken, Stromversorger oder zuständige Ministerien beantragen. Die Palette der Förderungen erstreckt sich von zinsverbilligten Darlehen über Anschaffungshilfen (Zuschüsse) bis hin zur Übernahme von Erstberatungskosten.

Vor Ihrer Investition in eine Photovoltaikanlage sollten Sie die Möglichkeiten der Förderung durch Ihr Bundesland prüfen. Unser PDF-Dokument zum Download bzw. zum Ausdrucken gibt eine umfassende Übersicht über Photovoltaik-Förderung nach Bundesländern.

Hier noch einmal der Link:

Programme von Banken

Bankengeförderte Photovoltaik-Dachanlagen

Die hohe Rückzahlungssicherheit bei Photovoltaikkrediten ist bei den Banken bekannt – Finanzierungen bis zu 100 % der Investitionssumme sind daher keine Seltenheit mehr. Spezialisierte Banken wie die Umweltbank bieten zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen sogar Darlehen mit besonders zinsgünstigen Konditionen an.

Formell handelt es sich nicht um eine dezidierte Photovoltaik-Förderung – jedoch bieten diese Programme deutliche wirtschaftliche Vorteile, die Sie vor Anschaffung Ihrer PV-Anlage unbedingt prüfen sollten. Photovoltaik-förderliche Darlehen bieten – neben vielen Hausbanken, Sparkassen, Volksbanken – die folgenden Kreditinstitute an:

  • UmweltBank Nürnberg (Links öffnen sich in neuen Fenstern): Der Solarkredit der UmweltBank Nürnberg fördert Photovoltaikanlagen mit einem Volumen von 15.000 – 100.000 €. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme muss eine gültige und ausreichende Netzanschlusszusage vorliegen und ein Vergütungsanspruch nach dem aktuell gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz bestehen.
  • DKB – Deutsche Kreditbank: Die DKB hat Förderkredite mit individuellen Laufzeiten mit Beträgen zwischen 5.000 – 60.000 € im Programm. Der effektive Jahreszins ist dabei allein von der Laufzeit abhängig (ab 3,99%).
  • GLS Bank: Die GLS Bank finanziert Photovoltaikanlagen (ausschließlich) für Privatpersonen bei einer maximalen Laufzeit von 15 Jahren und einem Kreditbetrag von bis zu 30.000 €. Als Sicherheit dient der GLS Bank dabei die Abtretung der Einspeisevergütung.

Alle vorgestellten Möglichkeiten zur bundesweiten Photovoltaik-Förderung finden Sie auch in unserem PDF zum Download und Ausdrucken. Hier noch einmal der Link: PV-Förderung bundesweit.

Zur individuellen Berechnung

Steuerersparnis durch Abschreibung

Berechnen Sie die Abschreibung

Nicht nur direkte Subventionen, wie Einspeisevergütungen oder Finanzierungshilfen, sondern auch steuerliche Vorteile unterstützen die Anschaffung einer Photovoltaikanlage. Bei Anmeldung eines Gewerbes als PV-Betreiber können die Anschaffungs- und Betriebskosten ggf. über die durchschnittliche Nutzungsdauer Ihrer Photovoltaikanlage abgeschrieben werden – so reduziert sich die Höhe Ihrer Steuerpflicht. In jedem Einzelfall sollten Sie diese Möglichkeit mit Ihrem Steuerberater prüfen – grundsätzliche Eingangsinformationen finden Sie in unserem Photovoltaiklexikon: Abschreibung von Photovoltaikanlagen.

Förderprogramme sinnvoll nutzen

Es erscheint aufwendig, die Vielzahl der Förderangebote durchzuarbeiten – die Recherche der passenden Photovoltaik-Förderung hilft jedoch, bares Geld zu sparen und die Umsetzung Ihres Projektes zu realisieren. Zwar werden immer wieder einzelne Förderprogramme für erneuerbare Energien eingestellt und die Höhe der Vergütungssätze bzw. Zinsvergünstigungen reduziert – dennoch verbleiben interessante finanzielle Unterstützung, die es wert sind geprüft zu werden.

Um festzustellen, ob eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach wirtschaftlich sinnvoll ist, inwieweit sie sich bezahlt macht und um den Finanzierungsbedarf festzulegen, hilft Ihnen unsere kostenlose und unverbindliche Photovoltaik-Berechnung:

zur individuellen Berechnung

Solarzellen im Zusammenspiel

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